Bis vor einiger Zeit gab es in Bayern noch Studiengebühren, die jedoch zum Wintersemester 2013/14 abgeschafft wurden. Diese wurden eingesetzt, um Studienbedingungen der Studierenden zu verbessern. Der Nachfolger der Studiengebühren sind die so genannten Studienkompensationsmittel über welche die Studierenden auch heute noch entscheiden dürfen. Wer darüber entscheidet, darf der
Vorstand des AStA selbst bestimmen.
?
Mit Inkrafttreten der Novellierung des Bayrischen Hochschulgesetzes 2022 ist die Zukunft der Kompensationsmittel ungewiss, da diese nichtmehr im Gesetzt verankert sind.
?
Studentierendenvertreter*innen in der Studienkompensationsmittelkommission