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Studiengang- bzw. Studienfachwechsel zum kommenden Sommersemester 2024


Für einen Studiengang- oder Studienfachwechsel zum kommenden Sommersemester 2024 reichen Sie bitte die Antragsunterlagen (siehe unten) bei uns ein.

Bei einem Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang müssen die Unterlagen sp?testens bis 31.03.2024 (Datum des Posteingangs der vollst?ndigen Einschreibeunterlagen an der Universit?t Augsburg) bei uns eingehen.

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Für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang (mit NC) oder Masterstudiengang entnehmen Sie die Frist bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

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Bitte beachten Sie, dass erste Informations- und Einführungsveranstaltungen bereits ab Mitte September stattfinden k?nnen. Reichen Sie die Unterlagen daher bitte rechtzeitig ein.

Informationen zum Studiengang- bzw. Studienfachwechsel

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Bei der Immatrikulation w?hlen Sie einen Studiengang oder im Rahmen eines Doppelstudiums zwei Studieng?nge. Sobald Sie hinsichtlich dieser Studiengangwahl etwas ?ndern m?chten (z. B. Wechsel des Studiengangs oder Wechsel des Haupt- oder Nebenfaches im Rahmen eines Mehrfachbachelorstudiengangs der Phil.-Hist. Fakult?t oder eines Faches bzw. der Dritteldidaktikkombination im Rahmen der Lehramtsstudieng?nge sowie die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches etc.), handelt es sich um einen Studiengang- oder Studienfachwechsel.

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Bei einer Umschreibung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs in einen anderen Studiengang (z. B. in einen Masterstudiengang oder zum Zweck einer Promotion) sowie bei einer Umschreibung zur Ablegung einer Abschlussprüfung zur Notenverbesserung (Rechtswissenschaft oder Lehramtsstudieng?nge) handelt es sich um einen Studiengangwechsel.

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  • Hinweis zum Wechsel in einen zulassungsfreien grundst?ndigen Studiengang bzw. ein -fach:

Bei einem angestrebten Wechsel in einen zulassungsfreien grundst?ndigen Studiengang bzw. -fach? [vgl. Studienangebot der Universit?t Augsburg] ist zuerst die? Rückmeldung für den bisher studierten Studiengang durchzuführen. Der Wechsel kann dann im oben benannten Zeitraum erfolgen. Reichen Sie bitte innerhalb der Frist den ausgefüllten? Antrag auf Umschreibung bei der Studierendenkanzlei ein. Falls für die Einschreibung in einen zulassungsfreien grundst?ndigen Studiengang ein Eignungsverfahren notwendig ist, ist ein entsprechender Nachweis den Immatrikulationsunterlagen beizufügen. Die entsprechenden Fristen für die?Anmeldung zum Eignungsverfahren sind zu beachten.

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  • Hinweis zum Wechsel in einen zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studiengang oder Masterstudiengang:

Auch bei einem angestrebten Wechsel in einen zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studiengang? [vgl. Studienangebot der Universit?t Augsburg] oder dem Wechsel in einen Masterstudiengang melden Sie sich bitte im? Rückmeldezeitraum für den bisher studierten Studiengang zurück.

Für das Studium eines zulassungsbeschr?nkten?grundst?ndigen?Studiengangs ist bei einem Wechsel zun?chst eine Bewerbung (bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen) ? durchzuführen. Erfolgt eine Zulassung in den gewünschten Studiengang, kann der Wechsel innnerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist in der Studierendenkanzlei mit dem ausgefüllten? Antrag auf Umschreibung?vollzogen werden.
Falls für die Einschreibung in einen zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studiengang ein Eignungsverfahren notwendig ist, ist ein entsprechender Nachweis den Immatrikulationsunterlagen beizufügen. Die entsprechenden Fristen für die?Anmeldung zum Eignungsverfahren sind zu beachten.

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Für das Studium eines Masterstudiengangs ist bei einem Wechsel auch zun?chst eine Bewerbung durchzuführen. Erfolgt eine Zulassung in den gewünschten Studiengang, kann der Wechsel innnerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist in der Studierendenkanzlei mit dem ausgefüllten? Antrag auf Umschreibung vollzogen werden.

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Die benannten Wechsel setzen ausnahmslos voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Universit?t Augsburg eingeschrieben sind und, falls nicht eine Erst- oder Neuimmatrikulation vorliegt, die Rückmeldung für das Folgesemester vollzogen ist (d. h., Ihre Semesterbeitr?ge - bitte bei der ?berweisung Ihre Matrikelnummer, nicht die Bewerbernummer angeben - sind auf dem Konto der Universit?t Augsburg eingegangen und es liegen keine weiteren Rückmeldehindernisse, z. B. ein fehlender Krankenversicherungsnachweis vor). Ob Ihre Rückmeldung vollzogen wurde, k?nnen Sie im VIBS-Portal in Ihrem Beitragskonto einsehen.

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Studierende, deren Studienf?cher zwei oder mehr Fakult?ten zugeordnet sind, haben sich gem?? Art.?37 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz für die Mitgliedschaft in einer dieser Fakult?ten zu entscheiden (Angabe im Antrag auf Umschreibung).

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Zulassungsangelegenheiten, Promovierendenstatistik
Studierendenkanzlei

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