拉斯维加斯赌城

图片

Das Studium zweier Studieng?nge (Doppelstudium) an der Universit?t Augsburg ist grunds?tzlich m?glich, allerdings ist für die Immatrikulation eine vorherige Zustimmung der Studierendenkanzlei erforderlich.

?

Die Zustimmung wird nur dann erteilt, wenn die Studierenden in ihrer Begründung im Antragsformular hinreichend glaubhaft machen, dass sie in der Lage sind, die gew?hlten Studieng?nge ordnungsgem?? zu studieren. Weiterhin sollte den Antragstellern bewusst sein, welche eventuellen Folgen sich aus der Doppelbelastung für den Einzelnen ergeben. Ordnungsgem?? hei?t, dass die Lehrveranstaltungen beider Studieng?nge ohne zeitliche ?berschneidungen besucht werden k?nnen und keine Verz?gerung des Studienverlaufes zu erwarten ist. Da eventuell entstehende Nachteile von der Studierenden/dem Studierenden selbst zu vertreten sind, ist es vor dem Beginn eines Doppelstudiums unbedingt erforderlich, sich ausführlich bei der?Fachstudienberatung?zu informieren.

?

Nach?Art. 87 Abs. 1 S. 3??Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)?ist die Immatrikulation in?zwei oder mehreren zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen?nur zul?ssig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen besteht.

?

  • Ist der?neu hinzuzunehmende Studiengang ein zulassungsbeschr?nkter grundst?ndiger Studiengang?[vgl.?Studienangebot der Universit?t Augsburg]?oder ein Masterstudiengang, bedarf es einer?vorherigen?Bewerbung und Zulassung. Ebenso ist die Hinzunahme von Studieng?ngen/-f?chern, deren Aufnahme ein?Eignungsverfahren?voraussetzen, nur nach bestandenem Eignungsverfahren m?glich. Der??Antrag auf Doppelstudium?ist in dem im Zulassungsbescheid benannten Zeitraum zu stellen.
    ?
  • Die Aufnahme eines Doppelstudiums in?zulassungsfreien grundst?ndigen Studieng?ngen?innerhalb der Universit?t Augsburg setzt voraus, dass mindestens 90 Leistungspunkte (LP) im bisherigen Studiengang erbracht wurden.?Bitte fügen Sie deshalb dem??Antrag auf Doppelstudium?eine Notenbescheinigung mit Ausweis der LP?[Ausdruck aus STUDIS]?bei, aus der ersichtlich ist, dass 90 LP erbracht wurden. Fehlen Ihnen LP oder wird das Doppelstudium?vor dem?vierten Fachsemester?beantragt, ist die Zustimmung von zwei Professoren/Professorinnen oder?Fachstudienberatern/Fachstudienberaterinnen?der gewünschten Studieng?nge nachzuweisen.

    Die Hinzunahme des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs (Bachelor of Education)?kann ab dem 5. Semester des korrespondierenden Lehramtsstudiengangs erfolgen. Zulassungsvoraussetzung sind mindestens 110 auf den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang anrechnungsf?hige Leistungspunkte. Um eine entsprechende Best?tigung einzuholen, muss der Doppelstudiumsantrag zun?chst beim Prüfungsamt eingereicht werden.


    Eine vorherige Online-Bewerbung ist für die Hinzunahme eines zulassungsfreien grundst?ndigen Studiengangs nicht notwendig.

    Die Frist für den Antrag auf Doppelstudium entnehmen Sie bitte der Seite?Fristen und Termine
    Falls für die Zulassung zu einem zulassungsfreien Studiengang das Bestehen eines?Eignungsverfahrens?notwendig ist, ist dies bei der Immatrikulation nachzuweisen. Dabei sind die entsprechenden Fristen für die Anmeldung zum?Eignungsverfahren?zu beachten.?

?

Die Immatrikulation an zwei verschiedenen Universit?ten ist ebenfalls m?glich. Kl?ren Sie zuerst mit der weiteren Hochschule ab, wie Sie verfahren sollen. Danach wenden Sie sich an die?zust?ndige Sachbearbeiterin, Frau Grob.


Antr?ge auf Doppelstudium sind im?
Immatrikulationszeitraum?bei der Studierendenkanzlei?einzureichen.

?

?

Zulassungsangelegenheiten, Promovierendenstatistik
Studierendenkanzlei

拉斯维加斯赌城