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Pressemitteilung 30/25 - 26.03.2025

Datenfreigabe für Gesundheitsdaten neu gedacht

Forschungsprojekt unter Beteiligung der Universit?t Augsburg st?rkt digitale Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten

Das Forschungsprojekt EMPOWER-U, an dem die Universit?t Augsburg beteiligt ist, m?chte die informationelle Selbstbestimmung im Bereich der Gesundheitsdatenforschung st?rken. Im Mittelpunkt steht die interdisziplin?re Untersuchung eines innovativen Einwilligungsmodells, des sogenannten Meta-Consent. Damit k?nnen Menschen bezüglich ihrer Gesundheitsdaten im Voraus festlegen, ob, wie und wann sie mit Einwilligungsanfragen konfrontiert werden m?chten.

? AdobeStock (ra2 Studio)

Für die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten ist die Einwilligung der betroffenen Personen gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zu herk?mmlichen Einwilligungsmodellen bietet der Meta-Consent eine granulare Steuerung der Datenfreigabe basierend auf einer werteorienterten Entscheidung. Konkret bedeutet dies, dass die einwilligende Person im Voraus unabh?ngig von Anlass und Art der Forschung entscheiden kann, ob und in welchem Umfang sie eine Einwilligung abgeben m?chte. Betroffene k?nnen sich etwa auch partiell für eine Einwilligung im Forschungsbereich zu Krebs- oder Herzerkrankungen entscheiden und andere Bereiche ausschlie?en. Der Zugriff auf die pers?nlichen Gesundheitsdaten kann so differenziert gesteuert und freigegeben werden und die betroffenen Personen k?nnen informiert und reflektiert zwischen dem Schutz ihrer Daten und deren Nutzung abw?gen. Damit st?rkt der Meta-Consent die Selbstbestimmung und Transparenz im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gef?rderte Projekt EMPOWER-U widmet sich der Gestaltung, Evaluation und praktischen Umsetzung des Meta-Consent. Die Universit?t Augsburg entwickelt im Rahmen von EMPOWER-U die rechtlichen Grundlagen für den Meta-Consent. ?Ziel ist es, das Konzept in die geltenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu integrieren, um die informationelle Selbstbestimmung nachhaltig zu st?rken. Dies erfordert eine sorgf?ltige Abstimmung der rechtlichen Anforderungen mit den technischen und verhaltenswissenschaftlichen Aspekten des Projekts“, sagt Prof. Dr. Benedikt Buchner vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung an der Universit?t Augsburg.

Entwicklung der rechtlichen Grundlagen für den Meta-Consent

Der Meta-Consent spielt in der rechtswissenschaftlichen Diskussion bisher nur eine untergeordnete Rolle, insbesondere im Vergleich zu anderen Einwilligungsmodellen wie beispielsweise der breiten Einwilligung, dem sogenannten Broad Consent. Im Rahmen des Broad Consent reicht die allgemeine Festlegung auf den Verarbeitungszweck, etwa zu ?Zwecken der Forschung“, denn zumeist wird zu Beginn eines Forschungsprojekts der Zweck der Verarbeitung nicht in allen Einzelheiten bekannt und bestimmbar sein. Damit ist ein erster Schritt getan, einen einfacheren Zugang zu Daten zu erm?glichen. Allerdings ist es für Patientinnen und Patienten im konkreten Fall oft schwierig, sich ausreichend mit den Inhalten des Broad Consent auseinanderzusetzen. Darunter leidet dann die informierte Entscheidungsfindung.

Der Meta-Consent k?nnte hier eine praktische L?sung bieten, indem er eine flexible und differenzierte Steuerung der Datenfreigabe erm?glicht. Das Forschungsprojekt EMPOWER-U will einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der rechtlichen Grundlagen für den Meta-Consent leisten.

Interdisziplin?rer Forschungsverbund

Das interdisziplin?re Forschungsprojekt wird von einem Verbund aus der Freien Universit?t Berlin (Koordinator), der Charité Universit?tsmedizin Berlin, der Universit?t Augsburg und dem Praxispartner Brainlab AG durchgeführt. Es vereint Expertisen aus den Bereichen Mensch-Computer-Interaktion, Medizin, Medizininformatik, Recht und Praxis. Die Ergebnisse des Projekts sollen nicht nur die Gesundheitsdatenforschung st?rken, sondern auch die digitale Selbstbestimmung f?rdern.

Weitere Informationen finden Sie unter:? /de/fakultaet/jura/lehrende/buchner/projekte/#empoweru

Wissenschaftlicher Kontakt

Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Benedikt Buchner - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung

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Medienkontakt

Michael Hallermayer
Stellvertretender Pressesprecher, Stellv. Leitung
Stabsstelle Kommunikation & Marketing

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