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Programmausrichtung PROMOS 2025

Die Universit?t Augsburg vergibt im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS aus?Mitteln des Bundesministeriums f¨¹r Bildung und Forschung (BMBF) Stipendien f¨¹r Auslandsaufenthalte.
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Mit PROMOS k?nnen verschiedene Programmschienen gef?rdert werden. Die Universit?t hat sich entschieden, mit PROMOS 2025 ausschlie?lich Studienaufenthalte (1.1.-31.12.2025), die im Rahmen einer Kooperation des WeltWeit-Austauschprogramms der Universit?t Augsburg stattfinden, zu f?rdern.

Dadurch m?chte die Universit?t Augsburg den Studierendenaustausch mit den au?ereurop?ischen WeltWeit-Kooperationsuniversit?ten gem?? der Internationalisierungsstrategie festigen und intensivieren.

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Bewerberkreis

Folgende Bewerbungsvoraussetzungen m¨¹ssen erf¨¹llt sein:

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  • Im Rahmen von PROMOS an der?Universit?t Augsburg k?nnen nur?Studierende?gef?rdert werden, die ¨¹ber das?WeltWeit-Austauschprogramm?f¨¹r ein Semester in Vollzeit (= mind. 18 ECTS) vor Ort an WeltWeit-Kooperationsuniversit?ten studieren.?Ganzj?hrige WeltWeit-Auslandsstudienaufenthalte k?nnen nicht gef?rdert werden. Die Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Studienleistungen wird angestrebt.
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  • Bewerben k?nnen sich regul?r eingeschriebene Studierende der Universit?t Augsburg, die:

a) die deutsche Staatsangeh?rigkeit besitzen oder

b) Deutschen gem?? ¡ì 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAf?G gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter ?www.das-neue-bafoeg.de) oder
c) nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der Universit?t Augsburg eingeschrieben sind mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben..

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  • F¨¹r nicht deutsche Staatsangeh?rige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens f¨¹nf Jahren ¨¹berwiegend aufh?lt.
  • Bewerben kann sich nur, wer noch kein PROMOS-Stipendium von 6 Monaten innerhalb des gleichen Bildungsabschnitts (der jeweils mit den Abschl¨¹ssen Bachelor, Master, Staatsexamen etc. endet) erhalten hat. Wenn Sie Fragen zur wiederholten F?rderung durch PROMOS oder zu alternativen F?rderm?glichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

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F?rderumfang

Die Universit?t Augsburg zahlt im Rahmen von PROMOS Stipendienraten f¨¹r den Aufenthalt und die Mobilit?t. Studiengeb¨¹hren, Kursgeb¨¹hren oder sonstige Kosten werden grunds?tzlich nicht ¨¹bernommen bzw. gezahlt.

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  • Teilstipendium Aufenthalt

    Ausgew?hlte Stipendiat*innen erhalten eine monatliche Teilstipendienrate, deren H?he abh?ngig vom jeweiligen Zielland ist. F¨¹r die meisten L?nder betr?gt die Teilstipendienrate 350 EUR pro Monat. Die genauen Raten f¨¹r alle L?nder k?nnen?der DAAD-Tabelle? entnommen werden.
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    Stipendiat*innen erhalten f¨¹r 1-10 Tage pro angefangenen Monat keine Teilstipendienrate, zwischen 11 und 20 Tagen erhalten sie eine halbe Monatsrate, zwischen 21 und 30 Tagen eine volle Monatsrate.

    Dauert der gef?rderte Aufenthalt z.B. 3 Monate und 19 Tage erhalten Sie 3,5 Monatsraten.
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  • Teilstipendium Mobilit?t

    Die einmaligen Pauschalen f¨¹r die Reisekosten richten sich?nach dem Zielland?und k?nnen der DAAD-Tabelle entnommen werden.

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Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung f¨¹r PROMOS 2025 wird ¨¹ber Mobility-Online im Rahmen der WeltWeit-Bewerbung abgewickelt.?

Alle Informationen zu den Bewerbungsunterlagen sind auf den WeltWeit-Seiten?zu finden.?

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Nach der Zusage eines WeltWeit-Austauschplatzes k?nnen Studierende f¨¹r den zugeteilten Studienplatz eine PROMOS-F?rderung beantragen. Daf¨¹r m¨¹ssen sie diesen Wunsch kenntlich machen und zus?tzlich eine detaillierte "Darstellung des Vorhabens"* in Mobility-Online innerhalb einer Woche nach Platzzuweisung hochladen.

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* Informationen zur "Darstellung des Vorhabens":

  • Begr¨¹nden Sie konkret und nachvollziehbar, warum Sie sich f¨¹r das zugewiesene Zielland, die zugewiesene Universit?t entschieden haben und was Sie vor Ort machen m?chten.
  • Wie beim Motivationsschreiben f¨¹r Ihren WeltWeit Platz gilt auch hier die Vermeidung von Floskeln.
  • Begr¨¹nden Sie sehr konkret und nachvollziehbar, was Sie vor Ort (fachlich) machen m?chten (z.B. Kurswahl, Studienplan) und wie Ihr Vorhaben in Ihre Studienverlaufsplanung passt.
  • Die Darstellung sollte ein ordentlich formatiertes PDF, nicht l?nger als 1 1/2 DinA4 Seiten sein.?

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Bewerbungsfristen

30.11.2024 (f¨¹r WeltWeit-Bewerbungen f¨¹r das WS 2025/26 oder SoSe 2026)

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Wichtige Hinweise:

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  • Im Rahmen von PROMOS 2025 k?nnen ausschlie?lich Vollzeit (= mind.?18 ECTS) vor Ort Auslandsaufenthalte gef?rdert werden, die im Kalenderjahr 2025 (01.01.-31.12.25) stattfinden.
  • Wer sich bis zum 30.11.24 f¨¹r ein WeltWeit-Auslandssemester im SoSe 2026 bewirbt, kann sich mit der WeltWeit-Bewerbung auch f¨¹r PROMOS bewerben, doch ist die entsprechende F?rderung nur aus Mitteln von PROMOS 2026 m?glich. Eine F?rderzusage wird daher erst im Herbst 2025 ausgesprochen werden.
  • Unvollst?ndige und versp?tete Bewerbungen werden nicht ber¨¹cksichtigt.

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Auswahlkriterien

PROMOS-Stipendien werden im Rahmen eines qualitativen Auswahlverfahrens auf der Grundlage von sachlichen Kriterien vergeben.

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Folgende Kriterien werden ber¨¹cksichtigt:

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  • Erbrachte Studienleistungen
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts f¨¹r den weiteren Studienverlauf, wobei die Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Studienleistungen angestrebt wird.
  • Einschl?gige Sprachkenntnisse (Unterrichtssprache und falls abweichend Landessprache)
  • Au?erfachliche und sonstige Kriterien (z.B. Engagement, Auslandserfahrung, relevante Praxiserfahrung)
  • Formale Standards der Bewerbungsunterlagen

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Bitte beachten Sie, dass leistungsbezogene Kriterien einen wesentlichen Ausschlag f¨¹r eine F?rderung geben.

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Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Studierende, denen ein WeltWeit-Studienplatz zugeteilt worden ist, k?nnen sich innerhalb von einer Woche nach Eingang der?Zuteilungsmail f¨¹r ein PROMOS-Stipendium bewerben. Dazu m¨¹ssen sie innerhalb der angegebenen Frist den Bewerbungswunsch in ihrem Bewerbungsworkflow kenntlich machen und zus?tzlich zu den schon eingereichten WeltWeit Bewerbungsunterlagen eine auf den Auslandsaufenthalt zugeschnittene Darstellung des Vorhabens in Mobility Online?hochladen. Alle Bewerber*innen erhalten nach der formalen Pr¨¹fung der hochgeladenen WeltWeit/Promos Bewerbungsunterlagen eine Eingangsbest?tigung per E-Mail, wenn die Unterlagen vollst?ndig sind. Im Falle von fehlerhaften oder unvollst?ndigen Unterlagen werden die Bewerber*innen darauf hingewiesen und gebeten, die Unterlagen bis zur Frist nachzureichen. Falls diese Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden oder die Bewerbung nicht den auf dieser Seite dargestellten Voraussetzungen entspricht, wird sie disqualifiziert. Nach Ablauf der Frist ist das Nachreichen von Unterlagen nicht mehr?m?glich.

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?ber die eingereichten Bewerbungen wird von einer Auswahlkommission unter Vorsitz des zust?ndigen Vizepr?sidenten nach Aktenlage entschieden.?Die Auswahlkommission beh?lt sich vor, in einzelnen F?llen Bewerber*innen zum Auswahlgespr?ch einzuladen, wenn die Aktenlage nicht eindeutig ist.

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Die Bewerber*innen werden bis sp?testens zu folgenden Terminen per E-Mail ¨¹ber das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert:

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1. Bewerbungsrunde bis 30.11.24:

bis sp?testens 31.03.2025 f¨¹r einen Studienaufenthalt im WiSe 25/26

bis sp?testens 31.10.2025 f¨¹r einen Studienaufenthalt im SoSe 2026

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Wenn Bewerber*innen grunds?tzlich als f?rderw¨¹rdig eingestuft werden, aber nicht ausreichend Mittel zur F?rderung zur Verf¨¹gung stehen, k?nnen diese auf die Warteliste gesetzt werden. Im Falle einer Nachbewilligung zus?tzlicher Mittel durch den DAAD oder bei Absagen unter den ausgew?hlten Stipendiat*innen, k?nnen Bewerber*innen von der Warteliste nachr¨¹cken. Sollte dies eintreten, werden die betroffenen Bewerber*innen unverz¨¹glich per E-Mail kontaktiert.

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Im Falle einer Zusage?werden die Bewerber*innen per E-Mail auch dar¨¹ber informiert, welche Schritte notwendig sind, um das Stipendium anzunehmen.

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Kombinationsm?glichkeiten von PROMOS mit anderen Stipendien / endgeltlichen T?tigkeiten

  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien d¨¹rfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  • Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-F?rderungen k?nnen uneingeschr?nkt gleichzeitig bezogen werden.
  • Doppelf?rderungen aus deutschen ?ffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsf?hig. Werden durch deutsche ?ffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gef?rdert, ist ma?geblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine F?rderung mittels PROMOS nicht m?glich ist, wenn bereits mit deutschen ?ffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
  • Stipendien aus privaten Mitteln k?nnen uneingeschr?nkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
  • PROMOS-Stipendiat*innen sind dazu verpflichtet, die PROMOS-F?rderung bei ihren anderen Stipendiengebern und der zust?ndigen Stelle f¨¹r Auslands-BAf?G anzuzeigen, wenn sie BAf?G erhalten.
  • W?hrend der Laufzeit des Stipendiums d¨¹rfen verg¨¹tete T?tigkeiten nur mit Zustimmung des Projekttr?gers (d.h. der deutschen Hochschule) durchgef¨¹hrt werden.

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Informationen zur Mobilit?t mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Teilnehmende mit Behinderung (GdB mind. 50) oder chronischer Erkrankung k?nnen f¨¹r reale Mehrausgaben, die w?hrend der Mobilit?tsma?nahme entstehen, beim DAAD einen Beihilfeantrag stellen. Als Beihilfe k?nnen maximal 10.000 € f¨¹r einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der realen zus?tzlichen Mehrausgaben w?hrend Auslandsmobilit?t beantragt und gew?hrt werden. Kosten k?nnen nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle ¨¹bernommen werden.

Da f¨¹r einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden m¨¹ssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate betr?gt, sollten sich interessierte Studierende fr¨¹hzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen WeltWeit-Platz) beim Akademischen Auslandsamt melden. Beihilfeantr?ge zu bereits begonnenen Ma?nahmen werden nicht ber¨¹cksichtigt.

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Reisewarnungen des Ausw?rtigen Amtes

Liegt eine Reisewarnung des Ausw?rtigen Amtes f¨¹r das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Universit?t Augsburg keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schlie?en/ausstellen. Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Ausw?rtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, werden die Stipendiat*innen zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiat*innen werden darauf hingewiesen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Ausw?rtigen Amtes (Elektronische Registrierung: " Elefand") registrieren sollten.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge f¨¹r Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.

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Noch Fragen?

Bei Fragen zu PROMOS k?nnen Sie sich jederzeit an das Akademische Auslandsamt?wenden:?

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Antje K?rschner-Dietz M.A.
Koordination PROMOS
Akademisches Auslandsamt

E-Mail:

? Universit?t Augsburg
? DAAD

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