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Fragen zum Studiengang?

Hier finden Sie Antworten auf die h?ufigsten Fragen, die uns von Interessenten und Studierenden erreicht haben.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, die bisher nicht auf der Homepage oder in den FAQ erscheinen, oder pers?nliche Beratung wünschen, freuen wir uns über Ihre E-Mail oder Ihren Anruf.

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Allgemeine Fragen zum Bachelorstudiengang GBM

Erstens ist die Anzahl der Studierenden bei GBM deutlich geringer, was eine besondere und gute Lernatmosph?re schafft und was zweitens auch bedeutet, dass der Studiengang ein sehr gutes Betreuungsverh?ltnis von Seiten der Professoren, Professorinnen und Universit?tsmitarbeiter/innen hat. Drittens haben Sie durch das integrierte Auslandsstudium bzw. -praktikum die M?glichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln, ohne dabei Zeit in Form von fehlenden Leistungspunkten zu verlieren. Darüber hinaus sind Wirtschaftsenglisch und eine weitere Fremdsprache in den Studienverlauf integriert. Viertens erm?glicht Ihnen der Bereich ?Projects“, Erfahrungen zum Thema Projektarbeit zu sammeln, was sowohl Projektmanagement- als auch -durchführungsarbeiten betrifft. Auch hier werden Sie durch Ihr Engagement nicht schlechter gestellt, sondern haben die M?glichkeit, praktische T?tigkeiten in Ihr Studium einzubringen.

Der Bachelorstudiengang Global Business Management ist durch die FIBAA akkreditiert und tr?gt seit 2016 sogar – als bislang einziger Bachelorstudiengang einer staatlichen deutschen Universit?t – das FIBAA Premium-Siegel.

In den letzten Jahren gab es im Durchschnitt etwa 1.000 Bewerber auf 70 Studienpl?tze pro Jahrgang. Diese und weitere ?Facts & Figures“ finden Sie z.B. hier.

Der Studienplan sieht nicht vor, dass Sie GBM dual studieren. Der Studiengang ist auch nicht darauf ausgerichtet, dass er berufsbegleitend studiert werden kann, da wir in der Regel keine Wochenendkurse anbieten. Natürlich steht es Ihnen frei, neben dem Studium beispielsweise als Werkstudent in einem Unternehmen zu arbeiten oder die Semesterferien für ein Praktikum zu nutzen. Der Studienplan nimmt darauf allerdings keine Rücksicht.

Die Wahl eines Nebenfachs ist im Studiengang GBM nicht m?glich. Ein Doppelstudium ist grunds?tzlich m?glich, allerdings ist für die Immatrikulation eine vorherige Zustimmung erforderlich, die schriftlich in der Studierendenkanzlei zu beantragen ist. Die genauen Voraussetzungen für die Zustimmung zum Doppelstudium finden Sie unter uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/doppelstudium/.

Für eine erfolgreich abgelegte Leistung (z.B. Klausur, Seminararbeit etc.) vergibt die Universit?t basierend auf dem ECTS-Modell Leistungspunkte (LP), mit denen der Arbeitsaufwand (Workload) ?gemessen“ wird. Je LP f?llt dabei für die Studierenden ein Workload von etwa 25 – 30 Stunden an.

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Für eine Klausur einer üblichen Lehrveranstaltung (i.d.R. 2 – 4 SWS, was 2 – 4 x 45 Minuten pro Vorlesungswoche entspricht) gibt es grunds?tzlich 5 LP. Für den Bachelorstudiengang ?Global Business Management“ müssen insgesamt 180 LP erbracht werden. Demnach ergibt sich pro Semester durchschnittlich jede Woche eine Pr?senzzeit von 12 – 18 Stunden, um in 6 Semestern 180 LP zu erlangen. Zus?tzlich muss aber natürlich auch noch der Arbeitsaufwand für Ihr Selbststudium (Vor- und Nachbereitung des Stoffes, Anfertigung schriftlicher Arbeiten, Vorbereitung von Pr?sentationen, Prüfungsvorbereitung etc.) eingeplant werden.

Manche Vorlesungen, welche zu den grundlegenden Veranstaltungen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums geh?ren, werden gemeinsam mit den BWL/VWL-Studierenden belegt. Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen mit ca. 700 Studierenden. Zus?tzlich wurde beispielsweise für die Veranstaltungen Mathematik, Bilanzierung I, Statistik, Macroeconomics und Privatrecht ein separates Angebot für die GBM-Studierenden geschaffen, um hier im Kleingruppen-Rahmen eine Vertiefung des Fachs zu erreichen. Sie k?nnen (je nach Wahl) fast 40% Ihres Studiums über GBM-spezifische Veranstaltungen erbringen.

GBM ist in allererster Linie ein wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang, der sich sowohl mit der BWL als auch mit der VWL in einem internationalen Kontext befasst. Die Problemstellungen, die der internationale Kontext in den verschiedenen Fachrichtungen (sei es Marketing, Personal, Logistik etc.) hierbei mit sich bringt, ist der Schwerpunkt des Studiums. Dies erfordert an erster Stelle fundierte Kenntnisse in der allgemeinen BWL und VWL sowie in den – zur Analyse s?mtlicher wirtschaftswissenschaftlicher Problemstellungen notwendigen – Methoden (Mathe und Statistik). Insgesamt sollten Sie in allen wirtschaftlichen Studieng?ngen an deutschen Universit?ten ein gutes mathematisches Verst?ndnis mitbringen; je nach Wahl Ihres Studienschwerpunktes werden Sie in ca. 70 – 90 % der F?cher auch mit h?herer Mathematik konfrontiert. Dies gilt – wie gesagt – für alle wirtschaftswissenschaftlichen Studieng?nge an Universit?ten.

Die Lehrsprache des Studiengangs ist Deutsch. Es existiert jedoch neben den beiden verpflichtenden Modulen in ?Business English“ aktuell das englischsprachige Pflichtmodul ?Macroeconomics“. In den Wahlbereichen haben Sie die M?glichkeit, auch aus englischsprachigen Veranstaltungen zu w?hlen. Inklusive der Leistungen, die Sie aus dem Ausland mitbringen, k?nnen Sie theoretisch über 50 % Ihres Studiums mit englischsprachigen Veranstaltungen abdecken. Mindestens wird Ihr Studium aber zu etwa 10 % englischsprachig sein.

Es gibt die M?glichkeit, im Rahmen des GBM Bachelors die Studienrichtung DFM (Doppelabschluss Deutsch-Franz?sisches Management in Augsburg und Rennes, Frankreich) abzuschlie?en. Weitere Infos dazu finden Sie unter /de/fakultaet/wiwi/studienangebot/deutsch-franzosisches-management/deutsch-franzosischer-doppelabschluss-im-rahmen-des-gbm-bachelor/.

Die aktuelle H?he des Semesterbeitrags (bestehend aus Studierendenwerkbeitrag zur Finanzierung von Angeboten für Studierende und Semesterticket mit Gültigkeit im AVV-Innenraum) finden Sie hier. Dieser Betrag ist vor der pers?nlichen Immatrikulation zu entrichten. Au?erdem erfolgt die Rückmeldung jedes Semester durch ?berweisung des Semesterbeitrags.

Zweitstudiengebühren werden in Bayern derzeit nicht erhoben.

Eine gute M?glichkeit, sich ein Bild über die Uni Augsburg und den Bachelorstudiengang GBM zu machen, bietet der StudienInfoTag. An diesem Tag stehen auch Mitarbeiter/innen und Studierende des Studiengangs für Fragen bereit. Weiter Informationen finden Sie hier.

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Ansonsten wenden Sie sich gerne jederzeit an die GBM-Studienberatung.

Bewerbung für den Bachelorstudiengang GBM

Studienpl?tze in zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge der Universit?t Augsburg werden im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) über hochschulstart.de vergeben. Registrieren Sie sich bitte zuerst dort. Dabei sollten Sie folgende Informationen bzw. Unterlagen bereithalten:

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  • Abiturzeugnis bzw. Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. Angaben über eine Berufsausbildung oder -t?tigkeit
  • falls Sie bereits studiert haben: Studienbuch mit Angaben über bisherigen Studienverlauf
  • ggf. weitere Angaben, welche bei der Eingruppierung in eine besondere Bewerbergruppe relevant sein k?nnten (siehe hierzu /de/studium/bewerbung/bewerbung/verfahrensablauf/vergabeverfahren/)

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Anschlie?end melden Sie sich mit Ihrer durch hochschulstart.de vergebenen Bewerber-ID (BID) und Ihrer Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) im Bewerbungsportal der Universit?t Augsburg an. Ihre bei hochschulstart.de hinterlegten Daten werden dabei übernommen. In der Regel ist mit Absenden der Online-Bewerbung die vollst?ndige Bewerbung eingegangen. Ob weitere Unterlagen per Post einzureichen sind (im Rahmen von Sonderquoten und Nachteilsausgleich), erfahren Sie im Rahmen der Online-Bewerbung. Beachten Sie bitte, dass alle Unterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vollst?ndig eingegangen sein müssen. Dabei ist nicht der Poststempel, sondern der tats?chliche Eingang der Bewerbung bei der Universit?t Augsburg ma?geblich.

Wenn Sie eine ausl?ndische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen Sie zus?tzliche Unterlagen per Post einreichen. Für eine Bewerbung mit einer ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie alle notwendigen Informationen hier.

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Die Bewerbungsphase beginnt jedes Jahr mit der Freischaltung der Online-Bewerbung (i.d.R. Ende Mai). Die vollst?ndigen Bewerbungsunterlagen müssen bis sp?testens 15. Juli (Ausschlussfrist) vorliegen.

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Für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gelten zus?tzliche Antragsfristen. Weitere Informationen finden Sie?hier.

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Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass die von Ihnen bei der Online-Bewerbung angegeben?Daten Ihrer Hochschulzugangsberechtigung?(Zeugnisdatum und -note sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung) bei der Immatrikulation abgeglichen werden. Sollten die von Ihnen gemachten Angaben nicht mit den Unterlagen übereinstimmen, kann die Immatrikulation versagt werden.

Bewerber mit einer ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zus?tzliche Unterlagen per Post einreichen. Für eine Bewerbung mit einer ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie alle notwendigen Informationen hier. Beachten Sie bitte, dass Sie auch als deutscher Staatsbürger einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen müssen, wenn Sie Ihr Abitur im nicht-deutschsprachigen Ausland oder an einer internationalen Schule in Deutschland abgelegt haben.

Im Regelfall ist der Prozess nach der Online-Bewerbung abgeschlossen. Die Online-Bewerbung ist somit i.d.R. ausreichend. Im Fall eines Sonderantrags werden Sie jedoch am Ende der Online-Bewerbung aufgefordert, notwendige Unterlagen postalisch an die Studierendenkanzlei zu übersenden.

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Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass die von Ihnen bei der Online-Bewerbung angegeben?Daten Ihrer Hochschulzugangsberechtigung?(Zeugnisdatum und -note sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung) bei der Immatrikulation abgeglichen werden. Sollten die von Ihnen gemachten Angaben nicht mit den Unterlagen übereinstimmen, kann die Immatrikulation versagt werden.

Leider ist eine Bewerbung für das 1. Fachsemester im Bachelorstudiengang GBM nur zum Wintersemester m?glich. Für ein h?heres Fachsemester ist die Bewerbung auch zum Sommersemester m?glich, sofern es freie Studienpl?tze gem. Zulassungszahlsatzung gibt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte bewerben Sie sich erst, wenn Sie Ihre abschlie?ende Note kennen. Die Ausgabe der Abiturzeugnisse erfolgt i.d.R. deutschlandweit vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei der Auswahl der Studienpl?tze gibt es keine Bevorzugung für früher eingegangene Bewerbungen. Es ist lediglich ausschlaggebend, dass Ihre Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15. Juli) bei uns eingegangen ist.

Die Bewerbungsfrist ist für alle Bewerber gleich (15. Juli). Für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gelten darüber hinaus allerdings weitere Antragsfristen.

Bei der Bewerbung müssen lediglich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 GER nachgewiesen werden. Bei einer Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung wird dieser Nachweis im Normalfall aber über das Abitur erbracht (deutsche Hochschulreife = Bildungsinl?nder, d.h., es ist kein zus?tzlicher Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse mehr n?tig). Bei einer Bewerbung mit ausl?ndischen Zeugnissen ist jedoch ein zus?tzlicher Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist zwingend notwendig. Die deutsche Staatsangeh?rigkeit allein ist kein ausreichender Nachweis.

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Sie müssen ansonsten bei der Bewerbung explizit keine Sprachkenntnisse nachweisen. Bitte beachten Sie aber, dass die verpflichtenden Wirtschaftsenglisch-Kurse für GBM auf dem Niveau B2 GER beginnen, welches in der Regel mindestens fünf Jahre schulischen Englischunterricht voraussetzt, und dass darüber hinaus ein gewisser Teil der Vorlesungen auf Englisch stattfindet.

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Die Sprachkurse in der weiteren Fremdsprache k?nnen Sie teilweise bereits ab Anf?ngerniveau belegen. Manche Fremdsprachen k?nnen Sie erst ab Niveau A1 GER in Ihr Studium einbringen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die notwendigen Vorkenntnisse unbedingt bereits vor Studienbeginn erworben haben müssen. Sie k?nnen z.B. den Anf?ngerkurs in Schwedisch im 1. Semester "freiwillig" belegen und so die notwendigen Vorkenntnisse erwerben, um dann ab dem 2. Semester Sschwedischkurse einzubringen (siehe auch Welche Sprachen kann ich innerhalb des GBM-Studiengangs erlernen bzw. welche Sprachen sind als Leistungen einbringbar?).

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In den Wirtschaftssprachen wird Ihr aktuelles Sprachniveau durch einen Einstufungstest ermittelt. Für Wirtschaftsenglisch findet dieser Test am Ende des 1. Fachsemesters statt, für Wirtschaftsfranz?sisch und -spanisch legen Sie ihn vor Semesterbeginn online ab. Wenn Sie Vorkenntnisse in Franz?sisch, Italienisch oder Spanisch und Interesse am Besuch eines entsprechenden allgemeinsprachlichen Kurses oberhalb Anf?ngerniveaus haben, sich jedoch hinsichtlich Ihrer Kompetenzstufe unsicher sind, wird das Ablegen eines diagnostischen Einstufungstests empfohlen. Für alle weiteren angebotenen Fremdsprachen kann Ihnen in einem solchen Fall der/die jeweilige Ansprechpartner/in am Sprachenzentrum weiterhelfen.

Nach Abzug verschiedener Sonderquoten ist das einzige Kriterium für die direkte Zulassung bzw. die Einladung zum Auswahlgespr?ch die Abiturnote. Daher beeinflusst ein TOEFL o.?. die Wahrscheinlichkeit, direkt zugelassen oder zum Auswahlgespr?ch eingeladen zu werden, nicht. Im Gespr?ch interessieren uns dann aber beispielsweise Ihre interkulturellen Erfahrungen und Fremdsprachenkenntnisse.

Eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang GBM schloss früher eine weitere Bewerbung für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang im DoSV an der Universit?t Augsburg im selben Semester aus. Diese Einschr?nkung gilt seit 2020 nicht mehr, d.h., Sie k?nnen sich nun in einer Bewerbungsphase auch für mehrere zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge der Universit?t Augsburg bewerben. Eine gleichzeitige Bewerbung für die Bachelorstudieng?nge GBM und Wirtschaftsinformatik ist nun also beispielsweise m?glich. Auch für zulassungsbeschr?nkte Studienpl?tze an anderen Hochschulen k?nnen Sie sich zus?tzlich bewerben. Insgesamt k?nnen bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen, die am DoSV teilnehmen, bis zu zw?lf Zulassungsantr?ge gestellt werden.

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Die Bachelorstudieng?nge BWL und VWL an der Universit?t Augsburg sind zulassungsfrei. Das bedeutet, dass es kein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne gibt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz und k?nnen sich dafür einschreiben (auch noch relativ kurz vor Semesterbeginn, also nachdem die Studienplatzvergabe für GBM bereits beendet ist).

Leider k?nnen Sie im Falle einer Zusage Ihren Anspruch auf einen Studienplatz in der Regel nicht im n?chsten Jahr geltend machen. Dieser Anspruch verf?llt, sobald Sie nicht bis zum Ende der Frist an der Universit?t Augsburg einschreiben.

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Es ist allerdings m?glich, sich bereits dieses Jahr für GBM zu bewerben, wenn Sie anschlie?end einen?Dienst wie ein freiwilliges soziales Jahr antreten. Sollten Sie eine Zulassung erhalten, k?nnen Sie in diesem Fall auf Hochschulstart eine Rückstellung beantragen und nach Ableisten des Dienstes bevorzugt zugelassen werden, wenn Sie sich sp?testens zum zweiten Bewerbungstermin, der auf die Beendigung des Dienstes folgt, erneut fristgerecht bewerben und Ihren Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheid sowie einen Nachweis des Dienstes beifügen.

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Eine Absage (weder seitens der Universit?t, noch Ihrerseits) hat keine Auswirkung auf eine erneute Bewerbung im Folgejahr.

Neben der allgemeinen Hochschulreife berechtigt grunds?tzlich auch die fachgebundene Hochschulreife (BOS oder FOS 13) in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs GBM (siehe hier). N?here Informationen finden Sie auch unter /de/studium/bewerbung/voraussetzungen/.

Der Einstieg in einem h?heren Fachsemester ist grunds?tzlich nur m?glich, falls Ihr derzeitiges Studium GBM ?hnelt und Studienpl?tze in den h?heren Semestern frei werden, d.h., wenn die Zahl der eingeschriebenen Studierenden im entsprechenden Fachsemester unter die in der Zulassungszahlsatzung festgesetzten Werte sinkt und gleichzeitig die Gesamtzahl der eingeschriebenen Studierenden im Bachleorstudiengang GBM die Summe der für alle Fachsemester festgesetzten Zulassungszahlen unterschreitet. Sollte dies nicht der Fall sein, k?nnen Sie sich zum Wintersemester regul?r für das 1. Fachsemester bewerben und nach der Einschreibung bereits erbrachte Leistungen ggf. anrechnen lassen. Bitte beachten Sie aber, dass wir nur gleichwertige Leistungen anerkennen k?nnen, dass Sie studiengangsspezifische F?cher (z.B. die Modulgruppen Sprachkompetenzen) evtl. nachholen müssen und dass Sie dadurch m?glicherweise nicht ins 3. Semester hochgestuft werden k?nnen (N?heres dazu auch?hier und hier). Vorab kann leider keine Prüfung der Einbringbarkeit Ihrer Leistungen in den Studiengang Global Business Management erfolgen. Weitere Informationen zum Studiengangwechsel erhalten Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.

Auswahlverfahren und Zulassung für den Bachelorstudiengang GBM

Der NC (Numerus Clausus) h?ngt von der "Qualit?t" und der Menge der Bewerber ab. Er ergibt sich daher jedes Jahr neu. Die NCs der vergangenen Jahre k?nnen Sie hier nachlesen.

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Für die Studienplatzvergabe spielt insbesondere die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Rolle. Da es sich dabei in den meisten F?llen um Ihre Abiturnote handelt, wird im Folgenden dafür vereinfachend der Begriff ?Abitur bzw. ?Abiturnote verwendet.

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  • Zun?chst werden Studienpl?tze gem?? verschiedener Sonder-/Vorabquoten vergeben, z.B. an beruflich Qualifizierte, Zweitstudierende oder Nicht-EU-Ausl?nder ohne deutsches Abitur. Hierbei handelt es sich nur um wenige Pl?tze, weshalb dafür kein NC angegeben wird.
  • 30 % der restlichen Studienpl?tze werden direkt über die Abiturnote vergeben. Die für diese ?direkte Zulassung“ notwendige Abiturnote ist mit??Durchschnittsnote HZB“ (bis zum WS 2020/21 ?Quote Qualifikation“) bezeichnet.
  • Ein Gro?teil der restlichen Studienpl?tze (70 %) wird normalerweise über Auswahlgespr?che vergeben. Unter ?HAV-Auswahl“ ist die Abiturnote vermerkt, die notwendig war, um zu den Auswahlgespr?chen eingeladen zu werden.
    Nach den Auswahlgespr?chen wird die im Gespr?ch erzielte Note mit der Abiturnote verrechnet, wobei die Abiturnote mit 51 % und die Gespr?chsnote mit 49 % in die Berechnung einflie?t. Daraus ergibt sich die Verfahrensnote, bis zu der Bewerber nach dem Auswahlgespr?ch zugelassen wurden und die unter obigem Link mit ?HAV“ bezeichnet wird. Das bzgl. dieser Verfahrensnote beste Drittel der zum Auswahlgespr?ch eingeladenen Bewerber wird schlie?lich zugelassen.

Der Zusatz ?Dienst“ bzw. ?Los“ bedeutet dabei jeweils, dass bei mehreren Bewerbern, die genau auf dem jeweiligen NC liegen, aber nicht alle zugelassen werden k?nnen, ein geleisteter Dienst (FSJ, BFD etc.) bzw. das Los entscheidet.

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Der NC ist jedoch immer ein Vergangenheitswert und l?sst daher keine sicheren Aussagen über den Ausgang eines aktuellen Zulassungsverfahren zu, sondern dient nur einer ungef?hren Orientierung.

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Weitere Informationen zum ?rtlichen Vergabeverfahren und den verschiedenen Quoten finden Sie hier.

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Bis zum Wintersemester 2023/24 gab es zus?tzlich noch die Quote "Wartezeit". 10 % der Studienpl?tze wurden dabei auf Basis der mit der Wartezeit verrechneten Abiturnote vergeben (die anderen beiden Quoten waren dementsprechend jeweils um 5 Prozentpunkte niedriger). Auch den NC für eine Zulassung über diese Quote finden Sie noch unter dem obigen Link (?Durchschnittsnote HZB unter Berücksichtigung WS“), wobei sich die Abiturnote für insgesamt bis zu 10 Wartesemster jeweils um 0,1 verbesserte. Bis zum WS 2020/21 wurden Studienpl?tze in dieser Quote direkt auf Grundlage der Wartezeit ohne Verrechnung mit der Abiturnote vergeben, daher ist in den Semestern zuvor der entsprechende NC nicht als Note, sondern als Anzahl an Wartesemestern, die für die Zulassung über diese Quote notwendig waren, angegeben (?Quote Wartezeit“). Als Wartesemester z?hlte ab dem Zeitpunkt des Abiturs jeweils ein Halbjahr vom 1. April - 30. September oder vom 1. Oktober - 31. M?rz, in dem Sie an keiner staatlichen Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren.

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Die Auswahlgespr?che für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 und 2024/25 mussten leider entfallen. Nach Abzug von Sonder- und und Wartezeitquoten war somit die Abiturnote ausnahmsweise das einzige Zulassungskriterium. Konkret bedeutet das, dass auch die 70 % der Studienpl?tze, die normalerweise über die Verrechnung von Abiturnote und Auswahlgespr?ch vergeben werden, in diesen Semestern lediglich auf Basis der Abiturnote vergeben wurden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einer regul?ren Durchführung des Auswahlverfahrens der NC ?Quote Durchschnittsnote HZB“ niedriger als angegeben gewesen w?re, der NC ?HAV-Auswahl“ (also die Notengrenze für eine Einladung zum Auswahlgespr?ch) jedoch h?her als "Quote Durchschnittsnote HZB" gewesen w?re.

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Die Auswahlgespr?che für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 und 2024/25 mussten leider entfallen. Nach Abzug von Sonder- und Wartezeitquoten war somit die Abiturnote ausnahmsweise das einzige Zulassungskriterium.

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Die Auswahlgespr?che dienen dazu, nicht nur über die Abiturnote eine Auswahlentscheidung treffen zu k?nnen. Daher werden im Gespr?ch Ihre Motivation, Ihr bisheriges soziales Engagement, interkulturelle Erfahrungen, Fremdsprachenkenntnisse, erste berufliche Erfahrungen bzw. andere au?erschulische Leistungen und gerne auch mal Ihre Meinung zu aktuellen wirtschaftlichen Geschehnissen abgefragt. Dies erfolgt über Ihren Lebenslauf, den Sie zum Gespr?ch mitbringen, und das kurze Gespr?ch. Das Gespr?ch wird anhand der genannten Punkte und weiterer Kriterien benotet und geht mit einer Gewichtung von 49% in die Berechnung der Verfahrensnote ein. Die Teilnehmer am Gespr?ch werden dann anhand dieser Verfahrensnote sortiert und bis zu einer gewissen Kapazit?tszahl zugelassen.

Die Auswahlgespr?che für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 und 2024/25 mussten leider entfallen. Nach Abzug von Sonder- und Wartezeitquoten war somit die Abiturnote ausnahmsweise das einzige Zulassungskriterium.

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Der Termin für die Auswahlgespr?che wird etwa ein Jahr im Voraus auf der Homepage kommuniziert. Es ist leider nicht m?glich, die Auswahlgespr?che zu verschieben oder fernmündlich vorzunehmen. Falls Sie zum Auswahlgespr?ch eingeladen werden, ist Ihre pers?nliche Anwesenheit zwingend erforderlich, um ein Nichtbestehen des Auswahlverfahrens zu vermeiden. Sollten Sie durch Ihre Abiturnote oder eine andere Quote direkt zugelassen werden, ist kein pers?nliches Gespr?ch mehr notwendig.

Die Auswahlgespr?che für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 und 2024/25 mussten leider entfallen. Nach Abzug von Sonder- und Wartezeitquoten war somit die Abiturnote ausnahmsweise das einzige Zulassungskriterium.

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Die Einladung zum Auswahlgespr?ch erhalten Sie etwa eine Woche vorher per Mail. Sollten Sie keine Einladung erhalten, hei?t das nicht zwangsl?ufig, dass Sie nicht zum Studiengang zugelassen wurden. Es ist m?glich, dass Sie in einer der anderen Quoten des Auswahlverfahrens (direkte Zulassung über die Abiturnote, … - n?here Informationen hier) berücksichtigt wurden.

Die ersten Zulassungsangebote für GBM werden - ? auch für die direkt über eine andere Quote des Auswahlverfahrens zugelassenen Bewerber (direkte Zulassung über die Abiturnote, … - n?here Informationen hier) - etwa eine Woche nach den Auswahlgespr?chen im Bewerbungsportal auf hochschulstart.de online gestellt. Bis zum Ende der Koordinierungsphase k?nnen Sie Ihre verbleibenden Bewerbungen neu priorisieren oder ein Zulassungsangebot direkt annehmen. Alternativ k?nnen Sie auch noch auf ein Angebot einer h?her priorisierten Bewerbung warten.?Bei zwei Zulassungsangeboten scheidet dasjenige für die niedriger priorisierte Bewerbung augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus?(w?hrend Bewerbungen ohne entsprechendes Angebot natürlich noch erhalten bleiben). Sollten Sie w?hrend der Koordinierungsphase für keine Ihrer Bewerbungen ein Zulassungsangebot erhalten haben oder sich neu auf die Restpl?tze beworben haben, ist es noch bis zum Ende der Phase des Koordinierten Nachrückens m?glich, dass Sie ein Angebot für GBM erhalten, wenn von den bis dahin ausgesprochenen Angeboten viele nicht angenommen wurden.

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Ablehnungsbescheide erscheinen erst etwa eine Woche nach Ende der Phase des Koordinierten Nachrückens auf hochschulstart.de, falls Sie

  • für keine Ihrer Bewerbungen über Hochschulstart eine Zulassung erhalten haben,
  • für GBM keine Zulassung erhalten, sich in Hochschulstart aber ausschlie?lich dafür beworben hatten oder
  • für GBM keine Zulassung erhalten, aber sich für GBM mit einer h?heren Priorit?t beworben hatten als für das Studienangebot, für das sie zugelassen wurden.

Sollten Sie w?hrend der Koordinierungsphase für keine Ihrer Bewerbungen ein Zulassungsangebot erhalten haben oder sich neu auf die Restpl?tze beworben haben, ist es noch bis zum Ende der Phase des Koordinierten Nachrückens m?glich, dass Sie ein Angebot für GBM erhalten, wenn von den bis dahin ausgesprochenen Angeboten viele nicht angenommen wurden. I.d.R. waren in den letzten Jahren nach der Koordinierungsphase jedoch alle Studienpl?tze für GBM besetzt.

Nachdem das Zulassungsangebot angenommen wurde, erhalten Sie eine E-Mail über die weitere Vorgehensweise. Sie müssen sich anschlie?end innerhalb der in der E-Mail benannten Frist online immatrikulieren. Wenn Sie die Online-Immatrikulation durchgeführt haben, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit Ihrem Zulassungsbescheid und dem Antrag auf Einschreibung. Im Zulassungsbescheid steht dann auch der Zeitraum der Immatrikulation an der Universit?t Augsburg.

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Sie reichen die erforderlichen Unterlagen (siehe "Checkliste Immatrikulation zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge" unter? /de/studium/bewerbung/einschreibung/) per Post ein.

Minderj?hre Studienbewerber/innen müssen zur Einschreibung neben den anderen Unterlagen auch die Verpflichtungserkl?rung der gesetzlichen Vertreter vorlegen.

W?hrend des Bachelorstudiums

?ber den Mailverteiler Ihres Jahrgangs informieren wir Sie regelm??ig über wichtige Termine, Anmeldefristen etc. Sie k?nnen sich dafür selbst?ndig eintragen:

Sie erhalten anschlie?end eine Mail, in der Sie Ihre Anfrage best?tigen müssen.

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Rufen Sie bitte au?erdem regelm??ig Ihre studentische Mailadresse ab bzw. richten Sie eine Weiterleitung ein und schauen Sie auf der?Webseite der Fakult?t vorbei.

Das Wintersemester l?uft jedes Jahr vom 1. Oktober bis zum 31. M?rz und das Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September.

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Die Vorlesungen im Wintersemester beginnen normalerweise Mitte Oktober und enden Ende Januar des Folgejahres.?Die uniweite Vorlesungszeit, die Sie unter?/de/studium/organisation-beratung/fristen-und-termine/ finden, l?uft dabei jeweils zwei Wochen l?nger als an der WiWi-Fakult?t. Die genauen Termine für die WiWi-Fakult?t finden Sie hier.

Alle Details zur Stundenplanung erfahren Sie im Rahmen der Orientierungsphase, für die Sie sich hier anmelden k?nnen. Dort wird es zudem eine gesonderte Begrü?ung der GBM-Studierenden geben, für die vorab keine zus?tzliche Anmeldung notwendig ist. Detaillierte Informationen hierzu bekommen Sie nach Ihrer Immatrikulation per Mail. Sie haben nach dieser Begrü?ungsveranstaltung noch ausreichend Zeit, sich für die (Sprach-)Kurse, die Sie im 1. Fachsemester belegen m?chten, anzumelden.

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Weitere Informationen zur Studienplanung finden Sie auch hier.

Falls Sie Ihr Studium im n?chsten Semester fortsetzen wollen, müssen sich bereits an der Universit?t Augsburg Immatrikulierte rechtzeitig zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch ?berweisung der Semesterbeitr?ge innerhalb der Rückmeldezeitr?ume (i.d.R. 1. Januar bis 15. Februar für das Sommersemester und 1. Juni bis 15. Juli für das Wintersemester).

Ob die Semesterbeitr?ge bei der Universit?t eingegangen sind, k?nnen Sie im Bereich ?Studienservice“ im Studierendenverwaltungssystem VIBS prüfen. Es kann einige Tage dauern, bis die überwiesenen Beitr?ge Ihnen hier zugeordnet werden. Sobald unter ?Zahlungen“ der Ist- dem Soll-Betrag für das kommende Semester entspricht, sind Sie zurückgemeldet und k?nnen Ihre Campus Card neu validieren. Dieser Vorgang muss jedes Semester nach vollzogener Rückmeldung erneut durchgeführt werden. Bei Validierung wird auf der Campus Card der Zeitraum vom Tag der Validierung bis zum Ende des Semesters aufgedruckt. Das Semesterticket ist somit ab dem Zeitpunkt der Validierung bis zum Ende des Semesters gültig.

Klausuren werden i.d.R. zentral vom Prüfungsamt organisiert; andere Prüfungsformen wie z.B. Seminare koordiniert der jeweilige Lehrstuhl. Zum Ende der Vorlesungszeit findet an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t ein vierw?chiger (durch Feiertage ggf. auch etwas l?ngerer) Klausurenzeitraum statt (Termine siehe /de/fakultaet/wiwi/studienorganisation/#termine). Den allgemeinen Klausurenplan finden Sie das ganze Jahr über auf den Seiten des Prüfungsamts; der explizite Klausurenplan für das aktuelle Semester wird vor der Prüfungsanmeldephase ebenfalls dort ver?ffentlicht.

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Die aktuellen Prüfungspl?ne des Sprachenzentrums finden Sie unter /de/organisation/einrichtungen/sz/organisatorisches-service/pruefungsplaene/. Hier beginnen die Klausuren?bereits in der Woche vor Beginn der Klausurenzeit an der WiWi-Fakult?t (insbesondere die Klausuren zu den Wirtschaftssprachen finden in dieser sog. ?Readingweek“ statt, die ansonsten zur intensiven Vorbereitung auf die Klausuren gedacht ist).

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Die An- und Abmeldung zu den Prüfungen ist von den Studierenden selbst im Online-Tool STUDIS vorzunehmen. Der zehnt?gige Anmeldezeitraum wird jedes Semester rechtzeitig vom Prüfungsamt bekanntgegeben (i.d.R. Anfang Dezember für das Wintersemester und Juni für das Sommersemester). Eine Teilnahme an einer Prüfung, für die Sie sich nicht angemeldet haben, ist nicht m?glich. Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphase k?nnen Sie in STUDIS abrufen, in welchem Raum Ihre Prüfungen jeweils stattfinden.

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Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder ?hnlichem nicht an einer Prüfung, zu der Sie angemeldet sind, teilnehmen k?nnen, besorgen Sie sich bitte unverzüglich ein Attest mit Krankheitszeitraum und Stempel des Arztes und bewahren Sie dieses gut auf. Sollten Sie am Ende einer Frist noch nicht alle erforderlichen Leistungspunkte erbracht haben (siehe Wann werde ich exmatrikuliert bzw. wie lange kann ich studieren?), sind solche Nachweise für eine Fristverl?ngerung (?H?rtefall“) wichtig.

Die An- und Abmeldung zu den Prüfungen ist von den Studierenden selbst im Online-Tool STUDIS vorzunehmen. Der zehnt?gige Anmeldezeitraum wird jedes Semester rechtzeitig vom Prüfungsamt bekanntgegeben (i.d.R. Anfang Dezember für das Wintersemester und Juni für das Sommersemester). Eine Teilnahme an einer Prüfung, für die Sie sich nicht angemeldet haben, ist nicht m?glich. Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphase k?nnen Sie in STUDIS abrufen, in welchem Raum Ihre Prüfungen jeweils stattfinden.

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Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder ?hnlichem nicht an einer Prüfung, zu der Sie angemeldet sind, teilnehmen k?nnen, besorgen Sie sich bitte unverzüglich ein Attest mit Krankheitszeitraum und Stempel des Arztes und bewahren Sie dieses gut auf. Sollten Sie am Ende einer Frist noch nicht alle erforderlichen Leistungspunkte erbracht haben (siehe Wann werde ich exmatrikuliert bzw. wie lange kann ich studieren?), sind solche Nachweise für eine Fristverl?ngerung (?H?rtefall“) wichtig.

Zu allen Prüfungen ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mitzubringen und gut sichtbar am Arbeitsplatz zu platzieren bzw. der Aufsicht unaufgefordert vorzulegen. Die Campus Card genügt nicht. Zugelassene Hilfsmittel werden vorab vom entsprechenden Lehrstuhl bekanntgegeben. Finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Beginn der Prüfung in dem Prüfungsraum ein, in dem für Sie ein Arbeitsplatz vorgesehen wurde, und begeben Sie sich zu dem für Sie festgelegten Platz, den Sie der Sitzplatznummernliste vor bzw. im Prüfungsraum entnehmen k?nnen. Halten Sie dafür auch Ihre Matrikelnummer bereit. Weitere Informationen finden Sie auch in dem unter /de/studium/organisation-beratung/pruefungen/infos-und-antrage/wirtschaftswissenschaftliche-fakultat-pruefungen/ zu findenden "Merkblatt für Prüfungsteilnehmer".

Ihre Prüfungsergebnisse k?nnen Sie im Online-Tool STUDIS unter ?Studierendendaten“ einsehen. Hier k?nnen Sie auch aktuelle Modul- und Leistungsbest?tigungen erstellen.

Wiederholungstermine w?hrend des folgenden Semesters gibt es nicht; es ist der n?chste Klausurenzeitraum abzuwarten. Sobald eine Prüfung bestanden ist (d.h. mind. die Note 4,0 erreicht wurde), kann diese nicht mehr wiederholt werden. Falls Sie ein Modul nicht bestanden haben, k?nnen Sie dieses ab dem regul?ren Prüfungstermin im n?chsten Semester bzw. im n?chsten Jahr so oft erneut ablegen, bis sie entweder bestanden oder durch eine Frist (Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder maximale Fachsemesteranzahl, siehe auch Wann werde ich exmatrikuliert bzw. wie lange kann ich studieren?) kein Ablegen mehr m?glich ist. Ob eine Klausur jedes Semester oder j?hrlich angeboten wird, k?nnen Sie Ihrem Modulhandbuch entnehmen. Generell sollten Sie nicht bestandene Prüfungen immer direkt zum n?chstm?glichen Termin wiederholen.

Wenn Sie zu einer Prüfung nicht erscheinen, wird diese als ?nicht teilgenommen“ (keine Note) gewertet. Soll eine Prüfung als ?nicht bestanden“ (Note 5,0) gewertet werden, so müssen Sie auf jeden Fall zur Prüfung erscheinen und haben dann die M?glichkeit, den Klausurbogen durchzustreichen (siehe auch Infos in dem unter /de/studium/organisation-beratung/pruefungen/infos-und-antrage/wirtschaftswissenschaftliche-fakultat-pruefungen/ zu findenden "Merkblatt für Prüfungsteilnehmer".).

Prüfungsleistungen an der Universit?t Augsburg dürfen w?hrend eines Urlaubssemesters grunds?tzlich nur erbracht werden, wenn es sich um Wiederholungsprüfungen handelt. Als Wiederholungsprüfung gilt das Ablegen einer bei der unmittelbar vorherigen Prüfungsm?glichkeit nicht bestandenen Prüfung. Gab es nach dem Nichtbestehen bereits eine weitere Prüfungsm?glichkeit für die entsprechende Prüfung, die Sie nicht wahrgenommen haben, handelt es sich bei der n?chsten Prüfungsm?glichkeit aufgrund der Formulierung ?unmittelbar“ nicht um eine Wiederholungsprüfung. Beachten Sie hierbei bitte auch den Unterschied zwischen ?nicht teilgenommen“ und ?nicht bestanden“ (siehe Was passiert, wenn ich nicht zu einer Prüfung erscheine?). Informationen zur Prüfungsanmeldung w?hrend einer Beurlaubung finden Sie hier.

Studierende sollen zielgerichtet studieren.

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  • Die maximale Studiendauer, um die für das erfolgreiche Bestehen der Bachelorprüfung erforderlichen 180 Leistungspunkte zu erhalten, ist daher auf acht Semester begrenzt. Werden die notwendigen Leistungspunkte in diesem Zeitraum nicht erbracht, gilt der Studiengang als endgültig nicht bestanden.
  • Darüber hinaus muss die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erfolgreich bestanden werden. Diese beinhaltet, dass innerhalb der ersten zwei Semester mindestens 30 Leistungspunkte des Grundlagenbereichs (Modulgruppen A bis E2) zu erbringen sind. Werden die notwendigen Leistungspunkte in diesem Zeitraum nicht erbracht, gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung als endgültig nicht bestanden.
  • Wird der Studiengang oder die Grundlagen- und Orientierungsprüfung aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, endgültig nicht bestanden, ist ein Weiterstudium im Bachelorstudiengang GBM nicht m?glich und Sie werden zum Ende des entsprechenden Semesters exmatrikuliert. ?ber H?rtef?lle entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall (N?heres finden Sie hier; beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise bei Wie melde ich mich für die Prüfungen an? und Wie oft kann ich eine Prüfung schreiben? Gibt es Wiederholungsprüfungen?).
  • Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Entlastung der Studierenden in Zeiten der Corona-Pandemie verabschiedet. Das Sommersemester 2020 soll demnach nicht als Fachsemester für die in den Prüfungsordnungen geregelte maximale Studiendauer (Abschluss sp?testens nach dem 8. Fachsemester) und Grundlagen- und Orientierungsprüfung (mind. 30 ECTS aus Modulgruppen A bis E2 nach dem 2. Fachsemester) angerechnet werden. Somit sollen sich diese in der Prüfungsordnung geregelten Fristen von zwei bzw. acht Fachsemestern für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden automatisch (ohne Verl?ngerungsantrag) um ein Fachsemester verl?ngern. Die regul?re Z?hlung von Fach- und Studiensemestern z.B. auf Studienverlaufsbescheinigungen l?uft jedoch normal weiter. Somit k?nnen Studierende für ihr Studium, sofern sie das m?chten, ein zus?tzliches Semester nutzen, um beispielsweise im Sommersemester 2020 nur einen Teil der oder gar keine Prüfungen abzulegen. Dadurch erhalten sie mehr Flexibilit?t, um ihr Studium an ihre individuellen Umst?nde im Kontext der Corona-Pandemie anzupassen. Insbesondere wird dadurch auch automatisch eine entsprechend verl?ngerte BAf?G-H?chstbezugsdauer erreicht. Im Bayerischen Landtag wurde beschlossen, dass auch das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 genau wie das Sommersemester 2020 nicht auf die Fristen Ihres Studiums angerechnet werden sollen. Das Sommersemester 2022 z?hlt hingegen wieder als "normales" Semester. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Bitte vergessen Sie auch nicht, sich jedes Semester form- und fristgerecht zurückzumelden, falls Sie im Folgesemester an der Universit?t Augsburg weiterstudieren m?chten, da ansonsten ebenfalls die Exmatrikulation erfolgt. Es wird aus verschiedenen hier erl?uterten Gründen empfohlen, bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert zu bleiben. Sie werden nicht automatisch exmatrikuliert, sobald Sie die erforderlichen 180 LP erreicht haben, sondern erst zum Ende des Semester, in dem auch das Zeugnis von Ihnen beantragt wurde. Solange Sie die Grenze von acht Fachsemestern einhalten, k?nnen Sie somit auch nach Erreichen der 180 LP weitere Module belegen und z.B. bereits erbrachte Wahlpflichtmodule dadurch ?ersetzen“.


Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Sprachausbildung im Bachelorstudiengang GBM

Voraussetzung für den Studiengang Global Business Management ist, dass Sie Englisch auf fortgeschrittenem Niveau (mindestens B2 GER) beherrschen. Es kann für den planm??igen Studienverlauf von Vorteil sein, wenn Sie bereits eine weitere Fremdsprache (Franz?sisch, Italienisch, Portugiesisch, Rum?nisch, Schwedisch, Spanisch) mindestens auf Anf?ngerniveau (A1 GER) beherrschen. Einen Nachweis hierüber müssen Sie zur Bewerbung nicht erbringen. Die Sprachfertigkeiten werden ggf. in zentralen Einstufungstests am Sprachenzentrum der Universit?t Augsburg zu Semesterbeginn abgefragt (siehe auch Wie ist der Nachweis über meine Sprachkenntnisse zu erbringen?). Sollten Sie keine der oben aufgeführten weiteren Fremdsprachen auf Anf?ngerniveau beherrschen, ist es m?glich, durch den zus?tzlichen Besuch von Sprachkursen im 1. Fachsemester das erforderliche Niveau (A1 GER) zu erreichen (siehe dazu auch Kann ich bereits im 1. Semester mit der Sprachausbildung beginnen?). Zudem k?nnen Sie in folgenden Sprachen bereits den Anf?ngerkurs in Ihr Studium einbringen: Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch, Türkisch.

Insgesamt müssen w?hrend des Bachelorstudiums zwei Fremdsprachen als Leistung abgelegt werden.

Erste Fremdsprache:?Business English
Im Rahmen des Bachelorstudiums in Global Business Management müssen Sie zwei Module ?Business English“ erbringen. Insgesamt werden vier Business English Kurse angeboten, die nach Sprachniveau gestaffelt sind. Der Einstieg erfolgt im 2. Fachsemester auf Ihrem aktuellen Sprachniveau, welches am Ende des 1. Fachsemesters durch einen Einstufungstest ermittelt wird. Der Kurs ?Business English 1“ beginnt auf dem Niveau B2 GER; es werden Kurse bis Niveau C1+ GER angeboten.

Zweite Fremdsprache:
In der zweiten Fremdsprache müssen Sie ebenfalls zwei Module erbringen. Als anrechenbare Fremdsprache kann entweder

eine Sprache auf fortgeschrittenem Niveau

  • Spanisch (ab ?Spanisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B2 GER werden angeboten)
  • Franz?sisch (ab ?Franz?sisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B2 GER werden angeboten)
  • Italienisch (ab ?Italienisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B2 GER werden angeboten)
  • Portugiesisch (ab ?Portugiesisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B2 GER werden angeboten)
  • Rum?nisch (ab ?Rum?nisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B1+ GER werden angeboten)
  • Schwedisch (ab ?Schwedisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B1+ GER werden angeboten)
  • Wirtschaftsfranz?sisch (ab Niveau B2 GER)
  • Wirtschaftsspanisch (ab Niveau B2 GER)

oder eine Sprache ab Anf?ngerniveau (keine Vorkenntnisse notwendig)

  • Arabisch (Kurse bis Niveau A2 GER werden angeboten)
  • Chinesisch (Kurse bis Niveau A2 GER werden angeboten)
  • Russisch (Kurse bis Niveau B1 GER werden angeboten)
  • Türkisch (Kurse bis Niveau A2+ GER werden angeboten)
  • Japanisch (Kurse bis Niveau A2 GER werden angeboten)

eingebracht werden.

Dass Sie bestimmte Fremdsprachen erst ab einem h?heren Niveau in die Modulgruppe ?Sprachkompetenzen“ in Ihr Studium einbringen k?nnen, bedeutet aber nicht, dass Sie Kurse auf einem niedrigeren Niveau, die auch vom Sprachenzentrum angeboten werden, nicht trotzdem besuchen dürfen. Sie k?nnen beispielsweise das 1. Fachsemester nutzen, um das ggf. erforderliche Sprachniveau für die zweite Fremdsprache durch einen Anf?ngerkurs zu erreichen. Sie bekommen hier lediglich keine Leistungspunkte angerechnet.

In den Wirtschaftssprachen wird Ihr aktuelles Sprachniveau durch einen Einstufungstest ermittelt. Für Wirtschaftsenglisch findet dieser Test am Ende des 1. Fachsemesters statt, für Wirtschaftsfranz?sisch und -spanisch jeweils zu Semesterbeginn. Wenn Sie Vorkenntnisse in Franz?sisch, Italienisch oder Spanisch und Interesse am Besuch eines entsprechenden allgemeinsprachlichen Kurses oberhalb Anf?ngerniveaus haben, sich jedoch hinsichtlich Ihrer Kompetenzstufe unsicher sind, wird das Ablegen eines diagnostischen Einstufungstests empfohlen. Für alle weiteren angebotenen Fremdsprachen kann Ihnen in einem solchen Fall der/die jeweilige Ansprechpartner/in am Sprachenzentrum weiterhelfen.

Viele unserer Studierenden m?chten bereits im 1. Fachsemester einen Sprachkurs belegen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine neue Sprache ohne Vorkenntnisse erlernen m?chten. Die allgemeinsprachlichen Anf?ngerkurse in den Sprachen Franz?sisch, Italienisch, Portugiesisch, Rum?nisch, Schwedisch und Spanisch werden n?mlich nicht als Prüfungsleistung im Rahmen des Bachelorstudiengangs GBM anerkannt. In diesen Sprachen wird erst der Folgekurs (also Franz?sisch 2, Italienisch 2 usw.) im Studium angerechnet (siehe auch Welche Sprachen kann ich innerhalb des GBM-Studiengangs erlernen bzw. welche Sprachen sind als Leistungen einbringbar?).

Sollten Sie als neue Sprache Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch oder Türkisch lernen wollen, k?nnen Sie bereits die Anf?ngerkurse in Ihr Studium einbringen. Die Kurse auf Anf?ngerniveau in diesen Sprachen finden allerdings ausschlie?lich im Wintersemester statt. Sollten Sie mit dem Einstieg also nicht bis zum 3. Semester warten wollen, sollten Sie auch hier direkt im 1. Semester starten.

Darüber hinaus gibt es ein wirtschaftsspezifisches Fremdsprachenangebot in Franz?sisch und Spanisch. Sollten Sie eine dieser Sprachen bereits auf fortgeschrittenem Niveau beherrschen, k?nnen Sie über einen Eingangstest (i.d.R. in der ersten Vorlesungswoche) in die wirtschaftsspezifischen Fremdsprachenkurse eingestuft werden. Beachten Sie bitte, dass ein Einstieg in die Wirtschaftsfranz?sisch-Ausbildung nur zum Wintersemester m?glich ist und GBM-Studierende, die sich für den Doppelabschluss in DFM (Deutsch-Franz?sisches Management) interessieren, bereits im 1. Fachsemester mit der fachsprachlichen Ausbildung in Wirtschaftsfranz?sisch beginnen müssen, um die Voraussetzungen für eine Bewerbung für DFM erfüllen zu k?nnen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der DFM-Homepage.

N?here Informationen zur Anmeldung für die Sprachkurse erhalten Sie rechtzeitig w?hrend der Orientierungsphase.

Einbringbar sind zwei Module in weiteren Fremdsprachen neben Wirtschaftsenglisch. Es empfiehlt sich, diese beiden Module innerhalb einer Fremdsprache zu belegen, damit Sie diese zweite Fremdsprache auch berufspraktisch anwenden k?nnen. Es steht Ihnen jedoch frei, wie viele unserer Studierenden zus?tzlich ein drittes, viertes, … Modul in der zweiten Fremdsprache oder auch Kurse in einer dritten, vierten, … Fremdsprache zu belegen, die dann jedoch nicht in die Abschlussnote einflie?en (bzw. es flie?en am Ende automatisch jeweils die beiden bestbenoteten in diese Gruppe einbringbaren Module in die Abschlussnote ein).

Eine Anmeldung beim Sprachenzentrum erfolgt selbstst?ndig über das Online-Portal Digicampus, zu dem Sie mit Ihrer Immatrikulation Zugang bekommen. Die Anmeldung zu den Sprachkursen im 1. Fachsemester erfolgt normalerweise kurz vor Vorlesungsbeginn - Sie haben aber noch ausreichend Zeit, sich im Rahmen der Orientierungphase zu informieren, bevor die Anmeldephase endet.

Sprachkurse finden grunds?tzlich in Kleingruppen von maximal 30 Personen statt. Da die allgemeinsprachlichen Kurse universit?tsweit unterrichtet werden, haben Sie au?erdem die Chance, Studierende anderer Fakult?ten kennenzulernen.

Ein Sprachmodul umfasst vier SWS, d.h. 4 x 45 Minuten Pr?senzstudium pro Vorlesungswoche. Wir empfehlen, im 2. Fachsemester mit der Wirtschaftsenglisch-Ausbildung zu beginnen und im 3. und 4. Fachsemester Kurse der zweiten Fremdsprache zu belegen. Verpflichtend entfallen somit im 2. und 4. Fachsemester jeweils vier und im 3. Fachsemester acht SWS auf Fremdsprachen. Insgesamt macht die Fremdsprachenausbildung somit etwas mehr als 10 % der einbringbaren Studienleistungen aus.

Auslandsaufenthalt im Bachelorstudiengang GBM

Den verpflichtenden Auslandsaufenthalt k?nnen Sie als Studium oder Praktikum gestalten. Beides ist mit einem gewissen eigenverantwortlichen organisatorischen Aufwand für Sie verbunden. Dabei unterstützen Sie unser?Akademisches Auslandsamt (AAA) und Center for International Relations (CIR) bei der 拉斯维加斯赌城 nach der passenden Universit?t oder nach dem passenden Arbeitgeber im Ausland. Die Universit?t Augsburg hat eine ganze Reihe von Partneruniversit?ten in der ganzen Welt, die studiengebührenbefreite Studienpl?tze anbieten. Eine ?bersicht dieser Universit?ten finden Sie unter uni-augsburg.de/de/studium/ausland/studium/weltweit/. Zudem bietet das Erasmus-Programm attraktive finanzielle Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) innerhalb Europas. Details hierzu finden Sie unter uni-augsburg.de/de/studium/ausland/studium/erasmus/. Darüber hinaus existieren noch fakult?tseigene Austauschprogramme au?erhalb Europas: uni-augsburg.de/de/fakultaet/wiwi/cir/weltweit-wiwi/. Einen ?berblick über alle Studienm?glichkeiten im Ausland erhalten Sie hier.

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Die mit dem Auslandsaufenthalt verbundenen Kosten h?ngen stark von Zielland, Universit?t und eventuell auch von Ihren Leistungen (Stipendien etc.) ab. Die Summe reiner Studiengebühren h?ngt davon ab, ob Sie z.B. an einer Partnerhochschule (Erasmus, Student Exchange) studieren oder über ein Study Abroad-Programm ins Ausland gehen bzw. sich Ihre Universit?t im Ausland selbst aussuchen (Free Mover). Für weitere Informationen bzgl. des Auslandsstudiums und insbesondere der Finanzierung wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt (uni-augsburg.de/de/studium/ausland/finanzierung/). So k?nnen Sie z.B. Auslands-BAf?G beantragen (für Studium und Praktikum m?glich) oder sich auf ein Stipendium vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst bewerben (sog. PROMOS-Stipendien). Darüber hinaus werden an vielen Partneruniversit?ten die Studiengebühren erlassen und im Rahmen eines Erasmus-Praktikums k?nnen Sie finanzielle Unterstützung für Unterkunft etc. bekommen.

Es wird empfohlen, das 5. Fachsemester (Wintersemester) für den Auslandsaufenthalt zu nutzen. Um einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule im 5. Semester erhalten zu k?nnen, müssen Sie sich bereits zu Beginn des 3. Semesters (i.d.R. bis Mitte/Ende November) über das Akademische Auslandsamt bewerben.

Leistungen, die Sie aus dem Auslandsstudium mitbringen, müssen auch innerhalb der Modulgruppe ?International Studies“ gewissen Vorgaben entsprechen. Mindestens 10 LP der mitgebrachten Studienleistungen sollten aus wirtschaftswissenschaftlichen F?chern und/oder Sprachkursen der Landessprache (au?er Englisch) stammen. Die Modulgruppe ?International Studies“ umfasst insgesamt 20 LP. Die verbleibenden 10 LP k?nnen Sie also theoretisch mit fachfremden Veranstaltungen füllen. Eine Einsch?tzung darüber, was anerkannt wird und was nicht, gibt Ihnen die Anrechnungsdatenbank. Sportkurse und Sprachkurse in (Wirtschafts-)Englisch k?nnen nicht in der Modulgruppe ?International Studies“ angerechnet werden.
?ber diese 20 LP hinaus k?nnen Sie zus?tzliche Module aus dem Ausland auch in anderen Modulgruppen, z.B. ?Global Business & Economics“ oder ?Fortgeschrittene Methoden“ einbringen; es gelten jedoch strengere Voraussetzungen als in der Modulgruppe ?International Studies“. Den Link zum Abschlie?en einer Anerkennungsvereinbarung über VALIANT und weitere Infos zur Leistungsanerkennung und -anrechnung finden Sie hier.

Bei einer Regelstudienzeit von sechs Fachsemestern ist lediglich ein Auslandssemester oder -praktikum vorgesehen. Grunds?tzlich ist es aber m?glich, weitere Leistungen aus einem weiteren Auslandssemester in das Studium in Augsburg einzubringen. Ob dies dann in sechs Semestern machbar ist, h?ngt ganz von der Wahl der Universit?t und der Veranstaltungen ab. Grunds?tzlich müssen Sie Ihr Studium aber erst nach acht Fachsemester vollst?ndig abgeschlossen haben, so dass Ihnen hier durchaus ein wenig Flexibilit?t bleibt. Da ein Auslandssemester oder -praktikum für GBM-Studierende verpflichtend ist, k?nnen Sie sich für diesen ersten Auslandsaufenthalt nicht beurlauben lassen. Wenn Sie Ihren Pflicht-Auslandsaufenthalt (Modulgruppe ?International Studies“) jedoch bereits vollst?ndig erbracht haben, k?nnen Sie für einen weiteren (freiwilligen) Auslandsaufenthalt ein Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester z?hlen nicht als Fachsemester, wenn w?hrenddessen nicht mehr als 29 LP an der Universit?t Augsburg angerechnet werden sollen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einer Beurlaubung an der Universit?t Augsburg nur Wiederholungsprüfungen ablegen dürfen (siehe Kann ich auch w?hrend eines Urlaubssemesters Prüfungen an der Uni Augsburg mitschreiben?).

Ein anrechenbares Praktikum kann nicht vorab erbracht werden, sondern muss im Rahmen des Studiums erfolgen. Es k?nnen somit nur Auslandspraktika eingebracht werden, die w?hrend des Studiums absolviert wurden.

Nach dem Bachelorstudium

Nachdem alle n?tigen Leistungen gem?? der Prüfungsordnung (einschlie?lich Projects, Auslandsaufenthalt, Bachelorarbeit etc.) erbracht, benotet und in STUDIS eingetragen wurden, kann das Zeugnis beim Prüfungsamt beantragt werden. Unabh?ngig davon, wann Sie das Zeugnis beantragt haben oder ob Sie sich für ein weiteres Semester zurückgemeldet haben, steht auf dem Zeugnis das Datum der letzten Prüfungsleistung (entspricht meistens der Abgabe der Bachelorarbeit). Es wird aus verschiedenen hier erl?uterten Gründen empfohlen, bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert zu bleiben. Die Bearbeitungszeit bis zur Erstellung des Zeugnisses betr?gt etwa 4 bis 8 Wochen. Sobald Sie per Mail benachrichtigt werden, dass das Zeugnis vorliegt, kann dieses pers?nlich (mit Ausweis oder Vollmacht) abgeholt oder Ihnen zugeschickt werden. Zum Ende des Semesters, in dem das Zeugnis beantragt wurde, erfolgt kraft Gesetzes die Exmatrikulation.

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Sollten Sie z.B. für Masterbewerbungen bereits früher eine Best?tigung Ihrer aktuellen Durchschnittsnote ben?tigen, k?nnen Sie diese beim Studierendeninformationsbüro beantragen: uni-augsburg.de/de/studium/organisation-beratung/pruefungen/service/bescheinigung-der-durchschnittsnote/.

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Beachten Sie bitte, dass das Track-Zertifikat nicht vom Prüfungsamt, sondern von der Studiengangsleitung ausgestellt wird. Daher muss es separat bei der GBM-Bachelorstudiengangskoordinatorin beantragt werden. Die Beantragung ist ebenfalls m?glich, sobald alle zum Bestehen des Studiengangs notwendigen Leistungen erbracht und in STUDIS eingetragen sind. Au?erdem k?nnen Sie das Zertifikat auch noch beantragen, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Weitere Informationen zum Track-Zertifikat sowie das Antragsformular erhalten Sie hier.

Bei Erreichen von mehr als den erforderlichen Leistungspunkten pro Wahlpflicht-Modulgruppe (die Fremdsprachen, Global Business & Economics, Fortgeschrittene Methoden, Projects und International Studies) tritt automatisch die Best-of-Regelung in Kraft, d.h., es werden nur die jeweils am besten bewerteten Module (bzw. das ?schlechteste der besten“ z.B. aufgrund eines 6 LP-Moduls aus dem Ausland ggf. auch nur noch anteilig) zur Berechnung der Modulgruppennote herangezogen. Pflichtprüfungen gehen jedoch auf jeden Fall in die Notenberechnung ein. Eine genauere Erkl?rung sowie einige Beispiele finden Sie hier.

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Für Studierende der PO 2015 stellt der GBM-Verein auf seiner Homepage einen Notenrechner (ohne Gew?hr) bereit: https://gbm-verein.com/weitereinformationen/. So k?nnen Sie sich einen ?berblick über Ihren aktuellen Notenschnitt verschaffen. Dieser Rechner berücksichtigt auch die Best-of-Regelung (hier als ?Punkteausgleich“ bezeichnet). Im Zeugnis und der Durchschnittsnotenbescheinigung wird die Note mit "Punkteausgleich", also der dort als "gewichtete Gesamtnote" bezeichnete Schnitt, angegeben.

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t richtet zweimal j?hrlich eine Absolventenfeier zur Verabschiedung ihrer Bachelor- und Masterstudierenden aus. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Durch die Umstellung auf ein zweistufiges System berufsqualifizierender Studienabschlüsse k?nnen Sie Bachelor- und Masterinhalte innerhalb einer Fachrichtung (im Fall von GBM Wirtschaftswissenschaften bzw. BWL/VWL) weitgehend kombinieren. Sie k?nnten z.B. einen Bachelorabschluss in GBM machen und anschlie?end einen Master in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder spezifischeren Bereichen wie Personal, Marketing, Finance, ... Natürlich k?nnen Sie aber auch in GBM einen Master machen. Es ist ebenfalls m?glich, aber nicht ganz so einfach, einen Master in einem fachlich weiter entfernten Gebiet anzuschlie?en (z.B. Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspsychologie, ...). Dazu müssen Sie aber ggf. gewisse Inhalte nachholen, um die spezifischen Voraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen zu k?nnen.

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G?ngige Voraussetzung für wirtschaftswissenschafte Masterstudieng?nge ist eine bestimmte Anzahl an ECTS credits (= Leistungspunkten bzw. LP) in den Bereichen BWL, VWL und Methoden aus dem Bachelorstudium. Welche Module hier jeweils anerkannt werden, obliegt den einzelnen Hochschulen, aber als grobe Einsch?tzung: Im 1. Studienabschnitt des Bachelorstudiengangs GBM sind verpflichtend mind. 25 LP im Bereich BWL, 20 LP im Bereich VWL und 10 LP im Bereich Methoden enthalten. Au?erdem bestehen im 2. Studienabschnitt die Modulgruppen "Global Business & Economics" (35 LP) und ?International Studies“ (20 LP) je nach Ihrer Wahl gr??tenteils aus Modulen der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre. Im Bereich Methoden werden an den meisten deutschen Hochschulen als quantitative Module solche anerkannt, in denen quantitative Methoden gelehrt und nicht lediglich angewendet werden. Neben Mathematik und Statistik geh?ren dazu auch Data Mining, ?konometrie und Operations Research, jedoch i.d.R. bspw. nicht Entscheidungstheorie oder Spieltheorie (obwohl auch für letztere natürlich methodische Kenntnisse vonn?ten sind). In Modulgruppe G ("Fortgeschrittene Methoden") werden neben Data Mining, ?konometrie und Operations Research noch weitere Module à 5 ECTS angeboten, von denen Sie insgesamt zwei (also 10 LP) bestehen müssen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen für m?gliche Masterstudieng?nge, um hier die "richtigen" Methoden zu w?hlen.

Ihre beruflichen Chancen sind vielf?ltig, insbesondere da die Mehrzahl der Studierenden aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen ein Masterstudium anschlie?t. Oft wird hier noch einmal das Profil über eine explizite Fachrichtung gesch?rft (wie z.B. Finance). GBM ist – wie nahezu alle Studieng?nge in BWL – nicht explizit auf ein Berufsfeld ausgerichtet, sondern auf die vielf?ltigen Bedürfnisse und Bet?tigungsfelder in der Wirtschaft bzw. allen Organisationen. Der Vorteil liegt darin, dass das Wissen universell einsetzbar ist (was sich auch in den sehr geringen Arbeitslosenquoten zeigt). Ein weiterer Vorteil von GBM liegt darin, dass die Absolventen speziell auf Unternehmen ausgerichtet sind, die international t?tig sind und auch dort speziell eingesetzt werden. Der Studiengang ist grundst?ndig ein wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang mit speziellen Ausrichtungen (Sprachen, Projekte, Auslandsaufenthalte, Vorlesungen etc.).

Informationen zum Coronavirus

Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Entlastung der Studierenden in Zeiten der Corona-Pandemie verabschiedet. Das Sommersemester 2020 soll demnach nicht als Fachsemester für die in den Prüfungsordnungen geregelte maximale Studiendauer (Abschluss sp?testens nach dem 8. Fachsemester) und Grundlagen- und Orientierungsprüfung (mind. 30 ECTS aus Modulgruppen A bis E2 nach dem 2. Fachsemester) angerechnet werden. Somit sollen sich diese in der Prüfungsordnung geregelten Fristen von zwei bzw. acht Fachsemestern für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden automatisch (ohne Verl?ngerungsantrag) um ein Fachsemester verl?ngern. Die regul?re Z?hlung von Fach- und Studiensemestern z.B. auf Studienverlaufsbescheinigungen l?uft jedoch normal weiter. Somit k?nnen Studierende für ihr Studium, sofern sie das m?chten, ein zus?tzliches Semester nutzen, um beispielsweise im Sommersemester 2020 nur einen Teil der oder gar keine Prüfungen abzulegen. Dadurch erhalten sie mehr Flexibilit?t, um ihr Studium an ihre individuellen Umst?nde im Kontext der Corona-Pandemie anzupassen. Insbesondere wird dadurch auch automatisch eine entsprechend verl?ngerte BAf?G-H?chstbezugsdauer erreicht.

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Im Bayerischen Landtag wurde beschlossen, dass auch das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 genau wie das Sommersemester 2020 nicht auf die Fristen Ihres Studiums angerechnet werden sollen. Das Sommersemester 2022 z?hlt hingegen wieder als "normales" Semester.

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Den Gesetzestext finden Sie hier.

  • Sollte Ihre Uni im Ausland Ihnen anbieten, das Semester nicht vor Ort, sondern "digital" zu erbringen, k?nnen Sie diese Leistungen grunds?tzlich trotzdem in "International Studies" einbringen.
  • Viele Unis haben angeboten, das fürs Wintersemester 2020/21 bzw. 2021/22 geplante Auslandssemester aufs Sommersemester 2021 bzw. 2022 zu verschieben (die Kooperationsvereinbarungen des AAA sind für akademische Jahre geschlossen, d.h. es stehen z.B. an einer Uni insgesamt 5 Pl?tze für das WS 2020/21 und das SoSe 2021 zur Verfügung; wie diese auf die beiden Semester verteilt werden, ist dann meist Sache des AAA, deshalb k?nnen die fürs WS 2020/21 geplanten Auslandssemester relativ problemlos aufs SoSe 2021 verschoben werden, leider aber nicht auf WS 2021/22). Das ist grunds?tzlich eine gute Alternative; problematisch kann hierbei aber evtl. die ?berschneidung der Klausurenphase des Wintersemesters in Augsburg mit dem Start des Semesters im Ausland werden. Hier daher einige Tipps, wie Sie Ihr Studium in diesem Fall gestalten k?nnen.

  • Seminar: Global Business and Economics im Wintersemester: Die Seminararbeit k?nnen Sie in der Regel sehr gut bereits vor der Klausurenphase abschlie?en. Das Seminarangebot im Wintersemester unterscheidet sich insgesamt nur leicht von dem im Sommersemester. Informieren Sie sich bitte bereits frühzeitig über die notwendigen Voraussetzungen für Seminararbeiten an den einzelnen Lehrstühlen.

  • Freies Projekt:?Freie Projekte k?nnen Sie grunds?tzlich immer beginnen. Ausführliche organisatorische Infos finden Sie hier. Lassen Sie sich nicht von den umfangreichen Projekten abschrecken, von denen Sie vielleicht schon geh?rt haben – eine kleine Idee ist oft schon ausreichend für ein erfolgreiches Projekt und es gibt zahlreiche M?glichkeiten – gerade jetzt evtl. auch in digitaler Form. Nach dem Ende Ihres Projekts laut Zielvereinbarung haben Sie theoretisch 18 Monate Zeit, um den Projektbericht abzugeben und zu pr?sentieren – es ist also auch kein Problem, das Projekt im Wintersemester 2020/21 zu bearbeiten und erst nach dem Auslandsaufenthalt zu pr?sentieren.

  • Sonstige Prüfungsleistungen w?hrend der Vorlesungszeit: Es gibt neben Seminaren noch weitere Module, bei denen die Prüfungsleistung bereits w?hrend der Vorlesungszeit erbracht wird. Im Wintersemester sind das normalerweise

    • Intercultural Management: einbringbar in Modulgruppe ?Global Business and Economics“; findet geblockt statt; Prüfung in Form einer Hausarbeit
    • Deutsch-Franz?sisches Interkulturelles Management: einbringbar in Modulgruppe ?Global Business and Economics“; findet geblockt statt; Prüfung in Form einer Hausarbeit + Pr?sentation; gute Franz?sischkenntnisse sind Voraussetzung?
    • Cases in Business Analytics: einbringbar in Modulgruppe ?Global Business and Economics“; Prüfung in Form von Pr?sentation + weiteren Leistungen
    • Cases in Decision Science: einbringbar in Modulgruppe ?Global Business and Economics“; Prüfung in mündlicher Form
    • Projektstudium Data Mining: einbringbar in Modulgruppe ?Global Business and Economics“; Prüfung in mündlicher Form
    • Projektmanagement in der Praxis: einbringbar in Modulgruppe "Projects"; findet einmalig zus?tzlich auch im Wintersemester statt; Prüfung in Form von Fallstudienbearbeitung
    • Startup Challenge - Augsburg Center for Entrepreneurship: einbringbar in Modulgruppe "Projects"; Prüfung in Form von Fallstudienbearbeitung
  • Evtl. "frühe" Klausuren im Wintersemester: Falls die ?berschneidung nicht so gravierend ist, k?nnen Sie ggf. die ersten Wochen der Klausurenphase des Wintersemesters noch nutzen. Bei der Frage, welche Klausuren hier stattfinden, hilft der?allgemeine Klausurenplan. Die Klausuren, die in einer der Listen im Anhang der Prüfungsordnungen (?Minimumliste“) auftauchen und damit jedes Semester stattfinden, sind hier explizit aufgeführt. Klausuren, die nur im Wintersemester angeboten werden, finden normalerweise am Tag für ?zus?tzliche Module zur Minimumliste“ des jeweiligen Lehrstuhls statt. Ausnahme: Methoden der empirischen Sozialforschung findet am Tag für ?zus?tzliche Module zur Minimumliste“ für Fortgeschrittene Methoden (13. Prüfungstag) statt. Darüber hinaus finden die Prüfungen des Sprachenzentrums teilweise bereits in der Reading Week statt (Business English, Fran?ais économique und Espa?ol de la Economía). Auch ansonsten sind die Prüfungspl?ne hier erfahrungsgem?? relativ stabil (z.B. Espa?ol 1 – 4 und Fran?ais 4 – 6 bereits am Samstag nach der Reading Week, der Gro?teil der übrigen für Sie einbringbaren Kurse in der 2. und 3. Woche der WiWi-Klausurenphase). Je nach Lage ist es auch m?glich, dass für Sprachkurse wieder eine ?Portfolioprüfung“ w?hrend der Vorlesungszeit abgelegt wird.
  • Zus?tzliche Leistungen aus dem Ausland mitbringen: Es gibt verschiedene Arten, wie Sie Kurse aus dem Ausland in Augsburg einbringen k?nnen.
    • Einerseits k?nnten Sie sie "standardm??ig" in der Modulgruppe "International Studies" anrechnen lassen, in der nur wenige Anforderungen an die Module gestellt werden (bis auf (Wirtschafts-)Englisch- und Sportkurse k?nnen Sie hier prinzipiell alles einbringen). Sie müssen hier mindestens 20 LP (ECTS credits) aus dem Ausland einbringen.
    • Wenn Sie aus dem Ausland insgesamt mehr als die 20 LP für "International Studies" mitbringen, k?nnen Sie darüber hinaus auch
      • einen Kurs anstelle von bzw. als ?quivalent zu einem in die Modulgruppe "Global Business and Economics", "Fortgeschrittene Methoden" oder "Weitere Fremdsprachen" einbringbaren Modul anrechnen lassen, wenn er diesem inhaltlich entspricht.
      • Module in "Global Business and Economics" anrechnen lassen, wenn der Kurs einen internationalen wirtschaftlichen oder kulturellen Fokus hat (auch wenn es diesen in Augsburg nicht 1:1 für die Modulgruppe "Global Business and Economics" g?be) - in diesem Fall würden Sie in Ihrer Anerkennungsvereinbarung das Feld "Modul-/Prüfungstitel" und "Modulsignatur" einfach frei lassen.

In jedem Fall müsste die Einbringbarkeit zun?chst vom?entsprechenden Fachbetreuer geprüft werden, indem Sie eine Anerkennungsvereinbarung abschlie?en (fügen Sie bitte m?glichst aussagekr?ftige Kursbeschreibungen bei). Wenn Sie den Kurs einmal als ?quivalent anrechnen lassen haben, k?nnen Sie die entsprechende Prüfung in Augsburg übrigens nicht mehr mitschreiben - das k?me n?mlich dem Wiederholen einer bestandenen Prüfung gleich, was ja laut Prüfungsordnung nicht m?glich ist. Genauso k?nnen Sie ein Modul, das Sie bereits in Augsburg bestanden haben, nicht durch ein ?quivalentes Modul aus dem Ausland ersetzen.

  • Klausuren in Augsburg im Sommersemester Ihres Auslandsaufenthalts mitschreiben: Das Sommersemester startet zwar in vielen anderen L?ndern bereits so früh, dass Sie in Augsburg die Klausurenphase des Wintersemesters teilweise verpassen, dafür kommen Sie aber entsprechend früher aus dem Ausland zurück und k?nnen theoretisch die Klausurenphase des Sommersemesters in Augsburg nutzen. Da Sie für Ihren Pflicht-Auslandsaufenthalt nicht beurlaubt sind, ist das formal kein Problem – Sie k?nnen sich wie gewohnt in Studis für die entsprechenden Klausuren anmelden. Es empfiehlt sich, zur Vorbereitung die zugeh?rigen Lehrveranstaltungen bereits im Wintersemester vor Ihrem Auslandsaufenthalt – in dem Sie die Klausurenphase ja leider (teilweise) verpassen – zu besuchen. Prüfen Sie aber bitte vorher, ob die Klausur auch wirklich im Sommersemester stattfindet (im Modulhandbuch jeweils beim Modulteil "Prüfung" > "Beschreibung"). Ein Beispiel: Zu Finanz- und Bankmanagement finden Vorlesung und Prüfung nur im Wintersemester statt ("Prüfung: j?hrlich"). Zu Logistics Management findet die Vorlesung ebenfalls nur im Wintersemester, die Prüfung jedoch sowohl im Winter- als auch im Sommersemester statt ("Prüfung: jedes Semester").
  • Vorlesungsfreie Zeit nach dem Sommersemester nutzen: Es gibt einige Veranstaltungen, die bereits w?hrend der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester vor Ihrem Auslandsaufenthalt oder direkt nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland abgeschlossen werden k?nnen:
    • Rechnerpraktikum mit ERP-Systemen (TS410-Kurs): einbringbar in Modulgruppe "Global Business and Economics"; Voraussetzung dafür ist die vorherige Teilnahme am Fallstudienkurs, der ebenfalls in der vorlesungsfreien Zeit angeboten wird
    • Seminar International Finance and Banking: einbringbar in Modulgruppe "Seminar"; Bewerbung normalerweise etwa bis zur Reading Week; Abgabe der Arbeit zu Vorlesungsbeginn, Endpr?sentation sp?testens ca. Mitte der Vorlesungszeit
  • Bachelorarbeit: Entgegen anders lautender Gerüchte muss die Bachelorarbeit nicht die Prüfungsleistung sein, mit der Sie Ihr Studium beenden. ?hnlich wie bei der Seminararbeit gibt es allerdings teilweise Voraussetzungen der Lehrstühle, um einen Bachelorarbeitsplatz zu erhalten. Wenn Sie diese erfüllen, spricht aber nichts dagegen, das 5. Semester für die Bachelorarbeit zu nutzen, bevor Sie das 6. Semester dann hoffentlich im Ausland verbringen.

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  • Sollten Sie Ihr GBM-Studium 2019 oder früher aufgenommen haben (für "jüngere" Jahrg?nge gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr!) und Ihr geplantes Auslandsstudium oder -praktikum nicht antreten k?nnen, ist es ausnahmsweise auch m?glich, ein Praktikum im Homeoffice oder bei einem Unternehmen in Deutschland abzulegen, solange ein englischer Bericht mit internationalem Bezug erstellt werden kann (das ist i.d.R. dann gegeben, wenn die T?tigkeit in einem internationalen Unternehmen/einer internationalen Abteilung stattfindet).
  • Für den Fall, dass Sie fürchten, Ihre Auslandsleistung gar nicht erbringen zu k?nnen, kommen Sie bitte bzgl. einer individuellen L?sung auf die Studienberatung zu. Für GBM-Studierende, deren geplanter Auslandsaufenthalt im WS 2020/21 und SoSe 2021 ohne digitale Alternative entfallen ist, haben wir z.B. im WS 2020/21 zun?chst die Veranstaltungen Metropolitan Development und Corporate Governance: International Concepts von Gastdozenten der Indiana University und der Newcastle Business School angeboten, die dann in ?International Studies“ angerechnet werden konnten. Im SoSe 2021 konnten ausnahmsweise die Summer Schools alternativ zur Modulgruppe ?Projects“ auch in die Modulgruppe ?International Studies“ eingebracht werden. Eine entsprechende Anrechnung als Project ist dann aber nicht mehr m?glich (auch nicht in verschiedenen Semestern), denn Sie k?nnen kein Modul mehr als einmal in Ihr Studium einbringen.
  • Da das Lehrangebot im Wintersemester eigentlich darauf ausgerichtet ist, dass die meisten GBM-Studierenden das 5. Semester im Ausland verbringen, stehen hier weniger Veranstaltungen zur Wahl als im Sommersemester. Um Ihnen im WS 2020/21, in dem viele Auslandsaufenthalte Corona-bedingt entfallen mussten, die Situation etwas zu erleichtern, wurden die folgenden Module einmalig im WS 2020/21 für GBM-Studierende ge?ffnet (insbesondere von Lehrstühlen, die sonst nur im Sommersemester Vorlesungen für GBM anbieten). Ab dem SoSe 2021 sind die Module wieder nicht mehr einbringbar.
    • Customer Relationship Management (Lst. Buhl)

    • Electronic Commerce (Lst. Veit)

    • Services Marketing: Principles (Lst. Paul)

    • Innovationsmanagement (Lst. Wagner)

    • Cases in Simulation (Lst. Brunner)

    • Cases in Optimization (Lst. Brunner)

    • Cases in Operations Research (Lst. Klein)

    • M?rkte, Netze, Strategien (Lst. Welzel)

Au?erdem wurde das Bachelorseminar Controlling im internationalen Kontext (Lst. Kunz) ausnahmsweise zus?tzlich zum Sommersemester auch im WS 2020/21 angeboten. An der Einbringbarkeit wird sich hier nichts ?ndern (d.h., es bleibt für GBM-Studierende auch im SoSe 2021 einbringbar).

Wer hilft mir weiter?

Fachkoordinatorin Bachelor GBM
Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t
  • Raum 1318 (Geb?ude J)

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