Fremdsprachige Rechtsausbildung
Die Europ?isierung und Globalisierung von Wirtschaft und Politik definieren das Anforderungsprofil für auch künftig erfolgreiche Juristinnen und Juristen neu. Zunehmend wird ihnen auch das Verst?ndnis für die Besonderheiten fremder Rechtssysteme abverlangt. Deshalb bietet die Juristische Fakult?t als Erg?nzung zum Studiengang Rechtswissenschaften eine fremdsprachige Rechtsausbildung (FRA) im anglo-amerikanischen, franz?sischen und türkischen sowie im polnischen, Recht an.
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Die Fremdsprachige Rechtsausbildung fokussiert sich auf die Vermittlung von Kenntnissen des ausl?ndischen Rechtssystems in der jeweiligen Landessprache. Zentraler Aspekt der Ausbildung ist die Vermittlung von ausl?ndischen Rechtsinstituten in Verbindung mit der jeweiligen Fachterminologie. Die Fokussierung auf juristische Inhalte dient neben der Vermittlung von Rechtsinstituten auch der Sch?rfung und Sicherung der juristischen Ausbildung. Im Rahmen der Ausbildung werden Veranstaltungen in sieben Rechtssystemen angeboten.
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Aspekte der eigentlichen Sprachvermittlung treten hierbei in den Hintergrund, da diese den Studierenden bereits bekannt sein sollten und eine Voraussetzung für die Teilnahme an den angebotenen Kursen sind.
Allgemeine Informationen zur FRA
AKTUELLES
Introduction to Common Law
Der Kurs "Introduction to Common Law" kann im WISE 2024/25 bedauerlicherweise nicht angeboten werden.
Abholung von Teilnahmebescheinigungen für Kurse der FRA
Wann?
MO - FR von 08:00 bis 12:00 Uhr
MO - DO von 14:00 bis 16:00 Uhr
Wo? - Raum 1018
Was müssen Sie mitbringen?
Campuscard mit Foto oder Personalausweis oder Führerschein
Was müssen wir wissen?
- Kurstitel
- Kurssemester (z.B. WiSe 2022/23, SoSe 2023)
Umfang der fremdsprachigen Rechtsausbildung
Einführungsveranstaltungen als Voraussetzung nach § 24 JAPO
Die Teilnahme am staatlichen Prüfungsteil der Ersten Juristischen Prüfung setzt gem?? § 24 JAPO voraus, dass die Studierenden w?hrend ihres Jurastudiums an einer Einführungsveranstaltung zum anglo-amerikanischen Recht, franz?sischen Recht, polnischen Recht, russischen Recht, spanischen Recht oder türkischen Recht teilnehmen. Mit dem Bestehen der Prüfung erhalten die Studierenden einen Nachweis nach § 24 JAPO. Daneben bieten wir juristische Sprachkurse zum japanischen und zum chinesischen Recht an.
Vertiefungsveranstaltungen zum Erwerb des Zertifikates
Nach dem erfolgreichen (freiwilligen) Besuch von Vertiefungsveranstaltungen im Umfang von 16 SWS verleiht die Juristische Fakult?t ein Zertifikat. Die Vertiefungsveranstaltungen werden in zwei, jeweils einj?hrigen Modulen zum anglo-amerikanischen, franz?sischen oder türkischen Recht angeboten. Die Module einer Rechtsordnung k?nnen dabei mit den Modulen einer anderen Rechtsordnung kombiniert werden.
Vorteile des FRA-Zertifikates
Das Zertifikat bescheinigt den Besuch einer "fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Zusatzausbildung" im Sinn des § 37 Abs. 4 JAPO und verl?ngert somit gegebenenfalls die Teilnahmem?glichkeit am sog. Freiversuch.
Die Teilnahme an der FRA f?rdert die analytischen F?higkeiten und kann ein Bewerbungsverfahren um einen Auslandsstudienplatz erleichtern. Bei sp?teren Bewerbung um eine juristische Anstellung bietet das FRA-Zertifikat einen deutlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern.
H?ufig gestellte Fragen (FAQ)
In unserer Sektion ?H?ufig gestellte Fragen“ finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelm??ig von Studierenden erreichen.
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Sollten Sie dennoch Fragen zur Fremdsprachigen Rechtsausbildung haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an unser Sekretariat, hannelore.brueggemann@jura.uni-augsburg.de
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Zu den FAQ
Kontakt
- Telefon: +49 (0)821 598-4502