Hinweise für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge
Die Einschreibung kann nur erfolgen, wenn?alle?erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden und keine sonstigen Immatrikulationshindernisse oder ?versagungsgründe vorliegen.
?
Bitte?beachten?Sie die Checkliste zur Einschreibung für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge.
?
Hinweise bei reiner Online-Bewerbung (Regelfall-Bewerbung)
Die Universit?t Augsburg weist bei Einschreibungen in zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge im 1. Fachsemester darauf hin, dass bei einer reinen Online-Bewerbung (Regelfall-Bewerbung) die dort angegebenen Daten Ihrer Hochschulzugangsberechtigung?(Zeugnisdatum und Note der Abiturprüfung) sowie die angegebenen Wartezeitsemester bei der Immatrikulation?abgeglichen werden. Sollte die in der Online-Bewerbung gespeicherte Abiturnote nicht mit der im Zeugnis aufgeführten Note übereinstimmen, kann die Immatrikulation versagt werden. Dies gilt auch, wenn in der Online-Bewerbung eine andere Art der Hochschulzugangsberechtigung angegeben als tats?chlich vorgelegt wird oder zur Wartezeit unrichtige Angaben get?tigt wurden. Nach den gesetzlichen Vorschriften wird darauf hingewiesen, dass der?Zulassungsbescheid in der Folge zurückgenommen werden muss, wenn er auf falschen Angaben beruht.
?
Hinweise bei Ableistung eines Dienstes
Wenn Sie auf Grund der?Ableistung eines freiwilligen Dienstes?das Studium nicht aufnehmen k?nnen, ist eine Einschreibung zum?beantragten Semester nicht zul?ssig. Der Studienplatz kann Ihnen nur dann wieder zugewiesen werden, wenn Sie sich nach Beendigung Ihres Dienstes sp?testens zum zweiten Bewerbungstermin, der auf die Beendigung des Dienstes folgt, erneut fristgerecht bewerben (bitte deshalb den Zulassungsbescheid unbedingt aufbewahren und der Wiederbewerbung beifügen). Eine Zweitschrift kann von der Universit?t Augsburg nicht zur Verfügung gestellt werden. Werden die?Studienpl?tze im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens über hochschulstart.de vergeben, sollten Sie dort eine? Rückstellung beantragen?und einen?Rückstellungsbescheid?anfordern.