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Absolventen einer deutschen Hochschule k?nnen nach dem Zeugniserhalt eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Besch?ftigung beantragen, zu der ihre Qualifikation sie bef?higt?(§ 18b Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).

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Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b Abs. 1 AufenthG gilt keine Gehaltsgrenze, wie zum Beispiel bei der Beantragung der Blauen Karte EU. Sie dürfen jedoch nicht weniger verdienen als andere Bewerber. Auf?den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

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Bitte scannen Sie die folgenden Unterlagen ein und schicken Sie diese vollst?ndig an: aufenthalt.uni@augsburg.de

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  • Antragsformular
  • Pass, die aktuelle Aufenthaltserlaubnis und das grüne Zusatzblatt
  • Abschlusszeugnis der Hochschule
  • Arbeitsvertrag (oder vorl?ufiger Arbeitsvertrag)
  • Erkl?rung zum Besch?ftigungsverh?ltnis (vom Arbeitgeber auszufüllen)
  • aktuellen Krankenversicherungsnachweis

?Nachdem die Ausl?nderbeh?rde Ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur pers?nlichen Vorsprache mitgeteilt.

?Bei der pers?nlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 100,- EUR mit Ihrer EC-Karte?und geben ein aktuelles Passbild ab.

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