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Au?erordentliche F?rderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kindern im Sommersemester 2020

Erste Erkenntnisse weisen darauf hin, dass die Corona-Pandemie insbesondere f¨¹r Frauen bzw. Wissenschaftlerinnen mit besonderen Herausforderungen einhergehen. Deshalb wollen wir, die Frauenbeauftragten der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakult?t, inbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kindern im Rahmen unserer F?rderm?glichkeiten unterst¨¹tzen:

Deshalb k?nnen Nachwuchswissenschaftlerinnen im Sommersemester 2020 durch den coronabedingten zus?tzlichen Betreuungsaufwand von Kindern studentische Hilfskraftstunden in H?he von von bis zu 364,80€ (entspricht etwa 10 Stunden/Monat f¨¹r den Zeitraum von h?chstens drei Monaten) beantragen. Aus dem Antrag muss ersichtlich werden, dass das Kind bzw. die Kinder aufgrund der Corona-Pandemie zur Zeit zuhause betreut werden m¨¹ssen und keine Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann. Ein formloser Antrag (mit Hinweis auf das fachspezifische Betreuungsverh?ltnis) ist bis zum 15. Mai bei der Frauenbeauftragten der Fakult?t (Prof. Dr. Elisabeth Naurath, ) einzureichen.

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Wir w¨¹nschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Semester.

Die Frauenbeauftragten der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakult?t

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