Aktuelle Forschungsmeldungen
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Freedom of Establishment and Cross-Border Mobility for Companies in the EU
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Das Werk analysiert die aktuellen Entwicklungen der Niederlassungsfreiheit in der EU durch eine systematische Analyse der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europ?ischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur ?nderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen.
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Im ersten Teil wird der aktuelle Entwicklungsstand der Niederlassungsfreiheit umfassend dargestellt und Prognosen für die Zukunft aufgestellt. Teil 2 untersucht die drei Hauptaspekte die Richtlinie, grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung und die von ihr aufgestellten Schutzmechanismen.?
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L.Hübner/V. Habrich, The new regime for cross-border mergers under directive (EU) 2019/2121, in:??Paula del Val Talens (Hrsg.), Freedom of Establishment and Cross-Border Mobility for Companies in the EU, Spanien 2024, 135-157??
15. August 2024
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ZR-Anf?ngerklausur im Sachenrecht - Kein Glück mit dem Grundstück
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Die Klausur wurde von den wissenschaftlichen Mitarbeitern Clara Wenzel und Fabian Wallner erstellt und wurde im WiSe 2023-2024 als Vorlesungsabschlussklausur und Zwischenprüfung der Vorlesung von Prof. Hübner (GK BGB III - Sachenrecht) gestellt. Der Schnitt lag bei 4,13 Punkten, es haben 55 % aller TeilnehmerInnen nicht bestanden. Die Klausur ist umfangreich, fragt im Kern jedoch nur Grundwissen zum Eigentumserwerb von Grundstücken und zum Verwendungsersatz ab.
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Das Immobiliarsachenrecht wird von den Studierenden oftmals gefürchtet. Diese Klausur sollte zeigen, dass diese Furcht oftmals unbegründet ist. Allein durch sorgf?ltige und systematische Arbeit mit dem Gesetz konnten die Studenten den gutgl?ubigen Erwerb des Grundstücks prüfen und zudem erkennen, dass Ansprüche aus dem EBV sowohl für bewegliche wie unbewegliche Sachen gelten. Den Studierenden sollte bewusst sein, dass der Eigentumserwerb von beweglichen und unbwegllichen Sachen im Wesentlichen übereinstimmend geprüft wird und die Unterschiede aus dem ?ffentlichen Glauben des Grundbuchs resultieren. Bei genauer Arbeit mit dem Gesetz war es weiter m?glich, Zusatzprobleme zu erkennen und sich somit nach oben abzuheben.
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F. Wallner/C. Wenzel, ZR-Anf?ngerklausur im Sachenrecht - Kein Glück mit dem Grundstück, JURA 2024, 970-981.
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19. Juli 2024
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Klimaklagen gegen Private – CO2-Reduktionsklagen gegen deutsche Autohersteller
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Die Autorinnen und Autoren des Werkes beleuchten beispielhaft verschiedene Ausschnitte des Klimakrisenrechts.
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In seinem neuen Beitrag skizziert Professor Hübner die aktuellen Verfahren gegen deutsche Autohersteller vor den Landgerichten Stuttgart, München, Braunschweig und Detmold.
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Er bespricht die Probleme, die die vorbeugende Unterlassungsklage nach § 1004 I 2 BGB analog aufwirft, insbesondere die drohende Verletzung eines Rechtsguts im Sinne von § 823 I BGB, die Problematik der Subsumtion der Automobilhersteller als St?rer und damit Anspruchsgegner und die Duldungspflicht aus § 1004 II.
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L. Hübner, Klimaklagen gegen Private – CO2-Reduktionsklagen gegen deutsche Autohersteller, in: Phillip Hellwege, Daniel Wolff (Hrsg.), Klimakrisenrecht, Tübingen 2024, 289-316
21. Juni 2024
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Mehr Pflichten für weniger Unternehmen? – Kerninhalte der EU-Lieferketten-RL und ihre Umsetzung im deutschen Recht
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In ihrem Beitrag besprechen Professor L. Hübner und Professor M. Lieberknecht die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die?das Europ?ische Parlament am 24.4.2024 verabschiedet hat.?Sie markiert einen bedeutenden Entwicklungsschritt. Erstmals wird EU-weit Lieferkettenregulierung eingeführt. Bislang findet sich im Gro?teil der Mitgliedstaaten kein Lieferkettenrecht.
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Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Deutschland kann bei der Umsetzung weitgehend auf die Grundstrukturen des LkSG aufbauen, denen das Regelungskonzept der CSDDD – nicht zuf?llig – ?hnelt.?
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Die CSDDD sieht ein gestaffeltes Modell vor, das den pers?nlichen Anwendungsbereich anhand der Gr??e der erfassten Unternehmen von 2027 bis 2029 graduell erweitert. Zun?chst erfasst sie weniger Unternehmen als das LkSG.
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Im Vergleich zum LkSG werden die Pflichten der erfassten Unternehmen ausgeweitet. Die Definition der Lieferkette und damit die Reichweite der Sorgfaltspflichten wird in doppelter Hinsicht erweitert: Der downstream-Bereich der Lieferkette??wird erfasst und auch die Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern wird eingeebnet.
Von besonderem Gewicht ist auch die Einbeziehung von Unternehmen, die in einem Drittstaat ans?ssig sind.
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Trotz der h?heren Anforderungen k?nnte die CSDDD zun?chst eine Deregulierung mit sich bringen, denn ihr pers?nlicher Anwendungsbereich ist – jedenfalls auf mehrere Jahre hinaus – bedeutend enger gezirkelt als der des LkSG. Um dies zu verhindern, k?nnte sich der Gesetzgeber allerdings für eine (zul?ssige) überschie?ende Umsetzung entscheiden.
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L.Hübner /M. Lieberknecht,?Mehr Pflichten für weniger Unternehmen? – Kerninhalte der EU-Lieferketten-RL und ihre Umsetzung im deutschen Recht, NJW 2024, 1841-1846
Kein Wertersatz für w?hrend der Widerrufsfrist erbrachte Dienst- und Werkleistungen ohne vorvertragliche Information
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Der Beitrag behandelt die Entscheidung DC/HJ des EuGH, die sich mit der Auslegung von Art. 14 Abs. 5 RL 2011/83/EU (§ 357a Abs. 2 S. 1 BGB), im Hinblick auf etwaigen Wertersatz für w?hrend der Widerrufsfrist erbrachte Dienst- und Werkleistungen des Unternehmers auseinandersetzt.
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Kerngegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreit sind, die in Erfüllung eines au?erhalb von Gesch?ftsr?umen abgeschlossenen Vertrags erbracht wurden, wenn ihm der betreffende Unternehmer die Informationen gem?? Art. nicht übermittelt hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt hat.
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Der EuGH hat sich dieser Frage mit den klassischen Auslegungsmethoden gen?hert und zulasten der Unternehmen entschieden.
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Das folge aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut. Zudem entspreche es dem Zweck der Verbraucherrechte-Richtlinie, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen. Die vorvertraglichen Informationspflichten der VRRL seien von grundlegender Bedeutung. Es liege auch kein Versto? gegen den Grundsatz des Verbots ungerechtfertigter Bereicherung vor. Schlie?lich stelle der Verlust jeglichen Wertersatzes keine unverh?ltnism??ige Sanktion dar.
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Das Urteil ist zu kritisieren, weil die gesetzliche Regelung Unternehmen unverh?ltnim??ig stark sanktioniert und verdeutlicht, dass erheblicher gesetzgeberischer Korrekturbedarf besteht. Denn die Informationspflicht hat keinen eigenst?ndigen Mehrwert. Zudem stellt das Gesetz bzgl. des Wertersatzes bei Vertr?gen über Werk- und Dienstleistungen im Vergleich zu solchen über Waren deutlich gesteigerter Anspruchsvoraussetzungen trotz im Ergebnis identischer Interessenlage.
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Bestimmung des anwendbaren Rechts für Ansprüche gegen Hersteller im sog. Dieselskandal – zugleich ein Beitrag zur Qualifikation der Wissenszurechnung
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Der Beitrag behandelt die kollisionsrechtlichen Fragen des Diesel-Abgasskandals.
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Zun?chst ist zu kl?ren, welches Recht auf Schadensersatzansprüche gegen die inl?ndischen Hersteller abgasmanipulierter Kfz für Klagen von im Ausland ans?ssigen Kl?gern anwendbar ist. Auf den ersten Blick kommen zahlreiche Anknüpfungsnormen der Rom II-VO für die Ansprüche in Betracht. Im Ergebnis dürfte die allgemeine Kollisionsnorm des Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO diese F?lle erfassen.?
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Trotz der grunds?tzlichen deliktischen Qualifikation der Herstellerhaftung k?nnte ein kleiner, aber wesentlicher Aspekt nach deutschem Recht auf Basis des Gesellschaftsstatuts zu beurteilen sein: die Wissenszurechnung. Diese Frage behandelt der zweite Teil des Beitrags.
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L. Hübner, Bestimmung des anwendbaren Rechts für Ansprüche gegen Hersteller im sog. Dieselskandal – zugleich ein Beitrag zur Qualifikation der Wissenszurechnung, IPRax 2024, 173-183
Anwendbares Verj?hrungsrecht und gesetzlicher Forderungsübergang
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Der Beitrag behandelt die Entscheidung FGTI des EuGH, die sich mit der? Auslegung des Art. 19 Rom II-VO im Hinblick auf das anwendbare Recht bei gesetzlichem Forderungsübergang in Mehrpersonenverh?ltnissen auseinandersetzt.
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Kerngegenstand der Entscheidung ist die Frage, nach welchem Recht der Dritte den auf ihn übergegangenen Anspruch geltend machen kann.
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Der EuGH hat sich dieser Frage mit den klassischen Auslegungsmethoden gen?hert.
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Die Antwort geht bereits aus dem Gesetzeswortlaut hervor. Es ist zu differenzieren: w?hrend für das ?ob“ und ?wie“ des Forderungsübergangs die Rechtsbeziehung zwischen Drittem und Gl?ubiger ma?geblich ist, kann der Dritte den Anspruch aus übergegangenem Recht nur nach Ma?gabe des Rechts geltend machen, das auf das Verh?ltnis von Schuldner und Gl?ubiger anwendbar ist. Dieses Ergebnis steht in Einklang mit Systematik und Telos der Norm.
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L.Hübner, Anwendbares Verj?hrungsrecht und gesetzlicher Forderungsübergang – Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 17.5.2023 – C-264/22 – FGTI, GPR 2024, 71-73
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Nachhaltigkeit der Lieferkette?
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In seinem Beitrag bespricht Professor Hübner das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) im Lichte kritischer Stimmen und des Entwurfs der EU-Lieferkettenrichtlinie.
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L. Hübner, Nachhaltigkeit in der Lieferkette, in: M. Kramme/E. Ponholzer ( Hrsg.), Nachhaltigkeit im Spiegel des Rechts, S. 151-164
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Gemeinsames Doktorand*innen-Seminar der Universit?ten Augsburg, Osnabrück und Heidelberg?
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Im M?rz 2024 hat das gemeinsame Doktorandenkolloquium an der Universit?t Heidelberg stattgefunden, an dem Professor Hübner zusammen mit Frau Wenzel und Herrn Wallner teilgenommen hat.
27. Februar 2024
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Neuerscheinung: Beck'scher Online Gro?kommentar zum LkSG
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Seit dem 23.02.2024 sind die §§ 1-11 und 16-24 des Beck‘schen Online Gro?kommentar zum LkSG in beck-online abrufbar.
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Der Kommentar wird von Professor Hübner, Prof. Dr.?Eva-Maria?Kieninger?und? Prof. Dr.?Marc-Philippe?Weller?herausgegeben.
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Professor Hübner hat die §§ 2 V-VI, 3 I, II LkSG und die Gesetzgebungshistorie kommentiert.?
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Der Kommentar ist im Fachmodul Compliance OPTIMUM enthalten.
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L. Hübner, Gesetzgebungshistorie / § 2 V-VI / § 3 I und II LkSG, in: Leonhard Hübner/Eva-Maria Kieninger/Marc-Philippe Weller?(Hrsg.), Beck'scher Online Gro?kommentar zum LkSG, München (Verlag C.H.BECK),?1. Edition 2024
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31. Januar 2024
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Werkstattgespr?ch: Die Klimatransformation des Gesellschaftsrechts
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Am 31. Januar 2024 war Prof. Dr. Marc-Philippe Weller von der Universit?t Heidelberg zu Gast an der Universit?t Augsburg. Professor Weller sprach im Rahmen der Werkstattgespr?che über die " Die Klimatransformation des Gesellschaftsrechts". Der Vortrag beruht auf drei Pfeilern: Zum einen sollen sich b?rsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegende Aktiengesellschaften einen Klimatransformationsplan zur Erreichung einer Klimaquote geben. Zum anderen soll für Gesellschaften die M?glichkeit eingeführt werden, den Rechtsformzusatz "klimaneutral" führen zu dürfen. Schlie?lich formuliert Prof. Weller einen Vorschlag für eine Klimagovernance.
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Das Werkstattgespr?ch fu?t auf dem Gutachten?zur Klimatransformation des Gesellschaftsrechts, das Professor Weller im September 2024 auf dem 74. Deutschen Juristentag in Stuttgart zum Thema "Empfehlen sich im Kampf gegen den Klimawandel gesetzgeberische Ma?nahmen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts?" vorstellen wird.
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Weitere Informationen zu den Werkstattgespr?chen "Die Klimakrise und das Recht" erhalten sie über folgenden Link
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Professor Hübner war von 2015 bis 2021 Wissenschaftlicher Assistent und Habilitand am Institut für ausl?ndisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universit?t Heidelberg am Lehrstuhl von Professor Weller.
22. Dezember 2023
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Aufnahme in den Beratungsausschuss des UNIDROIT-Projekts über Internationale Investitionsabkommen
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Im Dezember 2023 wurde Professor Hübner in den Beratungsausschuss für das Projekt des International Institute for the Unification of Private Law (UNIDROIT) aufgenommen, das sich mit Internationalen Investitionsabkommen auseinandersetzt.
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Das Projekt wird von UNIDROIT in Zusammenarbeit mit dem International Chamber of Commerce’s Institute of World Business Law (ICC Institute) durchgeführt. Ziel ist es Leitlinien zu entwickeln, um die Modernisierung und Standardisierung zwischenstaatlicher Investititionsvertr?ge zu f?rdern.
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Consultative Committee,? Study L-IIC - International Investment Contracts
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22. Dezember 2023
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Neuerscheinung: GmbHG - Kommentar,? 6. Auflage 2023
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Am 22.12.2023 erscheint die 6. Auflage des Kommentars zum GmbHG.
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Neuerungen in der 6. Auflage:
- Berücksichtigung aktueller Reformen, insbesondere DiRUG/DiRUG II, Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FISG, FüPoG II und SanInsFoG, inklusive Ausblicke auf aktuelle Reformvorhaben wie die Auswirkungen des MoPeG auf das GmbH-Recht
- Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur Stand Juni 2023
- Mitarbeit mehrerer Richter aus dem für das Gesellschaftsrecht zust?ndigen II. Zivilsenat des BGH
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L. Hübner, Internationales Gesellschaftsrecht, in:? Markus Gehrlein/Manfred Born/Stefan Simon (Hrsg.), GmbHG, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschr?nkter Haftung, K?ln (Carl Heymanns Verlag), 6. Auflage 2023
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02. November 2023
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Private enforcement: (k)eine neue Variante in der Lieferkettenverantwortung von Unternehmen
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In seinem Beitrag bespricht Professor Hübner private Rechtsdurchsetzung aus dem Blickwinkel der Lieferkettenverantwortung von Unternehmen. Der Schwerpunkt der Analyse liegt dabei auf dem Durchsetzungsmechanismus des deutschen Lieferkettengesetzes.
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Der Beitrag befindet sich im Tagungsband der 7. Unternehmensstrafrechtlichen Tage. Die Tagung fand Anfang November 2022 statt und behandelte Unternehemenssanktionen in der EU aus verschiedenen Blickwinkeln.
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L. Hübner, Private enforcement: (k)eine neue Variante in der Lieferkettenverantwortung von Unternehmen In: G. Dannecker/F. Meyer (Hrsg.), 7. Unternehmensstrafrechtliche Tage 2022, Unternehmenssanktionen in der Europ?ischen Union, Nomos 2023, S. 75-92
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31. Oktober 2023
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Enforcement-Modelle in der Lieferkettenregulierung
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Der Beitrag untersucht die unterschiedlichen Durchsetzungsmodelle in der Lieferkettenregulierung. Ausgehend von einem rechtsvergleichenden ?berblick richtet sich der Fokus des Beitrags auf die Durchsetzung der Pflichten aus dem Entwurf der sog. Europ?ischen Lieferkettenrichtlinie (im Folgenden: CSDDD). Auch wenn das Zivilrecht kein ?Wundermittel“ darstellt, so besteht doch die Notwendigkeit, die ?ffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im LkSG durch das Privatrecht zu flankieren.
L. Hübner, Enforcement-Modelle in der Lieferkettenregulierung, KlimaRZ 2023, 238-244
26. Oktober 2023
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Rezension: Bastian Brunk, Menschenrechtscompliance
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In seinem Beitrag bespricht Professor Hübner die preisgekr?nte Monographie "Menschenrechtscompliance – Eine Untersuchung menschenrechtlicher Verhaltenspflichten von Unternehmen und ihrer Umsetzung im Gesellschaftsrecht" von Dr. Bastian Brunk. Diese verbindet eine von Jan von Hein betreute Freiburger Dissertation, die klassische Diskussion der Compliance mit der aktuellen Debatte um die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte und fügt sich damit in eine Reihe von Qualifikationsschriften ein, die sich mit der Bedeutung von Menschenrechten für die Unternehmenspraxis auseinandersetzen.
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L. Hübner, Bastian Brunk, Menschenrechtscompliance – Eine Untersuchung menschenrechtlicher Verhaltenspflichten von Unternehmen und ihrer Umsetzung im Gesellschaftsrecht, Tübingen (Mohr Siebeck) 2022, XX, 587 S., Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 102, 119 Euro, ZHR 187 (2023), 713-721
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22. September 2023
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Verfahrens- statt Inhaltskontrolle
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In ihrem Beitrag besprechen Professor L. Hübner und der Wissenschaftlicher Mitarbeiter Maximalian Kühle von der Universit?t Osnabrück den Angemessenheitsvorbehalt des § 3 Abs. 2 LkSG. Dieser soll den Unternehmen nach gesetzgeberischer Intention einen ?Ermessens- und Handlungsspielraum“ bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gew?hren. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag, inwiefern die Beurteilung und Ausfüllung des Angemessenheitsvorbehalts durch die Unternehmen der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
L. Hübner/M. Kühle, Verfahrens- statt Inhaltskontrolle, CRZ 2023, 5-12
15. Juli 2023
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Der Fall Okpabi – Vorl?ufiger H?he- und Schlusspunkt der Human Rights Litigation in England?
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In ihrem Beitrag besprechen Professor L. Hübner und Professor M. Lieberknecht die Entscheidung Okpabi des UK Supreme Court. Eingekleidet in eine zust?ndigkeitsrechtliche Prüfung setzt der UK Supreme Court seine zuletzt in Vedanta verfolgte Linie zur deliktischen Haftung für Menschenrechtsverletzungen in Konzernkonstellationen fort. Muttergesellschaften haften hiernach nach allgemeinen deliktischen Regeln für von Tochter- und Enkelgesellschaften verursachte Sch?den. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen einer Sorgfaltspflicht der Konzernmutter gegenüber Dritten, das sich wiederum danach richtet, ob diese die Aktivit?ten der Tochtergesellschaft faktisch kontrolliert oder ?ffentlich diesen Eindruck erweckt. Die bislang typischen Zust?ndigkeitsbegründungen – und damit wom?glich Menschenrechtsklagen im Vereinigten K?nigreich in der Breite – k?nnten sich allerdings infolge des Brexits als Auslaufmodell erweisen.
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L. Hübner/M. Lieberknecht, Der Fall Okpabi – Vorl?ufiger H?he- und Schlusspunkt der Human Rights Litigation in England?, IPRax 2023, 407-417
10. Juli 2023
Vortrag zum Thema "Dieselskandal und IPR – Die Bedeutung des Wissensstatuts"
Am 10. Juli um 17:00 Uhr wird Professor Hübner im Rahmen des Workshops IPR der Georg-August-Universit?t G?ttingen eine aktualisierte Fassung seines damaligen Bewerbungsvotrags "IPR/IZVR im Dieselskandal" an der Universit?t Augsburg halten. Der Vortrag wird ausschlie?lich im digitalen Format stattfinden.
- Meeting-ID: 670 5047 2914
- Kenncode: 765453
- https://uni-goettingen.zoom.us/j/67050472914?pwd=SXRUeFRDNmhoUW5CdlZ2RXRJMmd4QT09
04. Juli 2023
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Vortrag zum Thema "Enforcement Models for the Implementation of Sustainability Goals"
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Am 04. Juli um 12:45 wird Professor Hübner auf der Tagung der Universit?t Hamburg mit dem Thema " Corporate Sustainability in Interdisciplinary Discourse - Determination and Implementation of Sustainability Goals " einen Vortrag zum Thema "Enforcement Models for the Implementation of Sustainability Goals" halten. Die Tagung findet am 03. und 04. Juli 2023 und wird von Frau Prof. Dr. Claudia Schubert und Frau Prof. Dr. D?rte Poelzig organisiert. Professor Hübner wird auf der Tagung in Hamburg von seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern Frau Clara Ffion Wenzel und Herrn Fabian Wallner begleitet.
29. Juni 2023
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Vortrag zum Thema "Business law and human rights, with a focus on liability in supply chains"
Am 29. Juni 2023 um 16:00 Uhr wird Professor Hübner im Rahmen des "Summer Course on Civil Litigation in Europe" einen Vortrag zu dem Thema "Business law and human rights, with a focus on liability in supply chains" halten. Die Veranstaltung findet vom 26. bis zum 30. Juni in Trier statt.
23. Juni 2023
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Auszeichnung mit dem Akademiepreis der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
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Online Zugangsdaten:
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Meeting-ID: 848 0441 4581
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https://us06web.zoom.us/j/84804414581
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14. Juni 2023
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Zu Gast: Prof. em. Dr. Udo Steiner I Aktuelle Fragen der Sporschiedsgerichtsbarkeit
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Am 14. Juni 2023 war Prof. em. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D. zu Gast an der Universit?t Augsburg, um u.a. über seine Erfahrungen als Vorsitzender Richter am St?ndigen Schiedsgericht der Deutschen Fu?ball Liga (DFL)zu berichten. Professor Steiner gew?hrte einen interessanten Einblick in die Welt des "Sportrechts" und in die damit verbundenen Fragen der gerichtlichen Geltendmachung. Thematisiert wurden u.a. der Beschluss des BVerfG vom Beschluss vom 3.6.2022 – 1 BvR 2103/16 zum Fall Pechstein sowie die in der DFL strittige "50 + 1"- Regel, Transfervertr?ge und die Gef?hrdungshaftung der Vereine für Fan-Ausschreitungen.
31. Mai 2023
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Werkstattgespr?ch: "Klimaklagen gegen Private"
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Werkstattgespr?che, welche sich im Sommersemester 2023 mit dem Generalthema " Die Klimakrise und das Recht" besch?ftigen. Professor Hübner befasste sich in seinem Vortrag mit zivilrechtlichen Klimaklagen, insbesondere mit CO2-Reduktionsklagen vor deutschen Gerichten gegen einige der gro?en deutschen Autohersteller nach § 1004 BGB. Die Werkstattgespr?che werden seit 2022 von Prof. Dr. Phillip Hellwege und Prof. Dr. Daniel Wolff in jedem Semester unter jeweils ein Generalthema gestellt.?
Am 31. Mai 2023 hielt Professor Hübner einen Vortrag zu dem Thema "Klimaklagen gegen Private" im Rahmen der10. Mai 2023
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Zu Gast: RA Dr. Maximilian Pika (Barrister)
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Am 10. Mai 2023 war Rechtsanwalt Dr. Maximilian Pika (Barrister) zu Gast im Rahmen der Vorlesung von Professor Hübner zum Schiedsverfahrensrecht. Dr. Pika ist Partner bei Aurelius Cotta, einer Kanzlei, die sich auf internationale Schiedsgerichtsverfahren spezialisiert hat. Insbesondere beraten sie in Investitionsschiedsverfahren, Handelsschiedsverfahren und komplexen Rechtsstreitigkeiten. In seinem Gastvortrag gew?hrte Herr Dr. Pika einen spannenden Einblick in die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.