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An der Universit?t Augsburg besteht ein Mutterschutzfonds, der aus zentralen Mitteln der Universit?t, Mitteln der Fakult?ten und der?Beauftragten f¨¹r die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst gespeist wird.

Er dient dazu, den Wegfall der T?tigkeiten von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen im Mutterschutz zu kompensieren, indem Lehrauftr?ge oder Werkvertr?ge erteilt oder eine wissenschaftliche Hilfskraft finanziert werden k?nnen. Die maximale F?rdersumme betr?gt 3.000€ und h?ngt von dem vorhandenen Etat des Mutterschutzfonds ab.

Die Antr?ge werden von dem*der Inhaber*in des Lehrstuhls / der Professur an das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit gerichtet. Bei R¨¹ckfragen k?nnen Sie sich ebenfalls gerne an das B¨¹ro wenden. Kontakt: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

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Das Antragsformular finden Sie hier Antrag Mutterschutzfonds .

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Bei weiteren Fragen und Beratungsbedarf zum Thema Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit an der Universit?t Augsburg, k?nnen Sie sich au?erdem sehr gerne direkt an den Familienservice wenden.

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