Mit Art. 130 Abs. 1 BayHIG eine hochschulgesetzliche Regelung getroffen worden, wonach das Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 in Bezug auf die in den für Studieng?nge ma?geblichen Prü?fungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen nicht als Fachsemester gilt.
?
Damit verschie?ben beziehungsweise verl?ngern sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch.