Die Regul?re Frist zur Anmeldung für Prüfungen im Sommersemester 2024: 6. Juni 2024 bis 17. Juni 2024 (jeweils 12:00 Uhr)
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Bitte melden Sie sich unbedingt für alle Prüfungen an, in denen Sie eine Leistung erbringen m?chten, die dann in STUDIS erscheint.
Studierende OHNE Pruefungsanmeldung im Pruefungsverwaltungssystem STUDIS sind grundsaetzlich nur dann zu Pruefungen zugelassen,? wenn diese? sich beim Pruefungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per E-Mail beim zustaendigen Pruefungsamt gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gründen keine Anmeldung m?glich war.
Die Beantragung einer Nachmeldung ist NUR in AUSNAHMEFAELLEN und bei nicht selbstverschuldeten Vers?umnisfaellen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Grund des Vers?umnisses) innerhalb von 2 Wochen nach der Prüfungsanmeldephase beim jeweiligen Prüfungsausschuss (per Brief des Antrages an das Prüfungsamt) moeglich.
Der/die Studierende muss eine solche ?Meldung beim Prüfungsamt" durch eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenueber der Prüfungsaufsicht? (bei einer Klausur, mündliche Prüfung etc. ) oder der Prüferin oder dem Prüfer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.) unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erfolgt dann unter ?Vorbehalt“. Der Studierende muss sich nach der Prüfung für die nachtr?gliche Anmeldung im System und die Eintragung der Prüfungsleistung mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen.