Erlaubte Hilfsmittel
?
?
Stets zugelassen sind insbesondere Steuergesetze, -erlasse und -richtlinien sowie jegliche weitere (Wirtschafts-)Gesetze. Dies sowohl in der Loseblatt-Fassung als auch in den gebundenen Fassungen der verschiedenen Verlage. Auch Zusammenstellungen nur dieser Hilfsmittel (bspw. amtliches Einkommensteuerhandbuch) sind zul?ssig. Eigene Ausdrucke sind nicht zul?ssig. Bitte beachten Sie, dass diese Hilfsmittel in der Klausur unkommentiert sein müssen. Sie gelten als unkommentiert, wenn dort ausschlie?lich Markierungen (Highlighter und/oder Stift; beliebig mehrfarbig) sowie numerische Verweise (z.B. ?§ 16 Abs. 4 EStG“, ?§ 8b II KStG“) enthalten sind. Zudem dürfen Sie Griffregister verwenden (beliebig mehrfarbig; Paragraph und/oder?exakter?Wortlaut (oder Teile daraus; auch einzelne Buchstaben) seiner ?berschrift dürfen auf dem Griffregister stehen).
?
Insbesondere nicht zul?ssig sind Eintragungen freier Texte oder Prüfschemata in die o.g. Materialien. Mit Ausnahme der Griffregister sind also Eintragungen von Worten bzw. Flie?text im Normalfall nicht zul?ssig. Zudem nicht zul?ssig sind Pfeile und Verbindungslinien zwischen Paragraphen, die m?glicherweise Prüfschemata darstellen k?nnen.?Als Prüfschemata gelten insbesondere nicht schematische Markierungen (z.B. Tatbestandsmerkmale in der Farbe gelb zu markieren) sowie die schematische Eintragung von numerischen Verweisen (z.B. § 8 AO auf H?he des Wortes "Wohnsitz" einzutragen).
?
Alldies gilt auch, wenn die unzul?ssigen Markierungen zun?chst mit Bleistift eingeschrieben und dann ausradiert wurden - die Markierungen im Ergebnis aber noch erkennbar sind.
?
Schlie?lich sind nicht-programmierbare Taschenrechner (ohne Druckwerk) und übliche Schreibutensilien zugelassen.