Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen & -unterlagen
- Bewerbungsschreiben (ein Motivationsschreiben und Lebenslauf),
- Ausgefüllter " Antrag auf Zulassung zum Magisterstudiengang für im Ausland Graduierte (LL.M.) ",
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife,
- Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines dem deutschen Hochschulstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausl?ndischen Universit?t
(Bitte weisen Sie durch Vorlage eines Transcript of Records nach, dass Sie ein überdurchschnittliches Examen abgelegt haben. Das Magisterstudium ist nicht leicht; Sie k?nnen es nur dann mit Erfolg durchlaufen, wenn Sie schon an Ihrer Heimatuniversit?t zur Spitzengruppe der Studenten geh?rt haben), - Nachweis der für das Magisterstudium und die Magisterprüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache auf C1-Niveau
- Ein solcher Nachweis kann erbracht werden durch eine bestandene DSH-Prüfung oder einer im Niveau vergleichbaren Sprachprüfung eines Goethe-Instituts oder einer anderen anerkannten Einrichtung; weitere Informationen zum Thema "Deutschkenntnisse" finden Sie hier.
- Der Nachweis muss zwingend vor der?Einschreibung erfolgreich erworben worden sein.
Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Abschriften eingereicht werden. Falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, muss eine ?bersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher oder ?bersetzer im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift beigelegt werden.
Beachten Sie bitte, dass der Antrag für die Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. Juli, der Antrag für die Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres bei der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg eingehen muss.
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Formalia
Das Bewerbungsverfahren erfolgt schriftlich (in papierform) und ausschlie?lich über die Fakult?t. ?ber das Vorliegen der Qualifikation für den Magisterstudiengang entscheidet der Magisterprüfungsausschuss der Juristischen Fakult?t.
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Form der Bewerbungsunterlagen:
Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Abschriften eingereicht werden.
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Falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, muss eine ?bersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher oder ?bersetzer im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift beigelegt werden.
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Merkblatt zur amtlichen und notariellen Beglaubigung.
Bitte beachten Sie hierzu auch unser?
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Adresse für Bewerbungen zum Magisterstudium oder schriftlichen Voranfragen:
Dekan der Juristischen Fakult?t
der Universit?t Augsburg
Universit?tsstr. 24
D-86159 Augsburg
Tel.: +49 821 598 - 4500
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Bewerbungsfristen
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen! Bis zu folgenden Terminen müssen die Bewerbungsunterlagen eingegangen sein (Ausschlussfrist!):
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- Bei Bewerbungen für einen Studienstart im Wintersemester: 15. Juli
- Bei Bewerbungen für einen Studienstart im Sommersemester: 15. Januar
Bis zu diesen Terminen müssen die Bewerbungsunterlagen vollst?ndig und in der geforderten Form vorliegen.
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Unvollst?ndige Bewerbungsunterlagen und/oder Bewerbungen mit "nicht beglaubigten Abschriften" k?nnen nicht berücksichtigt werden.
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Voranfragen und Bewerbungen zum Magisterstudium sind zu richten an den
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Dekan der Juristischen Fakult?t
der Universit?t Augsburg
Universit?tsstr. 24
D-86159 Augsburg
Bewerbungsablauf
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist tagt der Magisterausschuss und entscheidet über die Zulassung zum Studiengang.
Danach werden die Bewerber*innen per Post durch die Fakult?t über die Entscheidung des Magisterausschusses informiert.
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Den endgültigen und verbindlichen Zulassungsbescheid erhalten alle zugelassenen Bewerber*innen einige Tage sp?ter durch die Studierendenkanzlei.
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Bis zum Ablauf der Bewerbungsfristen bitten wir von Anfragen zum Status der Bewerbung abzusehen.
Immatrikulation
Bitte beachten Sie:
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Für die Aufnahme in den Magisterstudiengang ist neben der Entscheidung des Magisterprüfungsausschusses zum Vorliegen der Qualifikation auch die Immatrikulation an der Universit?t Augsburg erforderlich.
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Alle notwendigen Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie über den Zulassungsbescheid der Studierendenkanzlei.
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Sollten Sie dennoch Fragen zur Immatrikulation haben, nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei und die dortigen Mitarbeitenden.
Kontakt
- Telefon: +49 (0)821 598-4622