Prüfungsrelevantes
Allgemeine Hinweise
Beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen der Fakult?t zu Prüfungen (Formalia, Termine...), die Sie hier finden.
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Jeder wissenschaftlichen Arbeit an der Fakult?t ist die von der KThF vorgesehene Selbstst?ndigkeitserkl?rung beizufügen, die Arbeit eigenst?ndig und unter Angabe aller Quellen verfasst zu haben.
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Bitte beachten Sie die Festlegung zur Wiederholungsm?glichkeit von Seminararbeiten im Rahmen der Hinweise der Fakult?t, die zudem Informationen zu Terminen/Fristen und Formalia enthalten.
Voraussetzung für die Einreichung ist wie gewohnt die vorherige Anmeldung in STUDIS (Anmeldezeitraum beachten)!
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Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass für einen beeintr?chtigungsbedingten Nachteilsausgleich die entsprechende Genehmigung des betreffenden Prüfungsausschusses vorgelegt werden muss (Beantragung über das Prüfungsamt mit Vorlage eines Attestes sowie ggf. eines unterstützenden Schreibens des Behindertenbeauftragten für die Studierenden, Prof. Dr. Oberdorfer.
Bitte informieren Sie frühzeitig im Semester - sp?testens w?hrend der STUDIS-Anmeldephase - das Sekretariat des Modulbeauftragten, um evtl. zeitliche bzw. r?umliche Vorkehrungen treffen zu k?nnen.
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Prüfungseinsicht
Die M?glichkeit zur Prüfungseinsicht besteht meist im ersten Drittel des Folgesemesters. Genauere Informationen werden hier zu gegebener Zeit kommuniziert.
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Module und Prüfungsmodalit?ten
KTH-2000 Klausur (Modulbeauftragter: Prof. Ostheimer, Professur Christliche Sozialethik)
Stoffeingrenzung für das Prüfungsfach Moraltheologie: Vorlesung Ethik des Lebens II: Ethische Problemfelder am Ende des Lebens
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KTH-2800 Klausur 180 Min.
Die zu prüfenden F?cher werden zwei Wochen vor dem Klausurtermin bekannt gegeben.
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KTH-5500 Klausur 120 Min.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formblatt. Reichen Sie das vollst?ndig ausgefüllte Formblatt unmittelbar nach Ihrer Anmeldung in Studis im Sekretariat Lst. Moraltheologie ein (per Mail oder Ausdruck).
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