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Stellungnahme von ZfK-Professorin Sina Fontana zum Gesetzesentwurf zur ?nderung des Grundgesetzes

In der 100. Sitzung des Haushaltsausschusses am 10. M?rz 2025 in Berlin wurde mehrheitlich beschlossen, am 13. M?rz 2025 eine ?ffentliche Anh?rung zum Gesetzwurf durchzuführen. Gegenstand der Grundgesetz?nderung ist eine Reform der Schuldenbremse, die unter anderem die Einrichtung eines Sonderverm?gens für zus?tzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zus?tzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralit?t bis 2045 erm?glicht. Im Gesetzgebungsverfahren war die Frage aufgeworfen worden, ob der alte Bundestag nach einer durchgeführten Bundestagswahl noch gesetzgeberisch t?tig werden darf.

Prof. Dr. Sina Fontana, Inhaberin des Lehrstuhls für ?ffentliches Recht und Krisenresilienz an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg, nahm hierzu wie folgt Stellung:

?Es ist verfassungsrechtlich zul?ssig, dass der alte Bundestag nach einer durchgeführten Bundestagswahl noch gesetzgeberisch t?tig wird. […] Der alte Bundestag ist weiterhin handlungsf?hig.“
Die gesamte Stellungnahme, sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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