Die Zwischenevaluierung erfolgt in der Regel sp?testens 2 Jahre nach der Annahme als Habilitandin/Habilitand (§ 9 AHabO).
Forschungs- und Lehrleistungen werden überprüft. Es soll beurteilt werden, ob das Habilitationsverfahren innerhalb des vereinbarten Zeitplans (in der Regel vier Jahre ab Annahme als Habilitandin/ Habilitand) abgeschlossen werden kann. Die/der Vorsitzende des Fachmentorats l?dt dazu die beiden weiteren Mitglieder sowie die Habilitandin/den Habilitanden zu einem Fachgespr?ch ein.
Die erbrachten Lehrleistungen werden zun?chst der Studiendekanin/dem Studiendekan zur Prüfung vorgelegt (
demeda@med.uni-augsburg.de) und von ihr/ihm 拉斯维加斯赌城:. Die Habilitandin/der Habilitand legt den Lehrnachweis anschlie?end dem Fachmentorat vor.
F?llt die Zwischenevaluation positiv aus, wird das Habilitationsverfahren ohne besonderen Beschluss des Fakult?tsrats fortgesetzt. Das Fachmentorat legt der Dekanin/dem Dekan einen Bericht über das Ergebnis der Zwischenevaluation vor (max. 1 Seite).
Stellt das Fachmentorat fest, dass die vereinbarten Leistungen voraussichtlich nicht erbracht werden k?nnen, ber?t der Fakult?tsrat über die Stellungnahme des Fachmentorats und beendet bei gleicher Einsch?tzung das Habilitationsverfahren.
Die Zwischenevaluation kann nur in Ausnahmef?llen entfallen. In diesen F?llen muss der Dekanin/dem Dekan eine ausführliche schriftliche Begründung des Fachmentorats vorgelegt werden.
?ber das Ergebnis der Zwischenevaluation erteilt die Dekanin/der Dekan der Habilitandin/dem Habilitanden einen Bescheid.