Universit?tsrat neu aufgestellt
Dr. Karl-Friedrich Ziegahn zum Vorsitzenden gew?hlt, stellvertretender Vorsitz liegt bei Prof. Dr. Josef Franz Lindner
Der Universit?tsrat der Universit?t Augsburg hat sich neu konstituiert. Dr.-Ing. Karl-Friedrich Ziegahn, Distinguished Senior Fellow und früherer Bereichsleiter ?Natürliche und Gebaute Umwelt“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), ist zum Vorsitzenden des Universit?tsrats gew?hlt worden. Für die Stellvertretung wurde Prof. Dr. Josef Franz Lindner neu gew?hlt. Insgesamt haben neun neue Mitglieder ihre Arbeit im Universit?tsrat im Studienjahr 2023/24 aufgenommen. Der Universit?tsrat der Universit?t Augsburg hat damit eine umfassende Neuaufstellung vollzogen. Die drei universit?tsexternen Mitglieder wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in den Universit?tsrat neu bestellt. Das Gremium tagte in dieser Zusammensetzung erstmals am 15. November und w?hlte Dr.-Ing. Karl Friedrich Ziegahn zum neuen Vorsitzenden. Dr.-Ing. Karl-Friedrich Ziegahn, Diplom-Physiker, ist der Universit?t Augsburg durch seine ehrenamtliche T?tigkeit im Universit?tsrat seit 2019 verbunden. Er ist ?Distinguished Senior Fellow“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), bis zu seinem Ruhestand 2020 war er dort Bereichsleiter ?Natürliche und Gebaute Umwelt“ und im Board of Directors für die KIT-Fakult?ten Bauingenieurwesen, Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, und Architektur sowie für verschiedene Helmholtz-Forschungsprogramme verantwortlich. Er wirkte darüber hinaus langj?hrig als Wissenschaftler und im Management des Fraunhofer Instituts für Chemische Technologie (ICT). ?Ich bedanke mich für das Vertrauen der Universit?t und meiner Universit?tsratskolleginnen und -kollegen“, erkl?rte der neu gew?hlte Vorsitzende. ?Ich freue mich auf mein Amt und die M?glichkeit, den Weg der Universit?t Augsburg in dieser neuen Rolle mitzugestalten.“ Dr.-Ing. Ziegahn übernimmt das Amt von Dr. Roland Jüptner, der seit 2020 Vorsitzender des Universit?tsrats war und dessen Amtszeit mit dem Sommersemester 2023 endete. Der Universit?tsrat besteht bislang aus je zehn universit?tsexternen und -internen Mitgliedern. Die externen Mitglieder des Universit?tsrates sind laut Hochschulgesetz ?Pers?nlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis“. Die Universit?tsleitung, bestehend aus der Pr?sidentin, den Vizepr?sidenten und dem Kanzler, sowie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst sind mit beratender Stimme im Universit?tsrat vertreten. ?Wir pflegen eine konstruktive, kollegiale und sehr gute Zusammenarbeit mit unserem Universit?tsrat. Ich freue mich sehr, diese mit den neuen Mitgliedern fortsetzen zu k?nnen“, sagte Pr?sidentin Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel. Sie dankte insbesondere den externen Mitgliedern – sowohl denen, die bereits im alten Universit?tsrat mitgearbeitet haben und ihr Engagement nun fortsetzen, als auch denen, die sich jetzt neu zur Verfügung stellen - für die mit nicht geringem Aufwand verbundene Bereitschaft, die eigenen Kompetenzen und Kontakte in dieses Gremium einzubringen. Ihr Dank, so die Pr?sidentin weiter, gelte aber auch den mit dem Auslaufen ihrer Amtszeiten nun ausgeschiedenen Universit?tsratsmitgliedern, namentlich dem bisherigen Vorsitzenden Dr. Roland Jüptner. Die Kompetenzen des Universit?tsrats sind in Art. 36 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes formuliert: Das Gremium beschlie?t die Grundordnung und deren ?nderung durch Satzung sowie über Antr?ge nach Art. 126 Abs. 1, es w?hlt die Pr?sidentin oder den Pr?sidenten und die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme der Kanzlerin oder des Kanzlers und entscheidet über deren Abwahl. Der Universit?tsrat beschlie?t zudem nach Benennung geeigneter Personen durch die Hochschulleitung Vorschl?ge für die Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers sowie auf Antrag der Erweiterten Hochschulleitung über Vorschl?ge zur Gliederung der Hochschule in Fakult?ten. Auch die Einrichtung, ?nderung und Aufhebung von Studieng?ngen liegt in seiner Beschlussfassung. Der Universit?tsrat nimmt weiterhin zu den Voranschl?gen zum Staatshaushalt Stellung, nimmt den Rechenschaftsbericht der Pr?sidentin oder des Pr?sidenten entgegen und kann über ihn beraten, er stellt den K?rperschaftshaushalt oder Wirtschaftsplan fest. Der Universit?tsrat wird vor dem Abschluss der Hochschulvertr?ge mit dem Staat geh?rt und stellt für die Hochschule das Erreichen der in diesen Vereinbarungen festgelegten Ziele fest.
E-Mail:
manuela.rutsatz@presse.uni-augsburgpresse.uni-augsburg.de ()
?
Die neuen externen Mitglieder sind:
Erfolgreiche Zusammenarbeit
Aufgaben und Kompetenzen des Universit?tsrates
Medienkontakt