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GAMM Nachwuchsgruppe der Universit?t Augsburg

Seit Juni 2018 gibt es an der Universit?t Augsburg eine sogenannte GAMM Nachwuchsgruppe. Die Gesellschaft für Angewandte Mathematik und Mechanik unterstützt solche Gruppen mit dem Ziel, den Austausch zwischen jungen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern in den Bereichen Angewandte Mathematik, Mechanik, etc. zu f?rdern (siehe hierzu auch die Webseite der GAMM).

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Die Mitgliedschaft in der Nachwuchsgruppe ist kostenlos. Interessierte Masterstudierende oder Doktorandinnen/Doktoranden der Universit?t Augsburg sind herzlich eingeladen, der Gruppe beizutreten. Die Mitgliedschaft kann formlos per Email bei einem der Vorstandsmitglieder beantragt werden.

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Aktivit?ten

Regelm??ige Aktivit?ten:

  • Chapter-Lunch
  • Kurzseminare

Andere Aktivit?ten:

  • Besuch bei Augsburger Firmen
  • Organisation von Gastvortr?gen
  • Workshops

Vorstand

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Numerische Mathematik

Startseite:

E-Mail:

Platzhalter Person
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Zentrale Universit?tsverwaltung

E-Mail:

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Angewandte Analysis/
Numerische Mathematik

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E-Mail:

Mitglieder

Aktuelle Satzung

Diese Satzung gilt für die GAMM Nachwuchsgruppe der Universit?t Augsburg.

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Diese Nachwuchsgruppe wird durch die Gesellschaft für Angewandte Mathematik und Mechanik (GAMM) gebildet und agiert im Rahmen der Satzung der GAMM e.V. Die Regeln für die Bildung und Organisation der Nachwuchsgruppe werden durch eine Ordnung der GAMM und diese Satzung geregelt. Die Nachwuchsgruppe kann sich einer anderen Organisation (z.B. SIAM) anschlie?en, wenn dies von der GAMM genehmigt wird.?

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ARTIKEL I: ZIELE

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Die GAMM f?rdert die wissenschaftliche Entwicklung s?mtlicher Gebiete der Ange?wan?dten Mathematik und der Mechanik.

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1. Zweck des Vereins ist die Pflege und F?rderung der wissenschaftlichen Arbeit und der internationalen Zusammenarbeit in der Angewandten Mathematik so?wie auf allen Teilgebieten der Mechanik und Physik, die zu den Grundlagen der Ingenieur?wissen?schaften z?hlen. Der Verein verfolgt diesen Zweck in erster Linie durch die Veran?stal?tung wissenschaftlicher Tagungen.

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2. Die Erfüllung des Vereinszwecks soll unter Ausschluss jeglichen wirtschaft?lichen Erwerbsstrebens ausschlie?lich und unmittelbar der F?rderung der Wissenschaft und damit der Allgemeinheit dienen.

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Die Ziele der Nachwuchsgruppe dürfen nicht im Widerspruch zu den Zielen der GAMM stehen.

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Das Anliegen der Nachwuchsgruppe ist es, die interdisziplin?re Zusammenarbeit in angewandter Mathematik, Mechanik und weiteren Disziplinen, die in der GAMM ver?treten sind, zwischen Masterstudierenden und Doktoranden an der Universit?t Augsburg zu f?rdern. Dazu z?hlt die lokale Vernetzung der innerhalb der Gruppe vertretenen Professuren zum gegenseitigen Wissenstransfer mithilfe von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Aktivit?ten. ?

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ARTIKEL II: AKTIVIT?TEN

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Die Umsetzung der von der Nachwuchsgruppe verfassten Ziele umfasst exemplarisch folgende Aktivit?ten:

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  • die Organisation von interdisziplin?ren Seminaren zu wissenschaftlicher Software und Computer Tools,??
  • die Organisation von Vortragstagen mit der M?glichkeit zur Einladung von Gastrednern,??
  • die Veranstaltung von Exkursionen zu Industriepartnern und??
  • die Organisation von Gemeinschaftsveranstaltungen.??

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ARTIKEL III: MITGLIEDSCHAFT

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1. Alle Masterstudierenden und Doktoranden der Universit?t Augsburg, die Interesse haben an angewandter Mathematik, Mechanik sowie weiteren Disziplinen, die in der GAMM vertreten sind, k?nnen regul?re Mitglieder der Gruppe werden. Die GAMM begrü?t eine interdisziplin?re Zusammensetzung der Gruppenmitglieder aus unter?schiedlichen Fakult?ten und Institutionen. Alle Mitglieder der Nachwuchsgruppe müs?sen regul?re oder studentische Mitglieder der GAMM werden.?

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2. Jedes regul?re Mitglied der Gruppe kann für maximal 3 Jahre kostenfrei studentisches Mit?glie?d der GAMM werden. Dies kann durch den Vorstand der Nachwuchsgruppe be?an?tragt werden. Dieser Antrag ist j?hrlich formlos für die betroffenen regul?ren Mitglieder zu stellen. Der Vorstand der Nachwuchsgruppe hat sich zu versichern, dass die betroffenen regul?ren Mitglieder in einem Diplom- oder Masterstudiengang der Universit?t Augsburg immatrikuliert sind oder dort promovieren. Die Mitglieder der Gruppe sind aufgefordert, GAMM-Mitglieder zu werden.

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3. Die regul?re Mitgliedschaft erlischt, sobald ein Mitglied promoviert wird (es sei denn Artikel III.2 sieht auch Mitgliedschaften nach der Promotion vor), die Uni?ver?sit?t verl?sst oder aus der Gruppe austritt.

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4. Neben der regul?ren Mitgliedschaft kann eine Seniormitgliedschaft für promovierte Mitglieder (einschlie?lich Professoren) beantragt werden. Alle Seniormitglieder müssen regul?re Mitlglieder der GAMM gem?? Artikel III.1. werden. Seniormitglieder haben innerhalb der Nachwuchsgruppe dieselben Rechte wie regul?re Mitglieder.

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5. Der Antrag auf eine Mitgliedschaft in der GAMM Nachwuchsgruppe für das kommende akademische Jahr ist formlos beim Vorstand einzureichen. Der Antrag muss fristgerecht bis sp?testens eine Woche vor Beginn der Amtszeit des n?chsten Vorstandes eingegangen sein.

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ARTIKEL IV: BETREUER/IN

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Der/die GAMM Repr?sentant/-in der Universit?t Augsburg ist der/die Betreuer/in für die Gruppe. Er/Sie kann diese Aufgabe auf Wunsch der Nachwuchsgruppe an eine an?de?re Person delegieren, solange diese Person GAMM-Mitglied ist. Der/die Betreu?er/in unterstützt die Nachwuchsgruppe bei der Durchführung ihrer Aktivit?ten (z.B. Un?terstützung bei der Raumbuchung, der Organisation der Abwicklung der Finanzen, der Einladung von G?sten). Zus?tzlich soll der/die Betreuer/in darauf achten, dass die Aktivit?ten der Gruppe den Zielen der GAMM und denen aus Artikel II ent?spre?chen.

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ARTIKEL V: VORSTAND

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1. Die Gruppe hat einen Vorstand bestehend aus eine/m/r Pr?sident/en/in, eine/m/r Vizepr?sident/en/in, eine/m/r Sekret?r/in und eine/m/r Kassenwart/in. Der/Die Se?kre?t?r/in und der/die Kassenwart/in k?nnen zu einem Amt zusammengefasst werden. Alle Vorstandsmitglieder müssen regul?re Mitglieder der Gruppe sein. Der erste Vor?stand wird durch den/die GAMM Repr?sentant/en/in der tragenden Einrichtung für das erste akademische Jahr benannt.

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2. Der/Die Pr?sident/in soll allen Treffen der Gruppe vorsitzen. In Abwesenheit des/der Pr?sident/en/in übernimmt der/die Vizepr?sident/in die Aufgaben des/der Pr?sident/en/in. In Abwesenheit des/der Letzteren übernimmt der/die Sekret?r/in die Aufgaben.

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3. Der/Die Sekret?r/in führt Aufzeichnungen über alle Aktivit?ten der Gruppe. Er/Sie ist verantwortlich für alle Korrespondenzen. Der/Die Sekret?r/in ist verpflichtet, einen kurzen j?hrlichen Bericht über die Aktivit?ten der Gruppe

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a)? fristgerecht bis Ende Mai und?

b)? unaufgefordert

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an den/die lokalen Betreuer/in und die GAMM-Gesch?ftsstelle zu schicken. Dieser Bericht muss derart gestaltet sein, dass er zur Ver?ffentlichung im GAMM-Rundbrief verwendet werden kann.

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4. Der/Die Kassenwart/in erh?lt und verwaltet die Finanzen der Gruppe und legt einen j?hrlichen Finanzbericht beim Schatzmeister der GAMM vor. Dieser Bericht wird von den beiden GAMM-Kassenprüfern geprüft. Der Finanzbericht wird am Ende des akademischen Jahres, sp?testens jedoch 30 Tage nach Ende des Sommer?se?me?s?ters, f?llig.

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5. W?hrend des letzten Monats der Amtszeit des Vorstands, muss ein neuer Vor?stand durch die Mitglieder der Gruppe gew?hlt werden. Der/Die Sekret?r/in l?dt in Ab?stimmung mit dem/der Pr?sident/en/in alle Gruppenmitglieder zwei Wochen im Voraus zur Vorstandswahl ein. Diese kann im Rahmen der j?hrlichen Hauptver?samm?lung [siehe Artikel VI.2] abgehalten werden. Alle Gruppenmitglieder dürfen Kandidat/en/innen nominieren. Diese sind dem/der Sekret?r/in bis zum Beginn der Wahl mitzuteilen. Vor der Wahl muss der/die Sekret?r/in nach weiteren Nominie?rungen fragen. Die Vorsitzenden werden nach dem relativen Mehrheitsprinzip von den regul?ren Mitgliedern gew?hlt. Regul?re Mitglieder, die nicht pers?nlich an der Wahl teilnehmen k?nnen, k?nnen Ihre Wahl im Voraus an den/die Sekret?r/in bis ein Tag vor der Wahl zukommen lassen. Die offiziellen Ergebnisse werden den Gruppen?mitgliedern und dem/der Sekret?r/in der GAMM durch den/die Sekret?r/in innerhalb einer Woche berichtet.

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6. Die Amtszeiten werden an das akademische Jahr angepasst.

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7. Der Vorstand der Nachwuchsgruppe wird für ein Jahr gew?hlt. Die Amtszeit beginnt am 01.11. und endet am 31.10. eines akademischen Jahres. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist ohne Einschr?nkungen m?glich.

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8. Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes, kann der Vorstand ein anderes regul?res Mitglied der Gruppe als kommissarische Vertretung bis zur n?chsten offiziellen Wahl bestimmen.

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ARTIKEL VI: TREFFEN

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1. In jedem Jahr sollen mindestens zwei Treffen stattfinden.

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2. Am Ende des akademischen Jahres, jedoch nicht sp?ter als Ende Oktober ist die j?hrliche Hauptversammlung abzuhalten. Pr?sident/in bzw. Kassenwart/in k?nnen wei?tere Vollversammlungen einberufen, sofern diese zwei Wochen im Voraus ange?kündigt werden.

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ARTIKEL VII: FINANZIERUNG

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1. Die Gruppe kann obligatorische oder fakultative Anmeldegebühren für Treffen oder Aktivit?ten festlegen oder auf andere, legale Weise Gelder sammeln, sofern dies nicht im Widerspruch zur Satzung der GAMM steht. Zudem kann eine F?rderung der Gruppenaktivit?ten (z.B. Kostenübernahme oder Mitfinanzierung von Vortragenden) zwischen der Gruppe und den beteiligten Professuren vereinbart werden.

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2. Alle Gelder der Gruppe sind auf einem Bankkonto unter dem Namen der Gruppe oder auf einem Universit?tskonto zu verwalten. Alle nicht verwendeten Gelder sind Eigentum der GAMM [siehe Artikel IX.3].

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3. Der/Die Kassenwart/in ist verantwortlich für die Buchführung aller Ausgaben und Einnahmen jeglicher Aktivit?ten in allen Konten der Gruppe.

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4. Die Gruppe kann jedes akademische Jahr eine F?rderung bei dem/der Schatz?mei?ster/in der GAMM beantragen. Ein Antrag auf F?rderung erfolgt in einem formlosen Schreiben, welchem eine aktuelle Finanzübersicht der Gruppe und eine Aufstellung der geplanten Ausgaben und ihrer Nutzen für die Gruppe beizulegen ist. Die F?rder?gelder dürfen ausschlie?lich zur Unterstützung der Gruppenaktivit?ten verwendet werden.

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5. Mitglieder der Nachwuchsgruppe dürfen sich nur im Namen der Nachwuchsgruppe (nicht im Namen der GAMM) um Gelder für die Gruppe bemühen.

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ARTIKEL VIII: SATZUNGS?NDERUNGEN

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Diese Satzung kann nur nach Genehmigung des Vorstands der GAMM ge?ndert oder erg?nzt werden. Zun?chst muss eine Mehrheitsabstimmung der stimm?berech?tig?ten Gruppenmitglieder (pers?nlich oder in Vertretung) bei einer angekündigten Vollversammlung erfolgen. Der ?nderungs- bzw. Erg?nzungsantrag kann bei der GAMM erst nach positivem Mehrheitsentscheid der Gruppe eingereicht werden.

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ARTIKEL IX: AUFL?SUNG DER GRUPPE

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1. Eine Gruppe wird durch die GAMM für einen Zeitraum von drei Jahren bewilligt. Vor Ablauf der Bewilligung ist beim GAMM Vorstand über den/die lokale GAMM-Repr?sentant/en/in ein T?tigkeitsbericht samt Aussage, ob die Gruppe eine Verl?ngerung der Bewilligung um weitere 3 Jahre beantragt, einzureichen. Der Vorstand beschlie?t über die Weiterführung? oder Aufl?sung der Gruppe. Wird kein Evaluationsbericht vorgelegt, wird die Gruppe aufgel?st.

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2. Eine Gruppe kann sich durch eine einstimmige Abstimmung aller Mitglieder (pers?nlich oder in Vertretung) bei einer angekündigten Vollversammlung selbst aufl?sen. Eine Einladung aller Mitglieder zu dieser Vollversammlung mit Hinweis auf die geplante Abstimmung muss mindestens 30 Tage im Voraus erfolgen.

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3. Eine Gruppe muss st?ndig mindestens acht regul?re Mitglieder haben. Ist dies nicht der Fall, kann die Gruppe durch den Vorstand der GAMM aufgel?st werden.

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4. Eine Gruppe kann durch den Vorstand der GAMM aufgel?st werden, wenn die Gruppe ein Jahr lang keine Aktivit?ten durchgeführt hat.

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5. Im Falle der Aufl?sung einer Gruppe müssen alle verbleibenden Gelder innerhalb von 60 Tagen an die GAMM zurückgegeben werden.

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