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Prof. Dr. em. Hans Schlosser

Conrad Peutinger

Augsburg war Heimat und Wirkst?tte zahlreicher gelehrter Juristen. Dies waren berufsm??ig t?tige Rechtskundige, die ihre Fachausbildung entweder an deutschen, italienischen oder anderen Universit?ten Europas im r?misch-gemeinen und im kanonischen Recht erlangt hatten. Als Spezialisten waren sie in den Territorien und Reichsst?dten als Richter, Verwaltungsfachleute, Syndici, Advokaten oder Gutachter gesucht. So erwarb sich in Augsburg der gelehrte Jurist und Humanist Conrad Peutinger (1465 – 1547) überregionales Ansehen. Nach seinem Rechtsstudium in Bologna und Padua war er als Cancellarius (Stadtschreiber) der h?chste juristische Beamte der Stadt und gefragter Gutachter.

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In Augsburg entworfen: Die Carolina

Die Reichsstadt Augsburg war Bühne und Tagungsort zahlreicher für die Reichsgesetzgebung und Rechtspolitik wichtiger Reichstage. Die für die Entwicklung der gemeinen deutschen Strafrechtswissenschaft bedeutsame ?Peinliche Gerichtsordnung? Karls V. von 1532 (?Carolina?), das erste und einzige bis zum Ende des Reiches (1806) geltende Reichsstrafgesetzbuch, erhielt vor ihrer Verkündung in Regensburg auf dem Augsburger Reichstag im Jahr 1530 die entscheidende Fassung (?Augsburger Entwurf ?).

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Das Augsburger Akzept

Gro?e Bedeutung erlangte schlie?lich die Augsburger Wechselordnung von 1778. Sie wurde 1851 durch die Allgemeine Deutsche Wechselordnung abgel?st. In ihren Bestimmungen spiegelt sich die Bedeutung Augsburgs als Wechselmarkt und Handelsplatz wider. Als Augsburger Sch?pfung gilt das sogenannte ?beschr?nkte? oder ?Augsburger Akzept?. Im Gegensatz zum ?prompten Akzept? konnte der Wechsel dem Bezogenen erst 14 Tage vor dem Verfall pr?sentiert werden. Diese Wechselordnung wurde Vorbild ausl?ndischer Wechselgesetzgebung, so zum Beispiel in St. Gallen, Luzern, Zürich, Basel und Solothurn.

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Einstufige Juristenausbildung

Die Gründung im Jahr 1971 berief sich nicht auf Traditionen, sie stand vielmehr im Zeichen des Anspruchs, als erste deutsche Rechtsfakult?t das Reformmodell der so genannten einstufigen Juristenausbildung zu erproben: Dieses Modell sah die Integration der Praxiselemente aus der zweij?hrigen Referendariatsphase in das Studium selbst vor. Die Studienzeiten, die zun?chst mit diesem Modell in Augsburg bis zum – nicht mehr zweigeteilten – Staatsexamen erreicht wurden, waren konkurrenzlos kurz, die Examensergebnisse ausgezeichnet. Dennoch konnten sich die ma?geblichen politischen Instanzen in den 1980er Jahren nicht dazu entschlie?en, das Modell beizubehalten und es bundesweit einzuführen. Seit 1984 erfolgt deshalb auch in Augsburg die klassische Juristenausbildung wieder nach dem traditionellen zweistufigen Modell.

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