Schwerpunktbereich IX
W?hrend Sie sich eine juristische Spezialisierung auch w?hrend Ihrer Karriere aneignen k?nnen, gilt gleiches nicht für die historischen, theoretischen und methodischen Grundlagen des Rechts. Diese vertiefen Sie w?hrend Ihres Studiums oder gar nicht mehr. Sobald Sie Ihre Karriere begonnen haben, verbleibt Ihnen dafür erfahrungsgem?? keine Zeit. Und dennoch sind die juristischen Grundlagenf?cher bedeutend. Sie kennzeichnen die Wissenschaftlichkeit des Studiums und der Praxis.
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Prof. Dr. Phillip Hellwege, verantwortlich für den Schwerpunktbereich IX
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Klima, Umwelt, Wirtschaft)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und Medizinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt IX
Schwerpunkt IX: Grundlagen des Rechts -- Prof. Dr. Phillip Hellwege und Christoph Liegert
Inhalte
Historische Grundlagen des Rechts
Der Schwerpunkt bietet insbesondere einen Einblick in die historischen Grundlagen des Rechts. Angeboten wird mit der 'Historischen Vergleichung der europ?ischen Rechtsordnungen – Fortleben von System und Inhalten r?mischen Rechts', der 'Verfassungsgeschichte einschlie?lich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre', der 'Wirtschaftsrechtsgeschichte' und der 'Neueren Strafrechtsgeschichte' bereits im Kernprogramm ein vielf?ltiges Programm. Umrahmt wird dieses Kernprogramm von historischen Erg?nzungsveranstaltungen, so von einer Vorlesung 'Strafrecht im Dritten Reich und die juristische Aufarbeitung von NS-Unrecht'.
Theoretische Grundlagen des Rechts
Neben den historischen Grundlagen bildet der Schwerpunkt auch die theoretischen Grundlagen des Rechts ab. Mit der 'Gesetzgebungslehre' erfolgt dabei ein interessanter Perspektivwechsel, denn im Vordergrund steht nicht die Rechtsanwendung durch Gerichte, sondern die Rechtserzeugung durch die verschiedenen staatlichen und privaten Akteure. An die Stelle der fallorientierten Vermittlung des geltenden Rechts tritt so das Wissen um die problemorientierte Gestaltungskraft des Rechts. Zum Pflichtprogramm des Schwerpunktes geh?rt auch die Rechtsphilosophie II. Hier besteht die M?glichkeit, die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.
Methodische Grundlagen des Rechts
Mit Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung und mit einer Einführung in die ?konomische Analyse des Rechts k?nnen die methodischen Grundlagen des Rechts im Erg?nzungsprogramm vertieft werden.
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
? Historische Vergleichung der europ?ischen Rechtsordnungen – Fortleben von System und Inhalten r?mischen Rechts
? Verfassungsgeschichte einschlie?lich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre
6. Semester
? Gesetzgebungslehre
? Neuere Strafrechtsgeschichte
? Rechtsphilosophie II
? Wirtschaftsrechtsgeschichte
? Schwerpunktseminar
7. Semester
? Seminar im Schwerpunkt (alternativ)
Beteiligte Professoren
- Telefon: +49 (0)821 598-4611
- Telefon: +49 (0)821 598-4585
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- Telefon: +49 (0)821 / 598 4545