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Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universit?t Augsburg bedankt sich, auch im Namen seiner Studierenden, bei Herrn Dr. Pinkas Fu?broich (StB, Partner/Principal bei EY, München) und Frau Franziska Bernauer (Tax Senior Consultant bei EY, München) für ihren Vortrag in der Ringvorlesungsreihe ?Tax@UniAugsburg“.

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Der Vortrag ?Anti-Treaty-Shopping und § 50d Abs. 3 EStG - Stolpersteine für ausl?ndische Investoren“ fand statt im Rahmen der Veranstaltung ?MTax3 - Internationale Steuerplanung“. Herr Dr. Fu?broich und Frau Bernauer erl?uterten in ihren Vortrag die vielf?ltigen steuerlichen Stolpersteine für ausl?ndische Investoren bei Inbound-Investitionen in Deutschland aufgrund der sog. Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG. Der Vortrag zeigte detailliert auf, dass die Inanspruchnahme einer Entlastungsberechtigung, bspw. die Entlastungsberechtigung eines Doppelbesteuerungsabkommens oder die Entlastungsberechtigung der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie, in der Praxis selbst dann gro?e Schwierigkeiten bereiten kann, wenn der prim?re Zweck einer gew?hlten Konzernstruktur nicht in der Erreichung steuerlicher Vorteile besteht.

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v.r.n.l.: Dr. Pinkas Fu?broich, Prof. Dr. Robert Ullmann, Franziska Bernauer ? Universit?t Augsburg

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