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Fachliche Erfordernisse für die Annahme als Habilitandin/Habilitand

  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums?an einer Universit?t oder gleichstehenden Hochschule des In- oder Auslands.
  • Besondere Bef?higung zu wissenschaftlicher Arbeit,?die sichentsprechend der Regelung in der AHabO der Universit?t Augsburg in der Regel durch eine mindestens mit der Gesamtnote magna cum laude abgeschlossene Promotion oder einen gleichwertigen akademischen Grad mit überdurchschnittlichem Ergebnis ergibt. Im Falle einer Abweichung von der Regel entscheidet der Fakult?tsrat über die Annahme als Habilitandin/Habilitand und die?Einrichtung des Fachmentorals.
  • Bei Antragstellung?zur Annahme als Habilitandin/Habilitand sollen mindestens 4 Publikationen in Zeitschriften mit Peer-Review vorgewiesen werden, davon mindestens 2 Originalarbeiten mit Erst- oder Letztautorschaft. Weitere Publikationsleistungen sind nach Annahme als Habilitandin/Habilitand zu erbringen. Siehe dazu Punkt 3 unter ?Wissenschaftliche Leistungen“.
  • Dokumentierte Lehrt?tigkeit: Die Antragstellerin/der Antragsteller soll bei Annahme als Habilitandin/Habilitand mindestens über 4 Semester akademische Lehrveranstaltungen des Fachgebiets, für das die Lehrbef?higung angestrebt wird, im Umfang der aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen durchgeführt haben. Die Lehrveranstaltungen sollen über mindestens 2 Semester an der Universit?t Augsburg erbracht worden sein.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller muss die deutsche oder englische Sprache in ausreichendem Ma?e beherrschen.

Antrag auf Annahme als Habilitandin/Habilitand

Für die Antragstellung auf Annahme als Habilitandin/Habilitand unter Angabe des Fachgebiets, für das die Lehrbef?higung angestrebt wird, müssen folgende Unterlagen gem?? § 5 und 6 der AHabO und § 2 und 3 der HabO Medizin jeweils in beglaubigter Kopie der Dekanin/dem Dekan der Medizinischen Fakult?t vorgelegt werden:

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  1. ein Lebenslauf, der besonders über den wissenschaftlichen Werdegang und die bisher abgehaltenen Lehr- und Vortrags-veranstaltungen, sowie über Forschungsarbeiten Aufschluss gibt
  2. ein Nachweis über alle bisher abgelegten Hochschul- und Staatsprüfungen, sowie bei ?rztinnen/?rzten die Approbationsurkunde
  3. die Promotionsurkunde bzw. der Nachweis der Berechtigung, einen von einer inl?ndischen Universit?t verliehenen Doktorgrad oder einen von einer ausl?ndischen Universit?t verliehenen gleichwertigen akademischen Grad zu führen
  4. ein amtliches Führungszeugnis nicht ?lter als 6 Monate, sofern die Antragstellerin/der Antragsteller nicht im ?ffentlichen Dienst steht. Bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die im ?ffentlichen Dienst stehen: Nachweis über das bestehende Besch?ftigungsverh?ltnis.
  5. ein vollst?ndiges Schriftenverzeichnis (siehe Vorlage auf der Homepage) der Antragstellerin/des Antragstellers. Bitte Publikationen nummerieren, die neuesten zuerst und eigener Name und Name der Zeitschrift ?fett".

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    Publikationen, die über Pubmed zug?nglich sind, ist das Schriftenverzeichnis ausreichend. Die Publikationen selbst müssen nicht beigelegt werden. Publikationen die zwar akzeptiert, aber nicht über Pubmed verfügbar sind, müssen in Form des Manuskripts unter Beilage des letter of acceptance beigelegt werden. Die Angaben müssen von der Fachvertreterin/ dem Fachvertreter best?tigt werden.

  6. ein Bericht über bisher abgehaltene Lehr- oder Vortrags-veranstaltungen (siehe Vorlage auf der Homepage).
  7. das Exposé des Habilitationsprojektes, in dem das Forschungsvorhaben und der Zusammenhang zum Fachgebiet, für den die Antragstellerin/der Antragsteller die Lehrbef?higung anstrebt, knapp, aber umfassend dargestellt wird. Das Exposé soll zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
  8. Vorschl?ge über die Besetzung des Fachmentorats
  9. eine Erkl?rung über frühere oder laufende Habilitationsverfahren und ob ein akademischer Grad entzogen wurde oder ein solches Verfahren anh?ngig ist
  10. gegebenenfalls Nachweis über zus?tzliche wissenschaftliche und ?rztliche Qualifikationen der Antragstellerin/des Antragstellers
  11. wird die Habilitation vornehmlich in Englisch durchgeführt und ist auch die Habilitationsschrift in englischer Sprache geplant, so ist seitens des Fachmentorats, sobald es durch den Fakult?tsrat bestellt ist, schriftlich zu best?tigen, dass die Begutachtung gesichert ist.

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