?Termine Erste Staatsprüfung Herbst 2025
Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Herbst 2025 per Einschreiben an folgende Adresse:
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Universit?t Augsburg
Prüfungsamt 1/4
Lehramt - Staatsexamen
Universit?tsstra?e 2
86159 Augsburg
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Bitte informieren Sie sich regelm??ig auf unserer Homepage.
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- Anmeldung:
1. Dezember 2024 bis 1. Februar 2025
? - Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
1. Februar 2025
mit Verl?ngerung:
1. April 2025
? - ?nderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebiets?nderung usw.):
15. Mai 2025
? - Rücktritt:
sp?testens bis 9. Juli 2025
? - Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, sp?testens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung bei der zust?ndigen Au?enstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als ?Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zust?ndigen Au?enstelle des Prüfungsamts.
? - Schriftlicher Prüfungszeitraum:
31.07.2025 bis 02.10.2025
? - Praktischer Prüfungszeitraum:
31.07.2025 bis 05.12.2025
? - Mündlicher Prüfungszeitraum:
06.10.2025 bis 05.12.2025
Die verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (Raum 2096, Pr?sidiumsgeb?ude) ausgeh?ngt.
?- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:
wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben
- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:
- Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme k?nnen nur pers?nlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht m?glich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ?hnliche Aufnahmeger?te mit in den H?rsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videoger?ten.
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- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme k?nnen nur pers?nlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht m?glich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ?hnliche Aufnahmeger?te mit in den H?rsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videoger?ten.
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Merkblatt zum Zulassungsantrag
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Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13.10.2024
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