DPM 2019 (München)
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25 Jahre ?De Processibus Matrimonialibus“
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Am 21. und 22. November 2019 fand ?De Processibus Matrimonialibus“ (kurz ?DPM“) im Italienischen Kulturinstitut in München statt. Seit 25 Jahren treffen sich Wissenschaftler, Kanonisten und Studierende einmal im Jahr im Rahmen von DPM, um sich über aktuelle Entwicklungen im Eheprozessrecht zu informieren und in regen Austausch miteinander zu treten. 1994 fand DPM erstmals statt und war zun?chst als Fortbildung für das Gerichtspersonal gedacht. Inzwischen ist DPM eine in Wissenschaftskreisen anerkannte sowie bei Teilnehmenden beliebte Veranstaltung zur Vertiefung der Kenntnisse im Eheprozessrecht geworden. Studierende haben zudem die M?glichkeit, einen Seminarschein zu erwerben und sich um den DPM-Studierendenpreis zu bewerben, der in diesem Jahr zweifach vergeben wurde.
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Nach einer feierlichen Er?ffnung durch Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und einem kurzen Rückblick auf 25 Jahre DPM hielt Prof. Dr. Christoph Ohly aus Trier das erste Fachreferat. Sein Thema lautete: Das Motu Proprio Vos estis lux mundi – Perspektiven und Anmerkungen. Er stellte das Motu Proprio vor und zeigte den Wandel der Kirche im Umgang mit den Missbrauchsf?llen auf. So fand unter anderem eine Ausweitung der Gruppe m?glicher Opfer auf Schutzbefohlene statt, also auch auf vollj?hrige Novizen oder Seminaristen.
Im zweiten Referat mit dem Titel: Concordantia discordantium canonum oder warum die Gesetzgebungstechnik des Heiligen Stuhls zu Beginn des 21. Jahrhunderts einen neuen Gratian br?uchte nahm Generalvikar Offizial Pr?lat Dr. Markus Walser die p?pstliche Gesetzgebung genau unter die Lupe. Er stellte fest, dass die Gesetzgebungstechnik des Apostolischen Stuhls sowohl was die Entstehung der Gesetze angeht, aber auch, was die Art und Weise der? Promulgation betrifft, Verbesserungspotential h?tte. Zwar rechne er in naher Zukunft nicht damit, dass sich die momentane Praxis des Heiligen Stuhls grundlegend ?ndere, dennoch appellierte er an den wissenschaftlichen Nachwuchs, das Kirchenrecht eifrig zu studieren und sich intensiv mit der Gesetzgebungstechnik zu befassen, um das entsprechende Werkzeug parat zu haben, wenn es gebraucht und angefragt werde.
Den Nachmittag er?ffnete Dr. Melanie-Katharina Kraus aus Rottenburg. Sie stellte ?berlegungen zur Abschaffung der obligatorischen II. Instanz durch das Motu Proprio Mitis Iudex Dominus Iesus an. Vor allem wies sie auf die erh?hte Verantwortung in der ersten Instanz hin, die sich schon alleine daraus ergebe, dass das Urteil nicht mehr per se überprüft werde. Es sei nicht selten vorgekommen, dass ein zweitinstanzliches Urteil vom Urteil erster Instanz abgewichen sei. Umso gr??er sei in Folge dessen nun die Verantwortung des Ehebandverteidigers.
Prof. Dr. Thomas Meckel sprach anschlie?end zu Ehe, Familie und Ehevorbereitung in verfassungsrechtlicher Perspektive. Er brachte unter anderem die Frage auf, ob man die Ehevorbereitung intensivieren und verpflichtend machen k?nne, was einerseits wünschenswert w?re, andererseits dem Grundrecht auf Ehe zuwiderlaufen würde. So bleibe nur, Ehevorbereitungskurse m?glichst attraktiv zu gestalten und dafür zu werben.
Anschlie?end wurden die 25 Jahre DPM bei einem kleinen Sektempfang gefeiert, jedoch nicht ohne vorher Professor Güthoff herzlich zu danken, ohne dessen gro?artiges Engagement DPM nicht m?glich w?re.
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Der Freitagvormittag begann mit einem Beitrag von P. Dr. Dr. Noach Heckl zum Thema Der Kirchenaustritt im kanonischen Eherecht – Anmerkungen zur eherechtlichen Praxis in Deutschland. Der Kirchenaustritt sei nicht unbedingt ein tats?chlicher Trennungswille von der Kirche, allerdings werde der Austritt vor dem Staat mit dem Glaubensabfall gleichgesetzt. Ist nur einer der Nupturienten aus der Kirche ausgetreten, sei eine kirchliche Trauung unter den gleichen Bedingungen m?glich, wie bei einer religionsverschiedenen Ehe, anders sehe die Situation aus, wenn beide aus der Kirche ausgetreten seien. Die Motive des Kirchenaustritts spielen dabei keine Rolle, so P. Dr. Dr. Noach Heckl.
Anschlie?end referierte RA Christoph Lerg über Die Aufwertung der Parteiaussagen durch das Motu Proprio Mitis Iudex Dominus Iesus aus Sicht des Anwaltes. Er wies unter anderem darauf hin, dass ein gerichtliches Gest?ndnis normalerweise der eigenen Intention, des eigenen Interesses, entgegenstehe. Anders sei die Situation im kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren. Nach allen Vortr?gen gab es die M?glichkeit zur Diskussion, die gerne wahrgenommen wurde und an der sich sowohl Studierende als auch Kanonisten aus Wissenschaft und Gerichtspraxis beteiligten.
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Am Ende der Veranstaltung galt es noch, die Gewinner des diesj?hrigen DPM-Studierendenpreises zu verkünden und sie mit einem Applaus und einer Urkunde für ihre Leistung auszuzeichnen. Der Preis wurde in diesem Jahr doppelt vergeben. Anna-Maria Bader aus Augsburg gewann ihn für ihr Abstract und Poster zum Ehebandverteidiger und dessen ver?nderte Bedeutung seit 2015, Veronika Lau?er aus Eichst?tt für ihre Arbeit zum Privilegium Paulinum. Ausschlaggebend bei der Bewertung waren die inhaltliche Qualit?t des Abstracts, eine gute Darstellung des Themas auf einem wissenschaftlichen Poster sowie die gute und überzeugende Pr?sentation.
Alle Referate werden in DPM? 27 (2020) ver?ffentlicht und k?nnen dort nachgelesen werden.
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Bericht: Regina Maria Schwarz
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