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Seit 2018 ist das Universit?tsarchiv für die j?hrliche datenschutzkonforme Aktenvernichtung an der Universit?t Augsburg verantwortlich. Diese findet in der Regel im November oder Dezember statt.

Ca. Ende Juli erfolgt eine Rundmail an alle Fakult?ten und Einrichtungen der Universit?t, mit der um die Mitteilung folgender Informationen gebeten wird:

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  • Wer ist Ansprechpartnerin/Ansprechpartner (mit Angabe der Telefonnummer für die Kontaktaufnahme am Tag der Aktenvernichtung)?
  • Welche Menge soll vernichtet werden (Angabe in Kubikmetern)?
  • Was soll vernichtet werden (z.B. Klausuren, Prüfungsunterlagen…)?
  • Wie ist die Beschaffenheit der Unterlagen (z. B. in Ordnern, lose Blattsammlung, Art des Datentr?gers…)?
  • Wo befinden sich die Unterlagen (Geb?ude, Raum)?

Die Fakult?ten leiten diese E-Mail weiter an alle Institute, Lehrstühle, Professuren und sonstigen Einrichtungen innerhalb der jeweiligen Fakult?t.

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Diese Bedarfsanfrage ist von allen Adressaten, die Unterlagen im Rahmen der Aktenvernichtungsaktion entsorgen wollen, bis zu dem in der E-Mail genannten Termin (ca. Ende September) zu beantworten, damit auf der Grundlage der gesammelten Informationen Angebote einschl?giger Dienstleister eingeholt werden k?nnen.

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Sobald der Termin feststeht, wird dieser wiederum umgehend kommuniziert, verbunden mit den Informationen, wie und wo die zur Vernichtung vorgesehenen Unterlagen bereitgestellt werden müssen.

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Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

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Gem?? § 2 Abs. 2 des Statuts des Universit?tsarchivs bzw. Art. 6 der Aussonderungsordnung der Universit?t Augsburg sind alle Einrichtungen, Dienststellen und Gremien der Universit?t Augsburg verpflichtet, Unterlagen aller Art (auch elektronisch gespeicherte Dateien, Plakate, Flyer etc.), die sie zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben nicht mehr ben?tigen, dem Universit?tsarchiv zur Archivierung anzubieten. Den genannten Stellen und Institutionen ist es nicht gestattet, ohne Wissen und Genehmigung des Universit?tsarchivs Unterlagen zurückzuhalten, zu ver?u?ern, zu vernichten oder der Vernichtung zuzuführen.

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Für die an Lehrstühlen typischerweise anfallenden Unterlagen k?nnen Sie sich anhand der? Handreichung für Lehrstühle darüber informieren, welche Unterlagen ausdrücklich von der Anbietungspflicht ausgenommen sind, die Sie also ohne weitere Rücksprache mit dem Universit?tsarchiv vernichten lassen k?nnen.

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In allen anderen F?llen bzw. bei Fragen zur Archivierung wenden Sie sich bitte an den Leiter des Universit?tsarchivs, Herrn Dr. Lengger ( werner.lengger@archiv.uni-augsburg.de, Tel. -5682).

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