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Zwischenevaluierung

  • Die Zwischenevaluierung erfolgt in der Regel sp?testens 2 Jahre nach der Annahme als Habilitandin/Habilitand (§ 9 AHabO).
  • Forschungs- und Lehrleistungen werden überprüft. Es soll beurteilt werden, ob das Habilitationsverfahren innerhalb des vereinbarten Zeitplans (in der Regel vier Jahre ab Annahme als Habilitandin/ Habilitand) abgeschlossen werden kann. Die/der Vorsitzende des Fachmentorats l?dt dazu die beiden weiteren Mitglieder sowie die Habilitandin/den Habilitanden zu einem Fachgespr?ch ein.
  • Die erbrachten Lehrleistungen werden zun?chst der Studiendekanin/dem Studiendekan zur Prüfung vorgelegt ( demeda@med.uni-augsburg.de) und von ihr/ihm 拉斯维加斯赌城:. Die Habilitandin/der Habilitand legt den Lehrnachweis anschlie?end dem Fachmentorat vor.
  • F?llt die Zwischenevaluation positiv aus, wird das Habilitationsverfahren ohne besonderen Beschluss des Fakult?tsrats fortgesetzt. Das Fachmentorat legt der Dekanin/dem Dekan einen Bericht über das Ergebnis der Zwischenevaluation vor (max. 1 Seite).
  • Stellt das Fachmentorat fest, dass die vereinbarten Leistungen voraussichtlich nicht erbracht werden k?nnen, ber?t der Fakult?tsrat über die Stellungnahme des Fachmentorats und beendet bei gleicher Einsch?tzung das Habilitationsverfahren.
  • Die Zwischenevaluation kann nur in Ausnahmef?llen entfallen. In diesen F?llen muss der Dekanin/dem Dekan eine ausführliche schriftliche Begründung des Fachmentorats vorgelegt werden.
  • ?ber das Ergebnis der Zwischenevaluation erteilt die Dekanin/der Dekan der Habilitandin/dem Habilitanden einen Bescheid.

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