Praktika
Bevor Sie sich zur Ersten Staatsprüfung anmelden k?nnen, müssen Sie in allen Lehramtsstudieng?ngen Praktika absolvieren. Die Praktika dienen der Selbstreflexion und dem Sammeln von Erfahrungen. Praktika sollen Sie dabei unterstützen herauszufinden, ob der Beruf der Lehrkraft das Richtige für Sie ist und welche Schritte Sie noch gehen k?nnen, um als zukünftige Lehrkraft Ihre Professionalit?t zu entwickeln.
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Die Praktika, die Studierende für alle Lehr?mter ableisten müssen, sind in der LPO I § 34 sowie in der Ver?ffentlichung ?Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I KWMBl. 2015 S. 66, 2038.3.5-K“ rechtlich geregelt.
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Bei den schulbezogenen Praktika (alle au?er Betriebspraktikum) ist grunds?tzlich folgende Abfolge einzuhalten:
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- Orientierungspraktikum
- P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum
- Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (bei Lehramt an Grund- und Mittelschulen auch an 4. Position)
- Nur bei Lehramt an Grund- und Mittelschulen: Zus?tzliches studienbegleitendes Praktikum (auch an 3. Position)
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Zust?ndig für Fragen zu und Anerkennung von Praktika sind die jeweiligen Praktikums?mter. Auf den Webseiten der Praktikums?mter finden Sie alle detaillierten Informationen zu den einzelnen Praktika:
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Bitte beachten Sie auch die Nachweispflicht über einen ausreichenden Masernschutz im Rahmen der Schulpraktika:
Seit 1. M?rz 2020 ist das neue ?Gesetz für den Schutz vor Masern und zur St?rkung der Impfpr?vention" (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Im Rahmen der Schulpraktika müssen auch Praktikant*innen den entsprechenden Schutz belegen. Folgende Nachweise sind m?glich:
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- Nachweis über 2 Masernimpfungen
- oder ??rztliche Bescheinigung, dass eine Immunit?t gegen Masern besteht, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist"
- oder ??rztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf"
- oder ?Bescheinigung einer Beh?rde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ?rztliche Bescheinigung über Immunit?t oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde".
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Es sind Praktika mit universit?rer Anbindung und Praktika ohne universit?re Anbindung zu unterscheiden. Bei den Praktika mit universit?rer Anbindung bereitet eine universit?re Lehrveranstaltung auf die Praktika vor bzw. begleitet sie. Bei den Praktika ohne universit?re Anbindung gibt es keine auf sie bezogene Lehrveranstaltung.
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- Praktika ohne universit?re Anbindung:
Orientierungspraktikum
Betriebspraktikum
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- Praktika mit universit?rer Anbindung:
P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Zus?tzliches studienbegleitendes Praktikum (nur bei Lehramt an Grund- und Mittelschulen)
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Praktika ohne begleitende Lehrveranstaltungen an der Universit?t Augsburg
Orientierungspraktikum (alle Lehramtsstudieng?nge)
Voraussetzungen:
Keine - das Orientierungspraktikum dient zur selbstreflektierten ?berprüfung der Eignung und Neigung für den Beruf der Lehrkraft.
Anmeldung:
Durch Sie selbst direkt an der Schule oder an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Formulare und Vorgaben des zust?ndigen Praktikumsamts (siehe jeweilige Webseite).
Termine und Fristen:
Selbstorganisiert, nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und vor dem Beginn des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums. Fragen zu Anerkennungen von bereits abgeleisteten Praktika beantwortet ausschlie?lich das jeweils zust?ndige Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).
Zeitpunkt:
Das Orientierungspraktikum wird nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und vor dem Beginn des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet.
Dauer und Umfang:
Für Studierende, die sich bis einschlie?lich zum Wintersemester 2022/2023 eingeschrieben haben, gilt Folgendes: Mindestens 3 Wochen (empfohlen werden 3-4 Wochen) mit mindestens 20 Stunden pro Woche, pro Tag nicht weniger als 3 Stunden. Das Orientierungspraktikum ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Darüber hinaus muss mindestens eine der 3 bis 4 Wochen an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden.
Für Studierende, die sich ab dem Sommersemester 2023 eingeschrieben haben, gilt zudem Folgendes: Des Weiteren ist es verpflichtend, dass mindestens eine Woche des Praktikums an einer Mittelschule oder einem F?rderzentrum stattfindet.
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Formulare und weitere Informationen:
Beim zust?ndigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).
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Betriebspraktikum (alle Lehramtsstudieng?nge)
Voraussetzungen:
Das Praktikum muss in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abgeleistet werden.
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Anmeldung:
Durch Sie selbst direkt beim Betrieb unter Berücksichtigung der Formulare und Vorgaben des zust?ndigen Praktikumsamts (siehe jeweilige Webseite).
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Termine und Fristen:
Selbstorganisiert, ggf. k?nnen auch Berufsausbildungen oder Arbeitszeiten mit finanzieller Entlohnung anerkannt werden. Fragen zu Anerkennungen beantwortet ausschlie?lich das jeweils zust?ndige Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).
Zeitpunkt:
Vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung.
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Dauer und Umfang:
8 Wochen, aufteilbar in Abschnitte von vier Mal zwei Wochen.
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Formulare und weitere Informationen:
Beim zust?ndigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).
Praktika mit begleitenden Lehrveranstaltungen an der Universit?t Augsburg
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P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum (alle Studieng?nge)
Voraussetzungen:
Erziehungswissenschaftliches Studium EWS) abzulegen. Zudem muss das Begleitseminar "Praktikumsmodul - Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht" erfolgreich absolviert werden.
Anmeldung:
Durch Sie selbst unter Berücksichtigung der Formulare und Vorgaben des zust?ndigen Praktikumsamts (siehe jeweilige Webseite).
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Termine und Fristen:
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Lehramt an Grund- und Mittelschulen:
Anmeldung Oktober und November
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Lehramt an Realschulen und Gymnasien:
Praktikumsbeginn im Frühjahr: Anmeldung bis 1. Dezember
Praktikumsbeginn im Herbst: Anmeldung bis 1. Juni
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Zeitpunkt:
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Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen:
Nach dem 2. Semester (Studienbeginn im Sommersemester) bzw. nach dem 3. Semester (Studienbeginn im Wintersemester, zwischen dem Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters und dem Beginn des Sommersemesters ?? ). ? ? ??
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Lehramt an Gymnasien:
Frühestens nach dem ersten, sp?testens nach dem fünften Semester.
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Dauer und Umfang:
Zwei aufeinanderfolgende Schulhalbjahre oder ein zusammenh?ngender, fünfw?chiger Block mit 150-160 Unterrichtsstunden.
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Formulare und weitere Informationen:
Beim zust?ndigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).
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Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (alle Studieng?nge)
Voraussetzungen:
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Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen:
- Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches, da das Praktikum im Unterrichtsfach abgeleistet wird.
- Bestandenes p?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum.
- Es wird dringend empfohlen vor Aufnahme des Praktikums das entsprechende fachdidaktische Basismodul zu besuchen und abzulegen.
- Teilnahme an der universit?ren Begleitveranstaltung zum Praktikum in der jeweiligen Fachdidaktik.
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Lehramt an Realschulen und Gymnasien:
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- Entscheidung, in welchem der beiden Unterrichtsf?cher bzw. in welchem der beiden vertieft studierten Unterrichtsf?cher das Praktikum gemacht wird und Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl der Fachdidaktik dieses Unterrichtsfaches bzw. vertieft studierten Unterichtsfaches.
- Es wird dringend empfohlen vor Aufnahme des Praktikums das entsprechende fachdidaktische Basismodul zu besuchen und abzulegen.
- Teilnahme an der universit?ren Begleitveranstaltung zum Praktikum in der jeweiligen Fachdidaktik.
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Anmeldung:
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Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen:
Am Lehrstuhl der Fachdidaktik des jeweiligen Fachs.
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Lehramt an Realschulen und Gymnasien:
Anmeldung beim Lehrstuhl der Fachdidaktik und beim Praktikumsamt (unterschiedliche Vorgehensweisen, n?here Informationen beim jeweils zust?ndigen Praktikumsamt und beim jeweils zust?ndigen Lehrstuhl der Fachdidaktik).
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Termine und Fristen:
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Lehramt an Grund- und Mittelschulen:
Siehe Lehrstuhl der Fachdidaktik des jeweiligen Fachs.
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Lehramt an Realschulen und Gymnasien:
15. April – sowohl für den Praktikumsbeginn im Wintersemester als auch im darauffolgenden Sommersemester.
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Zeitpunkt:
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Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen:
Nach dem 3. Semester (Studienbeginn im Sommersemester) bzw. nach dem 4. Semester (Studienbeginn im Wintersemester).
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Lehramt an Realschulen und Lehramt an Gymnasien:
Zwischen dem dritten und dem fünften Semester.
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Dauer und Umfang:
W?hrend eines Semesters ein Tag pro Woche vormittags für mindestens 4 Unterrichtsstunden an der Praktikumsschule.
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Formulare und weitere Informationen:
Beim zust?ndigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).
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Zus?tzliches studienbegleitendes Praktikum (Lehramt an Grund- und Mittelschulen)
Voraussetzungen:
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Lehramt an Grundschulen:
- Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl für Grundschulp?dagogik und Grundschuldidaktik sowie bestandenes p?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum.
- Teilnahme an der universit?ren Begleitveranstaltung zum Praktikum am Lehrstuhl für Grundschulp?dagogik und Grundschuldidaktik.
- Es wird dringend empfohlen vor Aufnahme des Praktikums das entsprechende fachdidaktische Basismodul zu besuchen und abzulegen.
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Lehramt an Mittelschulen:
- Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Lehrstuhl der Fachdidaktik sowie bestandenes p?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum.
- Teilnahme an der universit?ren Begleitveranstaltung zum Praktikum am jeweiligen Lehrstuhl der Fachdidaktik.
Anmeldung:
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Lehramt an Grundschulen:
Lehrstuhl für Grundschulp?dagogik und Grundschuldidaktik.
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Lehramt an Mittelschulen:
Am jeweiligen Lehrstuhl der Fachdidaktik.
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Termine und Fristen:
Siehe Lehrstuhl für Grundschulp?dagogik und Grundschuldidaktik bzw. Lehrstuhl der Fachdidaktik des jeweiligen Fachs.
Zeitpunkt:
Nach dem 3. Semester (Studienbeginn im Sommersemester) bzw. nach dem 4. Semester (Studienbeginn im Wintersemester).
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Dauer und Umfang:
W?hrend eines Semesters ein Tag pro Woche vormittags für mindestens 4 Unterrichtsstunden an der Praktikumsschule.
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Formulare und weitere Informationen:
Beim zust?ndigen Praktikumsamt (siehe jeweilige Webseite).
Lehr:werkstatt
Studierende der Lehr?mter für Realschulen und Gymnasien k?nnen das?Orientierungspraktikum und das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum, Studierende der Lehr?mter für Grundschulen k?nnen das p?dagogisch-didaktische Blockpraktikum und das zus?tzliche studienbegleitende Praktikum durch die Teilnahme an der Lehr:werkstatt ableisten.