H?ufig gestellte Fragen (FAQ) - FAI
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pruefungsamt-fai(at)zv.uni-augsburg.deTelefonisch sind wir über die Telefonnr. 598 - 1111 w?hrend den Sprechzeiten erreichbar.
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Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
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Wichtiger Hinweis:
Alle Antr?ge sind direkt im Prüfungsamt einzureichen!
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnung / Fachprüfungsordnung finden Sie hier
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Die Bereichsprüfungsordnung für die Informatik-Studieng?nge finden Sie hier
Das Modulhandbuch finden Sie hier
Die Allgemeine Prüfungsordnung (APrüfO)?finden Sie hier
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Bachelor Informatik
gem?? §8 Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 bereits für Studierende, die den Bachelorstudiengang Informatik nach der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg vom 18. Februar 2013, die zuletzt durch Satzung vom 19. Februar 2014 ge?ndert worden ist.
Bachelor Ingenieurinformatik
gem?? §8 Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 bereits für Studierende, die den Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik nach der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg vom 20. November 2013 studieren.
Bachelor Informatik und Multimedia gem?? §8? Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2016/17.
Master Informatik gem?? §7? Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2017 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2017.
Master Informatik und Multimedia gem?? §7 Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2017 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2017.
Master Ingenieurinformatik gem?? §7? Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2016/17.
Mit Studienbeginn ab WiSe 18/19 gilt die ?nderungssatzung der Bereichsprüfungsordnung vom 29.10.2018
Studierende, die ihr Studium bis zum Inkrafttreten der ?nderungssatzung der Bereichsprüfungsordnung an der Universit?t Augsburg in einem der Bachelor- bzw. Masterstudieng?nge der Informatik vor dem Wintersemester 2018/2019 begonnen haben, führen ihr Studium gem?? den Bestimmungen der Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studieng?nge der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t vom 06.07.2016 zu Ende.
Die Fachprüfungsordnung für den jeweiligen Bachelor- bzw .Masterstudiengang erg?nzt die Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studieng?nge der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg
Hier sind u.a. die Gliederung der erforderlichen Leistungspunkte, ggf. Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Wiederholung von Prüfungen, Abschluss etc.?zu finden.
Die Bereichsprüfungsordnung der Universit?t Augsburg für die modularisierten Informatik- Studieng?nge der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg regelt in Verbindung mit der jeweiligen Fachprüfungsordnung die Studiengangskonzeption, die fachbezogenen Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen in den?dort genannten?modularisierten Studieng?ngen der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg
Hier?sind u.a. die Zulassungsvoraussetzungen, Zeitraum der Prüfungen und Fristenregelung etc.?zu finden.
Grundlagen- und Orientierungsprüfung, die erforderlichen Leistungen stehen in der FPO unter §5, die maximale Studienzeit zum Erbringen der für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erforderlichen Leistungen steht in der BPO unter § 14 Abs. 2.
Daher sind die Fachprüfungsordnung und die Bereichsprüfungsordnung gemeinsam zu berücksichtigen, da die Fachprüfungsordnung die Bereichsprüfungsordnung erg?nzt
Inhaltsverzeichnis
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Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, Anerkennung, etc.
- Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden
- WiWi Seminare
- Praktikum / Forschungsmodul / Praxismodul der Informatik
- Betriebspraktikum der Geographie?
- Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung w?hrend der Anmeldezeit verpasst habe?
- Abmeldung von einer Prüfung / Versuchsz?hlung
- Modulgesamtprüfung / Portfolioprüfung
- Beurlaubung und Prüfungen
- Wiederholung von Prüfungen
- Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder ?hnlichem
- SMH o. SMP / AM1 PG o. AM1 HG / AM2 PG o. AM2 HG - SMH
- Modulgruppe Mathematischen Grundlagen
- Diskrete Strukturen und Logik
- Nachteilsausgleich / Schreibzeitverl?ngerung
- Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden
-
Anerkennung von Studienleistungen
- Anerkennung einer Studienleistung
- Werkstudentent?tigkeit als Betriebspraktikum
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Noten
- Tag der letzten Noteneintragung
- Notenfreigabe
- Noteneintragung der Abschlussarbeit
- Die eingetragene Note ist nicht richtig
- Ich bin mit der Note nicht einverstanden
- Vorzeitige Notenfreigabe
- Umbuchungen
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WiWi-Prüfungen
- Prüfungen der WiWi-Fakult?t
- Ein Prüfungstermin 2 oder mehr Prüfungen
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Praktikum
- Praktika, Praxismodule usw. in der Informatik
- Praktika in der Geographie
- Auslandspraktikum - Notenbescheinigung auf Englisch
- Beurlaubung wegen Praktikum
- Bescheinigung zum Pflichtpraktikum
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Fristverl?ngerung, Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit
- Grundlagen- und Orientierungsprüfung
- Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden
- Studiengang nicht bestanden, welche M?glichkeiten habe ich?
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Notendurchschnitt - Nachweise
- Notendurchschnittsbest?tigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang
- Notenbescheinigung - Leistungsnachweis
- Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"
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Bachelor-, Masterarbeit
- Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?
- Verl?ngerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit
- Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?
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Zeugnis
- Das Zeugnis
- Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben
- Zeugnisinhalt / Note
- Akademischer Grad
- Wie k?nnen Sie Ihr Zeugnis erhalten
- Beglaubigungen
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Allgemeines
- Auskünfte per E-Mail oder Telefon
- Abschluss: Kein Abschluss erworben
- Rückmeldung
- Exmatrikulation
- Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.
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Nebenf?cher
- Nebenfachwechsel im Bachelor Informatik
- Nebenfachwechsel im Bachelor Geographie
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Master Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
- Bachelor / Master Doppelstudium
- Master Bewerbung und Einschreibung
- Zulassung zum Master
- Master Nachweis – Bachelorzeugnis
Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, etc.
Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden
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In der Regel sollten Sie im Modulhandbuch zuerst nachschauen, ob die gewünschte Prüfung unter der Signatur (Modul) aufgeführt ist in dem Sie diese einbringen m?chten. Wenn diese nicht da steht, ist auch keine Einbringung und Anmeldung m?glich.
Wenn die gewünschte Prüfung dort aufgeführt ist, schicken Sie?uns bitte eine E-Mail, mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr., Modulgruppe, das Modul?und den Fehler bzw. der Fehlermeldung?die angezeigt wurde.
Sobald?wir das Problem/den Fehler behoben habe, bekommen Sie eine E-Mailantwort von uns. Sollte dies erst nach der Anmeldezeit m?glich sein, nehmen?wir die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass Ihre E-Mail innerhalb der Anmeldezeit bei uns?eingeht.
Zu folgenden Prüfungen erfolgt in der Regel die Anmeldung über den jeweiligen Lehrstuhl:
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Seminare der WiWi-Fakult?t k?nnen nur im Studis-System angemeldet werden, wenn der Lehrstuhl diese zur Anmeldung freigegeben hat. Ob dies der Fall ist, kann Ihnen nur der jeweilige Lehrstuhl mitteilen.
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Betriebspraktika, Praxismodul, Forschungsmodul und Projektmodul werden durch den betreuenden Lehrstuhl angemeldet.
Schlüsselqualifikationen / Softskillkurse des Career Service, werden in der Regel durch Frau Lange-Hetman angemeldet
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Das Betriebspraktikum wird nach Abgabe des Praktikumsberichts bei Herrn PD Hilpert bzw. bei Herrn Prof. Wetzel durch diese im Studis-System angemeldet.
Sollte ein Praktikum ein Teil eines Modules (Modulgesamtprüfung) sein, muss eine Anmeldung durch Sie im Studis w?hrend des Anmeldezeitraums erfolgen.
z.B. Master Geoinformatik - Modul GEO-6149 Anwendungen der Geoinformatik
Denn ohne eine Anmeldung kann keine Eintragung des Portfolioscheines durch das Sekretariat erfolgen.
Bachelor- und Masterarbeiten werden unabh?ngig vom Anmeldezeitraum über das Anmeldeformular am Lehrstuhl angemeldet, d.h. hier kann keine Anmeldung im Studis-System durch Sie vorgenommen werden.
Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung w?hrend der Anmeldezeit verpasst habe?
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Eine nachtr?gliche Anmeldung ist mit einem m?glich, jedoch nur, wenn ein H?rtefall vorliegt und nachgewiesen?werden kann,?dass?Sie unverschuldet nicht in der Lage waren, sich?w?hrend des?Anmeldezeitraums zu den Prüfungen im Studis-System anzumelden.?
Dieser Antrag sollte mit den Nachweisen, sp?testens?14 Tage nach Ende des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt?vorliegen. Sollte?eine in dem Antrag genannte Prüfung bereits in diesem Zeitraum stattfinden, ist der Antrag entsprechend früher im Prüfungsamt einzureichen.?
In dem Antrag, sollte Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr. Titel der Veranstaltung mit den LP und die Modulgruppe stehen, auch eine?Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben und ggf. Nachweise z.B. in Form eines ?rztl. Attests oder eines Ausdrucks des Verhinderungsgrundes.
Den Antrag, entweder bei?uns abgeben, per Post oder per E-Mail schicken. BITTE vergessen Sie aber Ihre Unterschrift nicht!
Der Prüfungsausschuss entscheidet,?ob Ihnen eine nachtr?gliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.
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Allerdings gilt folgendes zu beachten:
Der Beschluss des Prüfungsausschusses für die Studieng?nge der Informatik finden Sie
hier
Den Beschluss des Prüfungsaussschusses für Wirtschaftsinformatik finden Sie
hier
Abmeldung von einer Prüfung / Versuchsz?hlung
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Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nur w?hrend der Anmeldezeit m?glich, danach erfolgt keine manuelle Abmeldung durch das Prüfungsamt.
Wenn Sie z.B. aus Krankheitsgründen nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, tr?gt der Lehrstuhl "nicht teilgenommen" ein. Da es keine Versuchsz?hlung für nicht bestandene / nicht teilgenommene Module gibt, hat dies keine Konsequenzen. Jede Prüfung kann so oft abgelegt werden, bis diese entweder bestanden ist oder durch eine Frist (Orientierungsprüfung bzw. max. Studienzeit) keine Ablegung mehr m?glich ist.
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Ausgenommen hiervon sind Prüfungen nach der jeweiligen Fachprüfungsordnung eine einmalige Wiederholung von bestimmten bereits bestandenen Modulen zul?sst.
Wie z.B. in der Fachprüfungsordnung des Bachelorstudiengang Informatik 2018.
§ 6 Wiederholung von Prüfungen
Eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen ist nur in den Pflichtmodulen Informatik 1,
Informatik 2, Diskrete Strukturen und Logik, Einführung in die Theoretische Informatik, Mathematik
für Informatiker I (oder Lineare Algebra I) und Mathematik für Informatiker II (oder Analysis I) m?glich
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Wie anhand der Beschreibung "einmalige" Wiederholung zu entnehmen ist, liegt hier eine Versuchsz?hlung vor.
Bei Versuchsgebundenen Prüfungen ist ein Prüfungsrücktritt wegen Prüfungsunf?higkeit unverzüglich schriftlich mit einem unterschriebenen Antrag beim Prüfungsamt einzureichen und mit entsprechenden Nachweisen glaubhaft zu machen.
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Das hei?t:
Mit dem Versuch bei dem eine ausreichende Note (nicht schlechter als 4,0) erzielt wurde, gilt dieses Modul als bestanden.
Dann ist eine einmalige Notenverbesserung m?glich. (Verbesserung einer bestandenen Leistung einmal erlaubt)
Wird jedoch im darauffolgenden Versuch eine nicht ausreichende Note (schlechter als 4,0) erzielt oder wenn man am darauffolgenden Versuch ?nicht teilgenommen“ hat, ist kein zus?tzlicher Versuch zur Notenverbesserung mehr m?glich.
Modulgesamtprüfung / Portfolioprüfung
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Bei Studieng?ngen deren Module mit einer Modulgesamtprüfung abschliessen, bitte diese Prüfung erst anmelden, wenn im Modulablauf die Modulgesamtprüfung überhaupt bestanden werden kann.
Also bitte nicht anmelden, wenn? Lehrveranstaltungen eines Moduls noch nicht durchlaufen sind.
Weitere Informationen des Institutes für Geographie finden Sie
hier.
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Prüfungsleistungen dürfen w?hrend eines Urlaubssemesters nicht erbracht werden. Das hei?t, Sie k?nnen im Studis-System auch keine Anmeldungen zu den Prüfungen vornehmen.
(Ausnahmen: Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege und bei Wiederholungsprüfungen).
Gesetzesgrundlage: Art. 48 Abs. 2-4 Bayerisches Hochschulgesetz
Hierzu finden Sie den Hinweis auf dem Bescheid über die Beurlaubung der Studentenkanzlei.
?Prüfungsleistungen und Studienleistungen dürfen w?hrend eines Urlaubssemesters an der Universit?t Augsburg nicht erbracht werden oder erbracht worden sein, ausgenommen es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung mit Zustimmung des Zentralen Prüfungsamtes.“
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Als Wiederholungsprüfung einer nicht bestandenen Prüfung gilt:
Wenn die unmittelbar auf eine nicht bestandene Prüfung folgende M?glichkeit der Absolvierung dieser Prüfung wahrgenommen wird, so gilt diese Prüfung als Wiederholungsprüfung. Unmittelbar hei?t, es ist die n?chste Prüfungsm?glichkeit, seit dem ?Nichtbestehen“
Der Unterschied bzw. Bedeutung von ?Nicht teilgenommen“ und ?Nicht bestanden“:
Nicht teilgenommen = zu dieser Prüfung sind Sie nicht erschienen, Sie waren somit nicht anwesend
Nicht bestanden = hier waren Sie anwesend, es liegt der Versuch des Bestehens vor, haben es aber leider nicht geschafft.
Wenn es dazwischen bereits eine Prüfungsm?glichkeit gab, diese aber nicht wahrgenommen wurde, ist keine Teilnahme m?glich.
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Eine Anmeldung zu den Prüfungen in einem Urlaubssemester ist nur durch das Prüfungsamt per E-Mail innerhalb des Anmeldezeitraums m?glich. Dazu teilen Sie uns Ihre Matrikelnummer mit, sowie die Modulgruppe und die genaue Bezeichnung des anzumeldenden Moduls.
Nach ?berprüfung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Antwort, ob die Anmeldung erfolgen konnte oder nicht.
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Gem?? der (Bereichs-) Prüfungsordnung sind nicht bestandene Prüfungen?in der Regel innerhalb von sechs Monaten, sp?testens am n?chstm?glichen Prüfungstermin, zu wiederholen.
Die freiwillige Wiederholung eines bestandenen Prüfungsfaches (Modul) zur Notenverbesserung ist gem?? §18 Abs 2 APrüfO nicht gestattet.
Au?er die Prüfungsordnung bzw. Fachprüfungsordnung enth?lt eine Sonderregelung in dem Paragraph (§) ?Wiederholung von Prüfungen“. Eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen ist nur m?glich, wenn diese unter dem § explizit aufgeführt sind.
Beachten Sie hierzu die Information zur Wiederholung einer bestandenen Prüfung.
Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder ?hnlichem
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Sollten Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung) nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen k?nnen, dann besorgen Sie sich bitte unverzüglich eine ?rztliche Best?tigung/Attest in dem der Krankheitszeitraum festgestellt wurde. Wichtig auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.
Bewahren Sie den Nachweis gut auf. Falls Sie am Ende einer Frist (Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder Gesamtstudienzeit) noch nicht alle erforderlichen Prüfungen bestanden haben, k?nnen Sie?unter Vorlage der Nachweise eine beantragen (Antrag und Attest gemeinsam abgeben).
Siehe auch Punkt Orientierungsprüfung bzw. Maximale Studienzeit erreicht, aber nicht alle Leistungen erbracht.
SMH o. SMP / AM1 PG o. AM1 HG / AM2 PG o. AM2 HG - SMH
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Bachelor Geographie PO 2013
In bestimmen Modulgruppen kann man zwischen Humangeographie (HG) und der Physischen Geographie (PG) w?hlen und man legt sich damit auf den Teilbereich fest.
Modulgruppe 3: Methoden = Summe 5LP
SMH: Spezielle Methoden der Humangeographie (5LP)
SMP: Spezielle Methoden der Physischen Geographie (5LP)
Modulgruppe Vertiefungsmodule 6b1 = Summe 6LP
AM 1 PG: Aufbaumodul 1: Physische Geographie (6LP)
AM 1 HG: Aufbaumodul 1: Humangeographie (6LP)
Modulgruppe 6b2 = Summe 6LP
AM 2 PG: Aufbaumodul 2: Physische Geographie (6LP)
AM 2 HG: Aufbaumodul 2: Humangeographie (6LP)
W?hlen hei?t, mit der ersten Anmeldung legt man fest ob man das Modul aus der HG oder aus der PG erbringt.
Wenn die Modulgruppe z.B. 5LP fordert und bereits eine Anmeldung aus einem vorangegangenen Semester in PG vorliegt, Sie sich aber umentschieden haben und nun das Modul lieber aus der HG erbringen m?chten, ist eine Anmeldung in HG nicht mehr m?glich. Da die Modulgruppe 5LP fordert und nicht 5 + 5 =10LP
Bei der ersten Anmeldung geben Sie durch die Anmeldung Ihre Willenserkl?rung ab, daher kann eine ?nderung nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift erfolgen (per Antrag).
Den Antrag k?nnen Sie uns auch eingescannt per E-Mail zukommen lassen, eingescannt wegen Ihrer Unterschrift. Nach erfolgter ?nderung k?nnen Sie die neue Vertiefungsrichtung bei der Anmeldung im Studis System ausw?hlen. Daher sollten Sie den Antrag bereits vor der Prüfungsanmeldung im Studis, beim Prüfungsamt einreichen.
Modulgruppe Mathematischen Grundlagen
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Bachelor Informatik / Informatik und Multimedia - Modulgruppe Mathematischen Grundlagen
- Lineare Algebra I (ersetzbar durch Mathematik für Informatiker I, wenn nicht das Nebenfach Mathematik studiert wird)
- Analysis I (ersetzbar durch Mathematik für Informatiker II, wenn nicht das Nebenfach Mathematik studiert wird)
Wenn die Anmeldung in einem vorangegangenen Semester z.B. In Mathematik für Informatiker I vorgenommen wurde, kann Lineare Algebra I nicht mehr ausgew?hlt und angemeldet werden oder anders rum.
Hier bekommen Sie die Fehlermeldung ?…Vorleistung nicht erbracht….“
W?hlen hei?t, mit der ersten Anmeldung legt man fest , welches der Module man erbringen m?chte.
Ersetzbar hei?t, diese schlie?en sich gegenseitig aus, also entweder oder.
Daher müssten Sie, bei einem Wechsel der Module, den Wechsel vor dem Anmeldezeitraum beantragen.
Bei der ersten Anmeldung geben Sie durch die Anmeldung Ihre Willenserkl?rung ab, daher kann eine ?nderung nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift erfolgen (per Antrag).
Den Antrag k?nnen Sie uns auch eingescannt per E-Mail zukommen lassen, eingescannt wegen Ihrer Unterschrift.
Nach erfolgter ?nderung k?nnen Sie das andere Modul bei der Anmeldung im Studis System ausw?hlen.
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Bisher gab es für die Bachelor Studenten der Informatik (mit Beginn bis SoSe 18) 2 Module
einmal ?Diskrete Strukturen für Informatiker“ (6LP) INF-0109 und
einmal ?Logik für Informatiker“ (6 LP) (INF-0155)
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Ab dem WiSe 18/19 gibt es für die neue PO Bachelor Informatik 2018 ein neues Modul:
?Diskrete Strukturen und Logik“ (8LP) INF-0266
?Diskrete Strukturen für Informatiker“ wird weiterhin als Lehrveranstaltung angeboten, hier ist jedoch die Teilnahme an der neuen Vorlesung "Diskrete Strukturen und Logik" notwendig, da das bisherige Modul ein Teil des neuen Moduls ist.
Die Studierenden mit Studienbeginn vor dem WiSe 18/19 sollen somit in die neue Vorlesung besuchen, bis der DS-Stoff erledigt ist und der Logik-Teil beginnt.
Es wird dann auch eine spezielle Variante der Klausur mit 6LP für diese Studierenden angeboten.
??Logik für Informatiker“ (6 LP) (INF-0155) wird weiterhin als eigene Vorlesung angeboten.
Nachteilsausgleich / Schreibzeitverl?ngerung
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Nachteilsausgleich z.B. im Form einer Schreibzeitverl?ngerung beantragt werden.
Hier w?re als Grund z.B. eine Handverletzung der Schreibhand oder eine andere Behinderung beim Schreiben von Klausuren vorstellbar.
Falls die Behinderung dauerhaft besteht, kann eine Schreibzeitverl?ngerung für das gesamte Studium beantragt werden.
Der Antrag ist sp?testens mit der Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsamt einzureichen, siehe § Nachteilsausgleich in der FPO/BPO/PO.
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Als Nachteilsausgleich k?me z.B. eine Klausurvorlage in gr??erer Schrift bei Sehproblemen in Frage, oder z. B. eine Verl?ngerung der Schreibzeit.
Hierzu reichen Sie bitte den mit den entsprechenden Nachweisen z.B. ?rztliches Attest im Prüfungsamt ein.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in der ?Studieren mit Handicap“.
Anerkennungen
Anerkennung einer Studienleistung
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Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang? (ist die Umschreibung in der Studentenkanzlei erfolgt?) oder an einer anderen Universit?t abgelegt haben,? z.B. ein Modul von einer anderen Universit?t, in einem Auslandsaufenthalt, eine Werksstudentent?tigkeit, eine einschl?gige Ausbildung, etc.? als Betriebspraktikum einbringen m?chten,?k?nnen Sie diese unter bestimmten Umst?nden anerkennen lassen, wenn die Leistungen gleichwertig sind (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss) und die Leistungen gem?? dem Modulhandbuch zuzuordnen sind.
Bei inhaltlichen Fragen zu einzelnen Modulen bzw. Anerkennungsm?glichkeiten, wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater Ihres Studiengangs.
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Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus und
- Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
- Reichen Sie den Antrag zus?tzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns pers?nlich oder per Post ein.
Auch hier gilt, um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu k?nnen muss gem?? der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.
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Weiter gilt zu beachten, das eine Hochstufung wie folgt erfolgt:
(wenn die Leistung vor der Immatrikulation in dem anzuerkennenden Studiengang erbracht wurde bzw. ein Urlaubssemester vorlag)
Anerkennung LP = Hochstufung um:
??? 0 –?? 29 LP = + 0 Semester?
? 30 – ??59 LP = + 1 Semester?
? 60 – ??89 LP = + 2 Semester?
? 90 – 119 LP = + 3 Semester
120 – 149 LP = + 4 Semester
150 – 180 LP = + 5 Semester
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Wenn kein Urlaubssemester vorlag und das Semester regul?r weitergez?hlt wurde, wird dieses berücksichtigt, in dem eine Hochstufung sich um das Semester minimiert.
0-59 LP =?+ 0 Semester, 60-89 LP = + 1 Semester etc....
Evtl. in diesem Semester an der Universit?t Augsburg erbrachte Leistungen sind hiervon unabh?ngig und k?nnen zus?tzlich abgelegt werden.
Bei vorliegen eines Urlaubssemesters k?nnen keine Prüfungsleistungen an der Universit?t Augsburg abgelegt werden, siehe Punkt "Beurlaubungen und Prüfungen"
Sollten die Leistungen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung relevant sein, ist der Antrag sp?testens im 3ten Semester (bzw. 2ten Semester Wirtschaftsinformatik) bis sp?testens Mitte August bzw. Mitte Februar einzureichen. Dies gilt ebenso für Leistungen im letzten Semester, die zum Bestehen des Studiengangs erforderlich sind.
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Eine m?glichst zeitnahe Antragstellung nach der Umschreibung bzw. nach Beginn des Studiums an der Universit?t Augsburg wird jedoch empfohlen.
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Auch hier gilt, um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu k?nnen, muss gem?? der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.
Werkstudentent?tigkeit als Betriebspraktikum
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Eine einschl?gige Werkstudentent?tigkeit / berufliche Ausbildung kann unter Umst?nden für das Betriebspraktikum anerkannt werden, wenn
- ein Arbeitszeugnis / Ausbildungszeugnis mit einer T?tigkeitsbeschreibung nachgewiesen wird, dass die ausgeführten T?tigkeiten inhaltlich zum Studiengang passen
- ein Nachweis mit min. 1000 Stunden erbracht wird
Hierfür ist der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen mit den Nachweisen im Prüfungsamt einzureichen, in wie weit eine Gleichwertigkeit vorliegt bzw. inhaltlich die T?tigkeit für das Betriebspraktikum anerkannt werden kann, darüber entscheidet allein der Prüfungsausschuss.
Noten
Tag der letzten Noteneintragung
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Der in dem Kalender genannte Tag ist der Tag der letzten Noteneintragung an den Lehrstühlen. Diese drucken dann eine Notenliste aus und schicken diese mit der Hauspost unterschrieben an das Prüfungsamt.
In der Regel liegen dann bis Mitte des Monats Mai bzw. November die meisten Notenlisten vor.
Nach Eingabe der Noten durch den Lehrstuhl, muss zuerst der verantwortliche Prüfer am Lehrstuhl die ausgedruckte Notenliste prüfen und unterschrieben, danach wird die Liste an das Prüfungsamt geschickt und erst dann kann die Freigabe für die Sichtbarkeit im Internet erfolgen. Daher wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls, nur dieses kann Ihnen sagen, wann die Notenlisten an das Prüfungsamt weiter geleitet werden.
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In Geographie bitte folgendes beachten:
In der Regel stehen auf einer Notenliste mehrere Studierende, mit unterschiedlichen Dozenten und erst wenn alle Dozenten die Note im Sekretariat der Geographie gemeldet haben, kann dort die Notenliste abgeschlossen werden und dem Prüfungsamt geschickt werden. Somit kann es vorkommen, dass Sie die Auskunft von Ihrem Dozenten erhalten, dass er die Noten bereits dem Sekretariat gemeldet hat, aber die Notenliste dem Prüfungsamt noch nicht vorliegt.
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Alle eingehenden Notenlisten und Noten aus Abschlussarbeiten werden durch das Prüfungsamt in der Regel am Tag des Eingangs, sp?testens am Tag danach freigeschalten.
Bei Urlaub / Krankheit oder gr??eren Menge von zeitgleich eingehenden Noten, kann es auch hier einmal zu Verz?gerungen kommen.
Noteneintragung der Abschlussarbeit
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Bei Abschlussarbeiten gilt in der Regel, wenn Ihr Betreuer das Gutachten bereits weitergeleitet hat, liegt dieses meistens beim Zweitprüfer.
Auch hier gilt, wenn das Gutachten vorliegt, erfolgt auch schnellst-m?glich die Eintragung durch das Prüfungsamt im Studis System
Die eingetragene Note ist nicht richtig
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Die Eintragungen der Noten nimmt der jeweilige Lehrstuhl vor, das zust?ndige Prüfungsamt erh?lt dann eine Notenliste, die vom Lehrstuhlinhaber unterschrieben ist. Die Unterschrift best?tigt die Richtigkeit der eingetragenen Noten in das Studis-System.
Aber auch hier kann sich mal der Fehlerteufel einschleichen, z.B. wurde bei Ihnen aus Versehen ?Nicht teilgenommen“ eingetragen, obwohl Sie die Leistung erbracht haben.
Wenn hier also ein Fehler vorliegt, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden, da dieser die Klausur, Seminararbeit usw. von Ihnen vorliegen hat und dies überprüfen kann. Sollte die Eintragung nicht richtig sein, kann nur dieser dann auch eine ?nderung der Eintragung (Note) veranlassen.
Allerdings müssen Sie sich umgehend um die nachtr?gliche Ver?nderung des bereits eingetragenen Prüfungsergebnisses kümmern.
Ich bin mit der Note nicht einverstanden
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Falls Sie mit der Note einer Klausur nicht einverstanden sind, bieten Ihnen die Lehrstühle in der Regel einen Termin für Klausureinsicht an.
Diese finden Sie auf der Lehrstuhlseite des betreffendenLehrstuhls, im Digicampus oder erfahren diesen direkt beim Lehrstuhl (Dozenten).
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Eine Freigabe einer Notenliste kann nur erfolgen, wenn alle darauf angemeldeten Studierenden bewertet wurden. Wenn Sie eine Note dringend ben?tigen, müssen Sie sich an den Lehrstuhl wenden, nur dieser kann Ihnen Auskünfte darüber erteilen, wie lange die Bewertung ungef?hr dauern wird.
Notenlisten und Gutachten werden in der Regel am gleichen Tag des Eingangs im Prüfungsamts bzw. sp?testens am n?chsten Tag freigegeben.
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Falls Sie sich mal in der falschen Modulgruppe zu einer Prüfung / einem Modul angemeldet haben, oder ein Modul in einer anderen Modulgruppe haben m?chten stellen Sie bitte einen Antrag auf Umbuchung von Modulen.
Prüfungen der WiWi-Fakult?t
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Die Prüfungsorganisation an der WiWi-Fakult?t funktioniert anders als an der FAI.
Nach der Anmeldung in Studis wird jedem Studenten ein Raum und Platz zugewiesen, der jedem individuell in Studis angezeigt wird. Diese Information steht ca. 2 Wochen vor Klausurbeginn im Studis zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die R?ume für Klausuren der WiWi-Fakult?t nur über Studis bekannt gegeben werden. Es kann auch vorkommen, dass Sie Klausuren in einem anderen Raum als Ihre Kommilitonen schreiben.
Wenn Sie in einem anderen Raum als in Studis mitgeteilt mitschreiben, wird die Klausur ggf. nicht gewertet.
Bitte informieren Sie auch Ihre Kommilitonen über diese Besonderheit an der WiWi-Fakult?t, damit es nicht, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, zu b?sen ?berraschungen kommt.
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Wenn Sie im Studis-System mehrere Prüfungen der WiWi-Fakult?t angemeldet haben, Ihnen z. B. für zwei Prüfungen, der gleiche Prüfungsraum und die gleiche Uhrzeit angezeigt wird, finden die Klausuren hintereinander statt.
Sie müssen sich in diesem Fall also auf eine Schreibzeit von zwei mal einer Stunde einstellen.
Die Klausurreihenfolge ist festgelegt, daher k?nnen Sie sich nicht aussuchen, welche der beiden Sie zu Beginn schreiben.
Hier finden Sie weitere zu den Prüfungen, dem Klausurenplan und der Prüfungsr?ume der Wiwi Fakult?t
Praktikum
Praktika, Praxismodule usw. in der Informatik
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Für Informationen zu einem Praktikum, Praxismodul, usw. wenden Sie sich bitte an das?
Institut für Informatik . Evtl. ben?tigte Best?tigungen k?nnen nur durch den betreuenden Lehrstuhl ausgestellt werden. ?
Die Anmeldung im Studis-System nimmt der betreuende Lehrstuhl vor und kann daher nicht durch Sie im Studis, w?hrend des Anmeldezeitraums vorgenommen werden.
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für Informationen zu einem Praktikum wenden Sie sich bitte an das Institut für Geographie, Herr PD Dr. Hilpert bzw. Prof. Dr. Wetzel. Evtl. ben?tigte Best?tigungen k?nnen nur durch die Geographie ausgestellt werden.
Die Anmeldung im Studis-System nimmt der betreuende Lehrstuhl vor und kann daher nicht durch Sie im Studis, w?hrend des Anmeldezeitraums vorgenommen werden.
Auslandspraktikum - Notenbescheinigung auf Englisch
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Wenn z. B. für ein Auslandspraktikum eine Notenbescheinigung auf Englisch erforderlich ist, wenden Sie sich hierzu bitte an das Akademische Auslandsamt der Universit?t Augsburg.
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N?here Auskünfte hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendeninformationsbüros.
Bescheinigung zum Pflichtpraktikum
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Dem Prüfungsamt ist es nicht m?glich festzustellen, ob das angestrebte Praktikum inhaltlich zu Ihrem Studiengang passt und eingebracht werden kann.
Wenn eine Firma eine Best?tigung ben?tigt, wenden Sie sich daher bitte an den betreuenden Lehrstuhl bzw. an den Studienberater Ihres Studiengangs.
Fristverl?ngerungen - Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit
Grundlagen- und Orientierungsprüfung
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Gem?? der Bachelor-Prüfungsordnung sind bis zum Ende?eines bestimmten Fachsemesters zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestimmte Leistungen bzw. Leistungspunkte zu erbringen.
Sind nach Ablauf des?Fachsemesters die?geforderten Prüfungsleistungen nicht erbracht, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden und damit der gesamte Bachelorstudiengang "endgültig nicht bestanden".
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Studierende, die diese Frist überschritten haben, k?nnen einen Antrag auf? der Grundlagen- und Orientierungsprüfung um ein Semester einreichen, wenn ein H?rtefall vorliegt.
Im Falle des Nichtbestehens der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (wenn bekannt ist, dass die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden ist) ist der Antrag im M?rz / September beim Prüfungsamt einzureichen.
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Folgendes ist dabei zu beachten:
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1. Antr?ge auf Fristverl?ngerung k?nnen nur in Ausnahmef?llen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeintr?chtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. ?ber die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ?rztliche Atteste etc. Wichtig:? Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)
2. Der Fristverl?ngerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner n?chsten Sitzung über die Fristverl?ngerungsantr?ge. Alle Antragsteller erhalten anschlie?end schriftlich Bescheid.
3. Der Antrag auf Verl?ngerung der Studienzeit ist im Zentralen Prüfungsamt B - Ref. I/5 wie folgt einzureichen:
- Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
- Reichen Sie den Antrag zus?tzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns pers?nlich oder per Post ein.
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Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden
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Gem?? der Prüfungsordnung ist der?Bachelorstudiengang?bestanden, wenn alle geforderten 180 LP (einschl. Bachelorarbeit)? erreicht sind, bzw. im?Masterstudiengang?120 LP (einschl. der Masterarbeit) erbracht wurden.
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Der?Bachelorstudiengang?ist endgültig nicht bestanden, wenn innerhalb?der maximalen Studienzeit ?180 LP, bzw.?im?Masterstudiengang?120 LP,?nicht vollst?ndig erbracht?wurden und die nach der Prüfungsordnung?vorgeschriebenen Prüfungsleistungen nicht bestanden wurden bzw. Modulgruppe nicht gefüllt sind.
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Im Falle des Nichtbestehens (wenn sicher bekannt ist, dass nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden?sind, in der Regel zum Ende des Semesters 31.03./30.09) kann ein entsprechender Antrag auf
bis September?(wenn die 180 LP zum Ende des SoSe nicht erbracht wurden)? bzw.?
bis M?rz?(wenn die 180 LP zum Ende des WiSe nicht erbracht wurden)
beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Dies gilt nicht, wenn alle Leistungen vorliegen, die Bachelor- bzw. Masterarbeit abgeben wurde und nur noch die Beurteilung der Abschlussarbeit aussteht.
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Folgendes ist dabei zu beachten:
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1. Antr?ge auf Fristverl?ngerung k?nnen nur in Ausnahmef?llen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeintr?chtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. ?ber die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ?rztliche Atteste etc. Wichtig: Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)
2. Der Fristverl?ngerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner n?chsten Sitzung über die Fristverl?ngerungsantr?ge. Alle Antragsteller erhalten anschlie?end schriftlich Bescheid.
3. Der Antrag auf Verl?ngerung der Studienzeit ist im Zentralen Prüfungsamt B - Ref. I/5 wie folgt einzureichen:
- Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
- Reichen Sie den Antrag zus?tzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns pers?nlich oder per Post ein.
Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik ist der Antrag allersp?testens bis zum 15.10.?? bzw. 15.04. beim Prüfungsamt einzureichen.
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Studiengang nicht bestanden, welche M?glichkeiten habe ich?
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Wenn Sie Ihren Studiengang endgültig nicht bestanden haben, oder über einen Studiengangausstieg nachdenken, finden Sie hier weitere Informationen
Notendurchschnitt - Nachweise
Notendurchschnittsbest?tigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang
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Für die Masterbewerbung kann es erforderlich sein, dass eine Notendurchschnittsbest?tigung beizulegen ist. Diese erhalten Sie im? Studierenden Informationsbüro
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Auskünfte zum Bewerbungsverfahren (z.B. welche Unterlagen eingereicht werden müssen, bis wann und wie die Umschreibung funktioniert, usw...)?für einen Masterstudiengang, kann Ihnen das Prüfungsamt nicht geben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Stellen der Studierendenkanzlei.
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Notenbescheinigung - Leistungsnachweis
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Sie k?nnen im Studis eine Modulbest?tigung erstellen und verifizieren.
Im Studierendeninformationsbüro k?nnen Sie diese auch erhalten, wenn z.B. eine Unterschrift erforderlich ist, weil Sie nicht mehr immatrikuliert sind, etc.
Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"
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Dieser Notendurchschnitt aller Prüfungen/Deutschlandstipendium ist nicht der aktuelle Notendurchschnitt. Für das Deutschlandstipendium wird einmal im Jahr zu einem bestimmten Stichtag dieser Notendurchschnitt ermittelt. Daher sind die danach eingegangenen Leistungen nicht berücksichtigt.
Bachelor-, Masterarbeit
Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?
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Zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben dieses bei Ihrem Erstprüfer (Betreuer) ab. Dieser tr?gt dann das Thema sowie den Zweitprüfer ein und leitet den Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.
Es ist keine Anmeldung im Studis-System w?hrend der Anmeldezeit hierzu m?glich.
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Wenn das Anmeldeformular im Prüfungsamt vorliegt, wird die Anmeldung im Studis eingetragen und der Bescheid mit dem Thema und dem sp?testen Abgabedatum erstellt. Ab dann beginnt auch die Bearbeitungszeit, vorher darf mit der Bearbeitung und Erstellung der Abschlussarbeit nicht begonnen werden.
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Dies bedeutet, mit der Erstellung des Bescheides durch das Prüfungsamt, wird der Beginntermin der Abschlussarbeit und das Abgabedatum festgelegt, bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Vertr?gen mit? einer Firma, ggf. setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt rechtzeitig in Verbindung.
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Mit der Erstellung des Bescheides sehen Sie in Studis auch das Thema und das sp?teste Abgabedatum. Der Bescheid sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie mit der Post, sollten die Formulare evtl. nicht mehr auffindbar sein, finden Sie diese nochmals hier.
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Mit erhalt des Bescheides, darf mit der Abschlussarbeit begonnen werden, da erst dann das genaue Thema festgelegt wurde und durch den Prüfungsausschuss genehmigt wurde.
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Verl?ngerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit
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Sollte eine fristgerechte Abgabe der Arbeit nicht m?glich sein, z.B. wegen Krankheit, Probleme bei der Beschaffung der erforderlichen Literatur oder ?hnliches, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Fristverl?ngerung der Bearbeitungszeit.
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Die Bearbeitungszeit endet auf jeden Fall mit dem Ablauf der maximalen Studienfrist Ihres Studiengangs. Eine Verl?ngerung über dieses Datum hinaus ist allenfalls m?glich, wenn Sie eine Studenzeitverl?ngerung ausdrücklich? beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt und genehmigt bekommen haben.
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Den Antrag reichen Sie mit den Nachweisen
- digital per E-Mail an uns?und
- Reichen Sie den Antrag zus?tzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns pers?nlich oder per Post.
im Prüfungsamt ein.
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Ob und wie lange eine Verl?ngerung genehmigt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss. ?ber die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?
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Eine pers?nliche Abgabe der Abschlussarbeit ist w?hrend des Pr?senz-Parteiverkehrs oder nach Terminvereinbarung m?glich.
Au?erhalb dieser Zeit ist eine Abgabe über den blauen Hauptbriefkasten der Universit?t m?glich.
Dies gilt nur für die Studieng?nge der Fakult?t für Angewandte Informatik
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Die Arbeit kann alternativ auch entweder
- per Post eingereicht werden:?
Universit?t Augsburg
ZPA-B - Ref. I/5 - FAI
Universit?tsstr. 2
86159 Augsburg
Wichtig - Es gilt nicht die Abgabe im Post - Eingangsdatum ist Eingang im Prüfungsamt (Einwurf in den blauen Hauptbriefkasten), daher bitte die Postlaufzeit beachten
oder?
- per Einwurf:
Sie k?nnen die Abschlussarbeit in einem beschrifteten Kuvert, in den blauen Hauptbriefkasten der Uni Augsburg einwerfen.
Dieser befindet sich im Durchgang am Haupteingang (links vom Drehkreuzeingang an der Stra?enbahnhaltestellte)
Auch hier ist die Beschriftung des Kuverts wichtig:
ZPA-B - Ref. I/5 - FAI
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In allen F?llen, sehen Sie nach Eingang (ca. eine Woche sp?ter) die Abgabe im Studis zur Best?tigung.
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Die Bachelor- und Masterarbeiten in den Studieng?ngen Bachelor Wirtschaftsinformatik bzw. Master Informatik und Informationswirtschaft werden in
2-facher Ausfertigung am Lehrstuhl abgegeben, wenn der Erstprüfer von WiWi Fakult?t ist.
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Abzugeben ist die Arbeit als gebundenes Exemplar, in Buch-, oder Ringbindung - kein Schnellhefter
Die Anzahl der einzureichenden Exemplare finden Sie in dem Bescheid mit der Themenausgabe und der Festlegung des sp?testen Abgabetermins.
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Wenn die Gutachten der Bachelor- bzw. Masterarbeit vorliegen, erhalten Sie die bekannte E-Mail Benachrichtigung, dass die Note in Studis eingetragen wurde.
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Sobald alle erforderlichen Leistungen gem?? der Prüfungsordnung vorliegen, k?nnen Sie das Zeugnis beantragen.
Zeugnis
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Wenn die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit und ggf. das des Kolloquiums, sowie alle anderen Leistungen erworben sind im Studis eingetragen werden konnte,? k?nnen Sie Ihr Zeugnis? beantragen. Das Zeugnis darf nicht automatisch erstellt werden, sondern nur gegen Vorlage des Antrags.
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Falls Sie den Antrag auf Zeugniserstellung per Post schicken, sehen Sie im Studis unter Studierendendaten / Zeugnisse, ob dieser eingegangen ist, da dann unter?Zeugnisse Bachelor bzw. Master der Notendurchschnitt zu sehen ist (eine Eingangsbest?tigung des Antrags erhalten Sie nicht).
Das bedeutet aber nicht, dass das Zeugnis bereits fertig ist.
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Die Erstellung dauert ca. 4-8 Wochen, da die Dokumente noch in einen Umlauf gehen, u.a.?zur Kontrolle, und es wird auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden ben?tigt und ggf. je nach Prüfungsordnung eine Unterschrift des Dekan erforderlich ist.
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Bitte beachten Sie diesen Zeitraum in der weiteren Planung, wenn Sie z.B. die Universit?t/Hochschule wechseln.
Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben
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Was genau im Zeugnis steht, wird durch die jeweilige Prüfungsordnung (PO) geregelt. Die Angabe der Semester geh?ren in keiner PO dazu. Wie lange Sie in welchem Studiengang studiert haben, geh?rt in den Lebenslauf. (Eine Studienverlaufsbescheinigung erhalten Sie nach der Exmatrikulation von der Studentenkanzlei).
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Im Zeugnis steht als Datum der Tag der letzten Prüfungsleistung, in der Regel der Abgabetag der Bachelor- , Masterarbeit, Kolloquium. Wenn Sie z.B. die Bachelor-, Masterarbeit am 30.09. abgeben, sich für das n?chste Semester rückgemeldet haben, dann steht im Zeugnis als Zeugnisdatum der 30.9. unabh?ngig davon, ob Sie sich rückgemeldet haben oder wann Sie das Zeugnis beantragt haben.
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Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters durch die Studentenkanzlei, in dem Sie den Antrag auf Zeugniserstellung eingereicht haben. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen hierzu aber nur die geben.
Welche Dokumente Sie erhalten und wie die Note errechnet wird, ist in Ihrer PO/FPO/BPO festgelegt.
In der Regel?umfasst dies ein Zeugnis mit der Note, Anlage zum Zeugnis bzw. Transcript of Records (B.Sc. Wirtschaftsinformatik), einer Urkunde und ein Diploma Supplement.
Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma berechnet.
Dies bedeutet, es wird nicht gerundet, sondern nach 2 Nachkommastellen abgeschnitten. z.B. 2,1256 ergibt die Note 2,12
In der Regel?ist folgender Text in den Prüfungsordnungen zu finden:
Sofern innerhalb eines bestimmten Bereichs oder einer Modulgruppe mehr Leistungspunkte erbracht werden, als erforderlich sind, werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Leistungspunkte nur die jeweils am besten bewerteten Module herangezogen.
Die Gesamtnote für den Abschluss des Studiengangs ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulgruppennoten der Modulgruppen.
Die Modulgruppennote ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulnoten der Module der entsprechenden Modulgruppen
Dies gilt aber nicht für alle Studieng?nge, es gibt auch Abweichungen z.B. in dem bestimmte Module mit anderen Gewichtungen in die Zeugnisnote eingehen, statt den tats?chlich erhaltenen Leistungspunkten.
Daher schauen Sie in Ihrer PO/FPO nach, wie die genaue Berechnung der Zeugnisnote erfolgt.
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Gem?? der Prüfungsordnung, wird Ihnen bei einem bestandenen Studiengang der dort festgelegte akademische Grad
?Bachelor of Science” (B.Sc.) bzw. ?Master of Science” (M.Sc.) mit der Urkunde verliehen.
Die Verleihung der Urkunde erfolgt mit der ?bergabe des Dokumentes.
Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Akademischen Grad führen.
Auch darf der Grad nur in der Form geführt werden, die durch die Verleihungsurkunde bzw. der Prüfungsordnung festgelegt wurde.
Wie k?nnen Sie Ihr Zeugnis erhalten
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Wenn das Zeugnis fertig zur Abholung vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail, in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung. Dies ist nur eine ungef?hre Angabe und kann auch mal l?nger dauern.
Das Zeugnis kann wie folgt abgeholt werden:
von Ihnen pers?nlich gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises
oder
durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht (incl. Kopie Ihres Lichtbildausweises) und des Lichtbildausweises des Abholers.
Eine Zusendung der Dokumente ist ebenfalls m?glich. Hierfür ist ein formloser begründeter Antrag (einschl. Name, Adresse, Matrikelnummer, Unterschrift) notwendig.
Bei Zusendung k?nnen wir jedoch trotz Versendung im Kartonumschlag für den einwandfreien Zustand der Dokumente nicht garantieren.
Auf dem Postweg kann es vorkommen, dass die Dokumente geknickt werden. Sie erkl?ren sich automatisch mit Ihrem Antrag auf Zusendung damit einverstanden, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.
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Beglaubigungen sind durch die Universit?t Augsburg nicht m?glich. Hierzu wenden Sie sich entweder an das Studentenwerk oder das Einwohnermeldeamt. Eine Beglaubigung ist die Best?tigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Allgemeines
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Es wird empfohlen, dass Sie bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert sein sollten Die Rückmeldung für die Zeugniserstellung ist?unabh?ngig?von den Fachsemestern in Ihrem Studiengang.
Ohne die Rückmeldung:
- verliert die Rechenzentrumskennung ihre Gültigkeit, somit haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Studentendaten, auch nicht auf die Note der Arbeit, oder ob das Zeugnis berechnet wurde.
- k?nnen fehlende Anmeldungen z.B. für das Betriebspraktikum nicht mehr vorgenommen werden....
- Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, k?nnen Sie diese nicht wiederholen, wenn keine Immatrikulation vorliegt.
- Sie w?ren nicht mehr versichert, falls auf dem Weg zur Universit?t was sein sollte. usw.
Auskünfte per E-Mail oder Telefon
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Aus Datenschutzgründen ist keine Auskunft per E-Mail oder telefonisch zu personenbezogenen Daten m?glich.
Bei einer schriftlichen Kommunikation per E-Mail kann nicht verhindert werden, dass diese durch Dritte auf dem ?bertragungsweg mitgelesen oder ver?ndert werden. Die so versandten Nachrichten sind deshalb hinsichtlich ihrer Sicherheit mit Postkarten zu vergleichen.
Bei telefonischen Anfragen kann nicht sichergestellt werden, ob die Auskunft tats?chlich nur an Sie ausgegeben wird.
Daher k?nnen Ihnen auf diesem Wege nur allgemeine Auskünfte erteilt werden.
Für die ?bermittlung von Inhalten, die dem Datenschutz unterliegen, muss grunds?tzlich auf sichere Kommunikationswege wie Brief oder pers?nlich unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) ausgewichen werden.
?berprüfen Sie daher?regelm??ig die Daten im Studis-System, viele Anfragen k?nnen hiermit bereits beantwortet werden.
Abschluss: Kein Abschluss erworben
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Im Studis unter dem Menü ?Studierendendaten“ finden Sie neben Ihrem Studiengang (Fachsemester, Prüfungssemester)?die Prüfungsordnung nach der Sie studieren,
auch den Status: immatrikuliert bzw. exmatrikuliert und die Angabe Abschluss: Kein Abschluss erworben
Kein Abschluss erworben bedeutet, dass Sie noch keinen? gestellt haben.
Auch wenn Sie bereits alle zum bestehen erforderlichen Leistungen erbracht haben, liegt noch kein Abschluss vor, solange das Zeugnis nicht erstellt wurde. Erst mit der Erstellung des Zeugnisses liegt auch ein Abschluss vor.
Daher wird diese Angabe erst mit der Berechnung des Zeugnisses ge?ndert.
Mit der Zeugnisberechnung ?ndert sich die Angabe von ?kein Abschluss erworben“ auf Abschluss ?Bachelor bzw. Master“
Dann finden Sie unter dem Punkt "Zeugnisse" auch den Notendurchschnitt Ihres Abschlusses.
Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.
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Fragen zu Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung?usw. kann Ihnen nur die Studierendenkanzlei beantworten.
Bitte beachten Sie die Seiten der und lesen Sie diese in Ruhe durch. Viele Fragen k?nnen?hier bereits beantwortet werden.
Nebenf?cher
Nebenfachwechsel im Bachelor Informatik
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Gem?? der Fachprüfungsordnung 2013 und 2016 brauchen Sie 1 Nebenfach mit 30 LP, in der Fachprüfungsordnung 2018 w?hlen Sie zwischen einem Nebenfach oder die Informatik-Vertiefung.
Mit der ersten Anmeldung im Studis-System w?hlen Sie das Nebenfach bzw. die Informatik-Vertiefung aus.
Wenn Sie das Nebenfach wechseln m?chten, k?nnen Sie nicht einfach im Studis ein anderes ausw?hlen, da Sie bereits mit der ersten Anmeldung sich für das gew?hlte Nebenfach entschieden haben.
Das hei?t, Sie müssen sich bereits vor der Anmeldephase zu den Prüfungen im Prüfungsamt melden. Hierzu ist ein schriftlicher (formloser) Antrag n?tig.
Bei der ersten Anmeldung geben Sie durch die Eingabe Ihres Passwortes Ihre Willenserkl?rung ab, daher kann eine ?nderung nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift erfolgen. Den Antrag k?nnen Sie uns auch eingescannt per E-Mail zukommen lassen, eingescannt wegen Ihrer Unterschrift.
Nach erfolgter ?nderung k?nnen Sie das neue Nebenfach bei der Anmeldung im Studis System ausw?hlen.
Nebenfachwechsel im Bachelor Geographie
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Gem?? der Prüfungsordnung 2013 ben?tigen Sie 4 Nebenf?cher mit je 10 LP. Mit der ersten Anmeldung im Studis-System w?hlen Sie das Nebenfach aus.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass pro Wahlfach nur ein Nebenfach auszuw?hlen und anzumelden ist. Da für ein Nebenfach 10LP gefordert werden und nicht 10 + 10 = 20LP.
Wenn Sie 2 Nebenf?cher in einem Wahlfach ausgew?hlt und angemeldet haben, kann es bei der n?chsten Anmeldung zu Problemen kommen, da immer nur ein Nebenfach mit 10LP eingebracht werden kann.
Daher steht bei den Nebenf?cher der Modulgruppe 7a 10LP von 40 LP dabei.
Modulgruppe 7a: Wahlfach A (max 10 LP von insgesamt 40 LP)
Modulgruppe 7a: Wahlfach B (max 10 LP von insgesamt 40 LP)
usw.
Wenn Sie ein Nebenfach wechseln m?chten, k?nnen Sie dies in Studis ausw?hlen, dazu stehen Ihnen in der Modulgruppe 7a die Wahlf?cher von A-G zur Verfügung. Sollten Sie mehr als 7 Nebenf?cher belegen wollen, müssten Sie sich w?hrend des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt melden.
Im Zeugnis werden automatisch die 4 besten Nebenf?cher berücksichtigt.
Master Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Bachelor / Master Doppelstudium
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Eine Zulassung zum Master ?ndert nichts an der maximalen Studienzeit des Bachelors.
Wer eine Zulassung zum Master hat, muss unabh?ngig davon im Bachelor bis zum Ende der maximalen Studienzeit alle erforderlichen Leistungen gem?? der (Fach-) Prüfungsordnung (FPO/PO) erbringen.
Durch die Zulassung zum Master wird die Studienzeit im Bachelor?nicht?verl?ngert.
Master Bewerbung und Einschreibung
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Das Prüfungsamt kann Ihnen zum Bewerbungsverfahren keine Auskunft geben, da dieses hierfür nicht zust?ndig ist. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.
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Wenn Sie zu dem gewünschten Master-Studiengang ein Schreiben von der Studentenkanzlei erhalten, dass Sie eine Zulassung haben, müssen Sie für die Immatrikulation selbst t?tig werden.
In dem Zulassungsbescheid ist der Zeitraum genannt in dem Sie sich in der? für die Einschreibung in den Masterstudiengang melden müssen.
Die Einschreibung erfolgt?nicht?automatisch mit dem Erhalt des Zulassungsschreibens.
Master Nachweis – Bachelorzeugnis
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Nach der Immatrikulation in den Master müssen Sie bis zu einem bestimmten Datum (siehe Zulassungsschreibung) das Bachelorzeugnis in der Studentenkanzlei vorlegen.
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Bei Masterstudieng?ngen, die als Zugangsvoraussetzung eine bestimmte maximale Gesamtnote des Bachelorabschlusses erfordern, reicht eine Best?tigung, dass der Bachelorstudiengang bestanden ist, nicht aus. Hier ist der tats?chliche Notendurchschnitt des Zeugnisses erforderlich, d.h. hier muss das Zeugnis mit der Abschlussnote in der Studentenkanzlei vorgelegt werden.
Evtl. Beurlaubungen oder ?hnliches heben das in dem Schreiben genannte Datum nicht auf, um die geforderten Zugangsvoraussetzung nachzuweisen.
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Die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang finden Sie in der jeweiligen (F)PO Ihres gewünschten Masterstudiengangs wie auch welcher Nachweis bis wann vorzulegen ist.
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Beispiel: “…zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang …. ? folgenden Semesters nachweisen.
D.h. Wenn Sie sich zum Wintersemester (1.10.) in den Masterstudiengang immatrikulieren, muss der Bachelorabschluss bis sp?testens zum Ende des darauffolgenden Sommersemester (30.09.) in der Studentenkanzlei vorgelegt werden.
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Sollten Sie im Sommersemester eine Beurlaubung haben, muss das Zeugnis unabh?ngig von der Beurlaubung trotzdem?bis zum Ende des Sommersemesters vorgelegt werden, da die Beurlaubung diese Frist nicht aufhebt bzw. verl?ngert.