Beglaubigungen
Beglaubigungen
Für Beglaubigungen von Dokumenten (wie Zeugnisse oder Urkunden) – also Best?tigungen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt – wenden sich Studierende an das Studierendenwerk Augsburg oder das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro. Diese k?nnen durch das Prüfungsamt nicht erstellt werden.
?
Vorbeglaubigung ihrer Zeugnisse und Urkunden für die Legalisation im Ausland
Die Universit?t Augsburg ist zust?ndig für die Vorbeglaubigung ihrer Zeugnisse und Urkunden für die Legalisation dieser Dokumente im Ausland. Die Vorbeglaubigungen müssen anschlie?end in einem zweiten Schritt bei der Regierung von Schwaben vorgelegt werden, zur Erstellung einer Apostille, die dann im Ausland verwendet werden kann.
?
Eine Apostille ist eine Beglaubigungs- oder Legalisationsform und best?tigt die Echtheit des Dokuments (Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde / Dokumente versehen sind).
?
Die Regierung von Schwaben erstellt Apostillen (?berbeglaubigungen für das Ausland) für deutsche ?ffentliche Urkunden, die von Landesbeh?rden (z.B. Hochschulen) oder Kommunen im Bereich des Regierungsbezirks Schwaben ausgestellt wurden.
?
Bei Dokumenten der Universit?t Augsburg ist dafür eine zentrale Vorbeglaubigung der Dokumente im Referat I/5 notwendig, da diese in den Fakult?ten von vielen verschiedenen Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden.
?
Damit durch die Universit?t Augsburg, die Vorbeglaubigung erstellt werden kann, müssen die Originaldokumente vorgelegt werden. Auch sind die Informationen, für welches Land diese ben?tigt wird, wie auch eine gültige E-Mail-Adresse (z.B. für evtl. Rückfragen) erforderlich.
?
Ansprechpartnerin für Vorbeglaubigungen
?
- Telefon: +49 821 598-1111
E-Mail: pruefungsamt-wiwi@zv.uni-augsburgzv.uni-augsburg.de ()
- Telefon: +49 821 598-1111
E-Mail: pruefungsamt-fai@zv.uni-augsburgzv.uni-augsburg.de ()