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Habilitation

an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakult?t

Wenn Sie die Lehrbef?higung für ein Fach unserer Fakult?t anstreben, so erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld, ob in unseren ein*e Professor*in bereit ist, Ihr Vorhaben zu betreuen.

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Für Ihren Antrag auf Annahme als Habilitand*in stellen wir Ihnen ein Antragsformular bereit, in welchem alle einzureichenden Unterlagen aufgeführt sind und ein Vorschlag für das durch den Fakult?tsrat einzusetzende Fachmentorat gemacht werden kann.

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Nach Prüfung der Unterlagen müssen Sie sich pers?nlich dem Fakult?tsrat in einer seiner Sitzungen vorstellen. Erwartet werden:

  • ein kurzer Vortrag (maximal 5 bis 10 Minuten), der das Forschungsvorhaben vorstellt,
  • danach stellt Ihnen der Fakult?tsrat Fragen zu Ihrem Vorhaben,
  • im Anschluss steht dem Fakult?tsrat Ihr*e Betreuer*in für Fragen zur Verfügung.

In der Regel erfahren Sie direkt vor Ort, ob Sie als Habilitand*in angenommen werden und ob das Fachmentorat in der vorgeschlagene Konstellation eingesetzt wird.

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Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, an welchen Tagen der Fakult?tsrat Sitzungen hat und nehmen Sie sich dafür Zeit. Es wird vorausgesetzt, dass auch Ihr*e Betreuer*in am Tag der Vorstellung des Vorhabens anwesend ist, um auftretende Fragen zu beantworten. Bitte sprechen Sie sich mit ihm*ihr rechtzeitig ab, ob Sie beide am gewünschten Termin der Sitzung Zeit haben.

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Kontakt für weitere Fragen

Sandra Gellrich
Leiterin
Fakult?tsverwaltung

Weitere Links

Verbindliche Regelungen zum Habilitationsrecht k?nnen Sie der Allgemeinen Habilitationsordnung der Universit?t und der Habilitationsordnung der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakult?t entnehmen.

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