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Evangelische Theologie als Erweiterungsfach

Im Rahmen aller Studieng?nge Lehramt gibt es die M?glichkeit, Evangelische Religionslehre als?Erweiterungsfach?zu studieren (§ 35 Abs. 2 Nr. 3, § 37 Abs. 2 Nr. 3, § 39 Abs. 2 Nr. 1 und § 60 Abs. 1). Im Fall des Studiengangs?Lehramt Gymnasium sind ausreichende Sprachkenntnisse?aus dem Alt-Griechischen und aus dem Lateinischen erforderlich. Informationen zum Erwerb der erforderlichen Sprachqualifikationen finden Sie bei Informationen zum? .

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Beim Studium des Erweiterungsfaches als Unterrichtsfach sollte in jedem Fall berücksichtigt werden, dass?keine?(benoteten)?Leistungen?zu erbringen sind, aber das Staatsexamen demjenigen des Fachs in einer F?cherverbindung entspricht. Daher sollte die Teilnahme an fachwissenschaftlichen Veranstaltungen?unbedingt und frühzeitig?eingeplant werden.

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Für das Studium der Evangelischen Relgionslehre als 4.Didaktikfach wird kein Staatsexamen abgelegt.

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Für das Fach Evangelische Religion gelten dennoch bestimmte Anforderungen, die Sie zum?Erwerb der ?(vorl?ufigen kirchlichen Bevollm?chtigung zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichtes) vor dem Antritt des Referendariats erfüllen müssen.

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Wer eine Erweiterungsprüfung erfolgreich abgelegt hat, wird unter bestimmten Voraussetzungen bei der ?bernahme in den staatlichen Schuldienst besonders berücksichtigt.

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http://www.km.bayern.de/lehrer/fort-und-weiterbildung/erweiterungsfaecher.html

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Für die Erweiterung muss man sich in der Studentenkanzlei einschreiben.

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Die Regelstudienzeit verl?ngert sich bei einer Erweiterung um zwei Semester (LPO I, § 20). Die Zeit für den Vorbereitungsdienst verl?ngert sich nicht.

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Es wird empfohlen, sich frühestens ab dem zweiten Semester oder sp?ter für ein Erweiterungsfach einzuschreiben.

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Einen??berblick?über alle sonstigen Erweiterungsm?glichkeiten und wichtige Regelungen k?nnen Sie in diesem?Informationsblatt zur Erweiterung im modularisierten Lehramtsstudium?einsehen.

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