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Legal Masterclass 2024

15.3.2024

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Vom 13.3. bis 15.3.2024 diskutierten 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Studierende mit Prof. Dr. Thomas Weigend (K?ln) über Grundlagenfragen des Straf- und Strafverfahrensrechts. Grundlage der von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale) geleiteten Diskussionen zu den einzelnen Sessions bildeten rund 50 ausgew?hlte Texte des Meisters und anderer Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler.

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Die thematischen Gegenst?nde der Sitzungen reichten von der Strafe und ihren Zwecken über Kriminalisierungstheorien und kriminalpolitische Grenzfragen bis hin zum Wahrheitsanspruch des Strafverfahrens und die Rolle des Opfers im Prozess.? Erg?nzt wurde die Meisterklasse durch einen ?ffentlichen Abendvortrag von Herrn Prof. Dr. Weigend zum Thema ?Wohin entwickelt sich das Strafrecht?“.

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Die deutschlandweit einmalige Legal Masterclass soll den wissenschaftlichen Nachwuchs und besonders interessierte Studierende unserer Fakult?t mit einer herausragenden Vertreterin oder einem herausragenden Vertreter der Rechtswissenschaft in ein intensives fachliches Gespr?ch bringen. Sie fand erstmalig 2023 zu Fragen der Verfassungstheorie statt (Meister: BVR a.D. Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard)) und wird 2025 mit einem zivilrechtstheoretischen Schwerpunkt fortgesetzt werden. N?heres wird in der zweiten Jahresh?lfte bekanntgeben.?

? Universit?t Augsburg

Deutsch-Japanisches Symposium

24.2.2024


Am 23. und 24. Februar 2024 veranstaltete die Forschungsstelle für Japanisches Recht der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg ein deutsch-japanisches Symposium zum Thema ?Individualit?t und Kollektivit?t in Recht, Kultur und Rechtskultur“. Organisiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Johannes Kaspar und Prof. Dr. Daniel Wolff gemeinsam mit Prof. Tomoaki Kurishima, seinerseits Professor von der Saitama Universit?t sowie gegenw?rtig Gastprofessor an der Universit?t Augsburg.

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Die zehn Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Japan und der Schweiz diskutierten gemeinsam mit den Organisatoren sowie mit knapp 40 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Konzeptualisierung der Verh?ltnisse Individualismus und Kollektivismus bzw. Individuen und Kollektiven im deutschen und japanischen Recht. Dabei kamen neben rechtlichen Aspekten auch soziologische, historische und kulturwissenschaftliche Perspektiven zur Sprache.


Die Schriftfassungen der Manuskripte werden in absehbarer Zeit in einem Sammelband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.


Kooperationspartner der Veranstaltung waren die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung sowie die Gesellschaft der Freunde der Universit?t Augsburg, ohne deren Unterstützung das Symposium nicht h?tte stattfinden k?nnen

Foto: Colourbox

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kurishima

7.2.2024

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Am 7. Februar referierte Prof. Tomoaki Kurishima von der Universit?t Saitama zum Thema ?Vom Feindbild zum Vorbild? - Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan“. Zun?chst skiziierte er den historischen Ausgangspunkt: Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts habe Japan über kein modernes Rechtssystem verfügt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Rechtswissenschaft daher an westlichen Rechtssystemen orientiert, auch und insbesondere am deutschen. Nach dem zweiten Weltkrieg sei in Japan bereits im Jahr 1946 eine unter US-amerikanischem Einfluss gestaltete Verfassung in Kraft getreten. Das etwas sp?ter geschaffene deutsche Grundgesetz galt dagegen als Negativbeispiel, die deutsche Staatsrechtslehre als überwinden – die US-amerikanische Verfassung hingegen als Vorbild.

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Nachhaltigen Einfluss hatte das US-amerikanische Verfassungsrecht allerdings nicht. St?rkeren praktischen Einfluss erlangte sp?ter – trotz der vorherigen Entfremdung – wieder das deutsche Verfassungsrecht. Die japanische Verfassungsdogmatik entlehnte diesem etwa die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die Rechtsf?higkeit juristischer Personen und die Drei-Stufen-Theorie der Berufsfreiheit. Gleichwohl schr?nkt das japanische Verfassungsrecht den Gesetzgeber wesentlich seltener ein als den deutschen, wurden doch in Japan erst zw?lf Parlamentsgesetze gerichtlich als verfassungswidrig verworfen. Nichtsdestotrotz attestiert Prof. Kurishima dem Grundgesetz einen gro?en dogmatischen Einfluss auf das japanische Verfassungsrecht. So habe sich in jüngerer Zeit der Prüfungsausbau mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung in der Lehre und zunehmend auch der Rechtsprechung etabliert.

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? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit BVR Prof. Dr. Radtke

29.1.2024

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Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. M?rz 2021, legte dessen Dogmatik dar und erl?uterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

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Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die ?natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen erm?glichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderw?rmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich au?erhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erw?gungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

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Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung erm?glichten es bereits heute vorhersagen zu k?nnen, dass zu gro?zügige Emissionen in der Gegenwart zwangsl?ufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

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? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kaspar

17.1.2024

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Am 17. Januar 2024 referierte Prof. Dr. Johannes Kaspar in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Volles Verst?ndnis oder volle H?rte – zur strafrechtlichen Sanktionierung von Klima-AktivistInnen“. Sitzblockaden besch?ftigen das Strafrecht schon seit mehreren Jahrzehnten. Trotz gefestigter h?chstrichterlicher Rechtsprechung und drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellen die Sitzblockaden der Letzten Generation das Strafrecht erneut auf die Probe.

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Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG überzeuge die gefestigte und von einigen schon als selbstverst?ndlich angesehene Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff nicht. Der Fahrer eines im Stau stehenden Autos – so der Referent – unterliege n?mlich keinem physischen Zwang im Sinne eines ?unüberwindbaren Hindernisses“. Ihm als Person stehe es frei, das Auto zu verlassen. Auto und Fahrer dürften, wenn man das Kriterium der ?k?rperlichen“ Zwangswirkung ernst nehme, nicht einfach als Einheit betrachten. Dass die ?zweite Reihe“ daran gehindert sei, weiter geradeaus zu fahren, sei eine Beeintr?chtigung der Willenentschlie?ungsfreiheit – das sei aber der N?tigungserfolg, der nach den Grunds?tzen des ?Verschleifungsverbotes“ des BVerfG nicht mit der Gewalt gleichgesetzt werden k?nne.

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Ferner erweist sich die Verwerflichkeitsprüfung des § 240 II StGB als herausfordernd. Gleiche Sachverhalte würden von verschiedenen Gerichten uneinheitlich beurteilt werden. Es bestehe erhebliche Unsicherheit, in welchem Umfang Fernziele und die Wahrnehmung von Grundrechten bei der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen dürfen oder müssen. Ist die Hürde zur Strafbarkeit genommen, sieht sich das Strafrecht auf Strafzumessungsebene weiteren Herausforderungen ausgesetzt. So ziehen Gerichte für Strafsch?rfungen u.a. das rechtsstaatswidrige Verhalten der Angeklagten sowie ihre Anwendung von Gewalt auf Kosten anderer heran. Der Referent betonte die Problematik dieses Vorgehens vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots aus § 46 III StGB.

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Zwar seien Spielr?ume für Gerichte unverzichtbar. Doch er?ffneten diese ein Einfallstor für pers?nliche Einstellungen der Richter. Der Gesetzgeber sollte gerade im Strafrecht auf allzu unbestimmte Rechtsbegriffe wie die ?Verwerflichkeit“ in § 240 II StGB m?glichst verzichten. Geboten sei au?erdem eine dem ultima-ratio-Gedanken gerecht werdende restriktive Auslegung und Anwendung des Strafrechts durch die Gerichte.

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? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kasiske

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29.11.2023

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Am 29. November 2023 referierte Prof. Dr. Peter Kasiske in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht“. Er erl?uterte, dass der vom Gesetzgeber gew?hlte regulatorische Klimaschutzansatz in erster Linie auf eine indirekte Steuerung setze, die klimasch?digende Verhaltensweisen nicht unmittelbar untersagen, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen wolle, in denen die Akteure freiwillig solche Verhaltensweisen unterlassen und ihre wirtschaftlichen Aktivit?ten stattdessen nachhaltig gestalten.

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In der Folge spiele das Umweltstrafrecht, das als akzessorisches Sekund?rrecht auf unmittelbar verhaltenslenkende verwaltungsrechtliche Ge- und Verbote angewiesen sei, für den Klimaschutz derzeit noch keine Rolle. Stattdessen seien es Tatbest?nde aus dem Wirtschaftsstrafrecht, die zumindest mittelbar den Zielen des Klimaschutzes dienstbar gemacht werden. Denn auch die indirekte Steuerung bedürfe bestimmter regulierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Indem wirtschaftsstrafrechtliche Tatbest?nde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik garantierten, dienten diese sie somit mittelbar auch dem Klimaschutz.

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Weil eine indirekte Steuerung auf konkrete Verhaltensanweisungen verzichte, k?nne sie es sich erlauben, ihre Vorgaben unsch?rfer und flexibler zu formulieren, solange h?herrangiges Recht beachtet werde. Die sich dabei stellenden Probleme illustrierte der Referent am Beispiel der rechtswissenschaftlich diskutierten Strafbarkeit des sog. Greenwashing von Kapitalanlagen gem. § 264a StGB. Eine zentrale Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht bestehe im Ergebnis darin, einerseits die durch die Klimapolitik bewirkte teilweise Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens der Wirtschaft zu rezipieren, andererseits dabei zugleich auch die strafverfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.

? Universit?t Augsburg

Werkstattgespr?ch mit Prof. Lindner: Freiheit in der Klimakrise

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22.11.2023


Am 22. November 2023 referierte Prof. Dr. Josef Franz Lindner zum Thema ?Freiheit in der Klimakrise“. Zu Beginn erl?uterte Lindner das komplexe Wechselverh?ltnis von Freiheit und Klimakrise. So k?nne CO2-relevante Freiheitsentfaltung die Klimakrise nicht nur bef?rdern, sondern auch mitigieren helfen. Die Klimakrise selbst sowie staatliche Klimaschutzma?nahmen h?tten wiederum das Potenzial (gegenw?rtige) Freiheit zu beschr?nken.

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Nachdem der Referent in einem zweiten Schritt die theoretische sowie die verfassungsrechtliche Diskussion über den Freiheitsbegriff entfaltet und sich nachdrücklich für ein formal-entnormativiertes und damit weites Freiheitsverst?ndnis ausgesprochen hatte, ging er auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ein. W?hrend er den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gedanken des Schutzes künftiger Freiheit ausdrücklich begrü?te, hielt er die Figur intertemporaler Freiheitssicherung für dogmatisch entbehrlich, k?nne grundrechtliche Freiheit doch bereits über die lang etablierte Schutzpflichtendogmatik abgebildet werden.

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Schlie?lich zeigte der Referent M?glichkeiten auf, grundrechtliche Freiheit in der Gegenwart krisenresilient(er) auszugestalten. Mit Blick auf die Verh?ltnism??igkeitskontrolle pl?dierte er für eine st?rkere Fokussierung des verfassungsrechtlich legitimen Zwecks, für eine Sch?rfung der konkreten Abw?gung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung und für einen zurückhaltenderen Umgang mit der Figur des gesetzgeberischen Einsch?tzungsspielraums. Schlie?lich schlug er mit dem Erfordernis eines tats?chlichen Zweckverwirklichungsbedürfnisses und der Aufgliederung der Angemessenheitsprüfung in eine bipolare sowie eine multipolare Abw?gung zwei erg?nzende Prüfungsschritte für die Verh?ltnism??igkeitsprüfung vor.

? Universit?t Augsburg

Podiumsdiskussion "Ne bis in idem: Die Entscheidung des BVerfG zur Wiederaufnahme"

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15.11.2023

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Am 8.11.2023 fand an der Juristischen Fakult?t vor gro?em Publikum – rund 350 Personen im H?rsaal und im Zoom-Raum – ein moderierter Gespr?chsabend zum Grundsatzurteil des BVerfG zu Art. 103 Abs.? GG bzw. die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 362 Nr. 5 StPO statt.

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Mit Herrn Prof. Dr. Kaspar (Sachverst?ndiger) und Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel (Prozessvertreter einer Bundestagsfraktion) waren gleich zwei Augsburger Strafrechtswissenschaftler an dem Verfahren beteiligt, die in der mündlichen Verhandlung unterschiedliche Auffassung vertreten haben.

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In dem von Prof. Daniel Wolff moderierten Gespr?ch stellten sie ihre jeweilige Sicht auf die Mehrheitsentscheidung des Senats und das Minderheitenvotum vor und teilten ihren pers?nlichen Eindruck von der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Einig war sich beide Diskutanten über die wichtige Rolle das Bundesverfassungsgericht bei der Konkretisierung der offenen Verfassung. Die Diskussion schloss mit sowohl interessanten als auch kritischen Fragen aus der Zuh?rerschaft.

? Universit?t Augsburg

Symposium: Zukunftsicherndes Verfassungsrecht


31.7.2023

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Im Mittelpunkt des von Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten Symposiums ?Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“, das am 7. und 8. Juli 2023 an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg stattfand, stand die Frage, ob und wie das Grundgesetz zentrale Verfassungspositionen auch ?über die Zeit“ schützt, d.h. der Gegenwart Vorgaben macht, damit auch in Zukunft Menschen unter dem Grundgesetz in den Genuss von Grundrechten, Demokratie und Sozialstaatlichkeit kommen. Vor der Folie der strukturell bedingten Gegenwartsfixierung des politischen Prozesses galt es konkret die nicht zuletzt seit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts diskutierten verfassungsrechtlichen Instrumente zu systematisieren, zu konturieren und wom?glich fortzuentwickeln.
? Universit?t Augsburg

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Nach einer thematischen Einführung durch Prof. Dr. Daniel Wolff skizzierte Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Salzburg) v?lkerrechtliche Rahmenbedingungen sowie Impulse der Zukunftsicherung durch Verfassungsrecht, die durch entsprechende unionsrechtliche Ausführungen von Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach (Paris) sekundiert wurden. Sodann sprach Prof. Dr. Gregor Kirchhof über Potenziale und Risiken der jüngst vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Dogmatik intertemporaler Freiheitsicherung, bevor Prof. Dr. Judith Froese (Konstanz) die grundrechtlichen Schutzpflichten auf ihr zukunftsicherndes Potenzial hin untersuchte. Prof. Dr. Gabriele Britz (Gie?en) analysierte im Anschluss den Begriff der Gleichheit in der Zeit und damit einen gleichheitsrechtlich orientierten Ansatz des verfassungsrechtlichen Zukunftsschutzes in Kontrastierung zur st?rker freiheitsrechtlich gepr?gten intertemporalen Freiheitssicherung, die die Referentin als Berichterstatterin im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts seinerzeit mitentwickelt hatte.

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Am zweiten Tag des Symposiums befragte zun?chst Prof. Dr. Christian Calliess (Berlin) das Grundgesetz auf ein übergreifendes Verfassungsprinzip der Zukunftsicherung, konnte allerdings au?erhalb von Art. 20a GG und dem Staatsschuldenrecht kaum ein solches finden. Vor einer Politisierung des Grundgesetzes warnte darauffolgend Prof. Dr. Tristan Barczak (Passau), der sich kritisch gegenüber einem prospektiven Schutz demokratischer Selbstbestimmung zeigte. Am Ende des zweit?gigen Symposiums er?rterte Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Regensburg), welche Rolle verfassungsrechtliche Zukunftsicherung mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip zukommt und welche Schlüsse der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts auf diese ebenfalls langfristig angelegte Materie zul?sst.

Die Referate sowie Berichte über die kontroversen Diskussionen werden zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen. Das Symposium wurde vom ACELR und von der Kanzlei Sonntag & Partner gro?zügig unterstützt.

Foto: Universit?t Augsburg

Das Verwaltungsrecht der Klimakrise – Anstrengungen beim Ausbau erneuerbarer Energien

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17.7.2023

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Im siebten Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" zeichnete Prof. Dr. Martin Kment eine Skizze der gesetzgeberischen Anstrengungen zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vor dem Hintergrund der gegenw?rtigen Polykrise.

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Der Referent erl?uterte das WindBG, mit dem verbindliche Windkraft-Fl?chenziele für die L?nder definiert wurden, schilderte die weitreichenden Konsequenzen beim Verfehlen dieser Ziele sowie erleichterte Genehmigungsverfahren für die Windkraft. Schlie?lich schlüsselte Kment Neuerungen der unionsrechtlichen und artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen auf. Insgesamt bewertete er die Gesetzes?nderungen mit Blick auf den zuletzt schleppenden Windkraftausbau positiv, warnte allerdings vor Umgehungsm?glichkeiten, die das neue, hochkomplexe Regelungswerk er?ffne. Auf einer grunds?tzlichen Ebene kritisierte er den Ansatz der Reform Fl?chen- und nicht Energiezielen zu definieren.

? Universit?t Augsburg

Klimaschutz, Klimawandelfolgen und der Schutz der menschlichen Gesundheit

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3.7.2023

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Im sechsten Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Andrea Kie?ling von der Goethe Universit?t Frankfurt mit dem Verh?ltnis von Klima- und Gesundheitsrecht. Die Referentin argumentierte, dass die Abwehr akuter Gesundheitsgefahren ein blinder Fleck des Klimarechts sei und vor allem dem Gesundheitsrecht überlassen bleibe. Ein spezifisches ?klimawandelfolgenrechtliches Gesundheitsrecht“ habe sich allerdings auch noch nicht herausgebildet. Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit würde im bestehenden Gesundheitsrechts in der Folge nicht hinreichend adressiert. An dieser Stelle seien die Rechtswissenschaft und vor allem der Gesetzgeber gefordert, ein integratives Klimaanpassungs- und Gesundheitsrecht zu entwickeln.

? Universit?t Augsburg

Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung

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14.6.2023

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Im fünften Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Matthias Rossi mit Klimaklagen und dem damit einhergehenden Spagat der Judikative zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung.

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W?hrend der Referent die Legalit?t und Legitimit?t von Klimaklagen explizit bejahte, meldete er Zweifel an, ob die Gerichtsbarkeit die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen kann und sollte, eine ma?gebliche Rolle bei der Intensivierung und Gestaltung der Klimapolitik zu spielen. Neben demokratietheoretischen ?berlegungen führte Rossi für seine These vor allem Gewaltenteilungserw?gungen an. Konkret argumentierte er, dass Gerichte institutionell nicht zur Rechtsgestaltung in der Lage seien, da ihre Verfahren und Ma?st?be sowie ihr Modus der Informationsgenerierung dafür nicht ausgelegt seien. Erst recht gelte dies im Kontext der Klimapolitik, die sich durch eine besonders hohe tats?chliche und normative Komplexit?t auszeichne. Abschlie?end gab Rossi zu bedenken, dass gerichtliche Entscheidungen, die Klimaklagen durch allzu weitreichende Neuinterpretationen unter Verabschiedung überkommener Dogmatiken zum Erfolg verhülfen, die Vertrauenswürdigkeit des Rechts gef?hrdeten.

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? Universit?t Augsburg

Normative Weichenstellung in der Klimaethik

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7.6.2023

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Das vierte Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" wagte einen interdisziplin?ren Austausch und blickte aus der Perspektive der Klimaethik auf die Klimakrise. Es sprach Prof. Dr. Kerstin Schl?gl-Flierl, Inhaberin des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakult?t der Universit?t Augsburg und Mitglied im Deutschen Ethikrat, zu "Normativen Weichenstellungen in der Klimaethik".

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Prof. Schl?gl-Flierl zeigte dabei die Vielschichtigkeit und Komplexit?t der ethischen Probleme auf, denen wir uns als Folge der Klimakrise ausgesetzt sehen. Sie begann ihre Ausführungen mit einer Problemanalyse aus dem Blickwinkel der Klimaethik, analysierte den Klimawandel im Anschlu? an Stephen Gardiner als "perfekten moralischen Sturm", bettete ihre Problemanalyse in einen postkolonialistischen Theorierahmen ein, arbeitete die verschiedenen berührten Gerechtigkeitsebenen heraus und schloss ihre Ausführungen mit m?glichen Positionen im Gerechtigkeitsdiskurs. Die anschlie?ende Diskussion vertiefte nicht nur die klimaethische Analyse, sondern versuchte auch, Schlüsse für die juristische Diskussion zu ziehen.

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Universit?t Augsburg

Klimaklagen gegen Private

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5.6.2023

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Im dritten Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" führte Prof. Dr. Leonhard Hübner in die vielf?ltigen dogmatischen Probleme ein, die Klimaklagen gegen Private aufwerfen. Ausgangspunkt der Betrachtungen waren zum einen das niederl?ndische Shell-Urteil, zum anderen der Beschlu? des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Im Fokus des Vortrags standen sodann die aktuellen CO2-Reduktionsklagen gegen deutsche Automobilhersteller vor deutschen Gerichten. Hübner beleuchtete dabei eingehend die vielf?ltigen rechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der Prüfung von quasinegatorischen Unterlassungsansprüchen, aber auch von deliktischen Schadensersatzansprüchen nach deutschem materiellem Recht stellen. So ging er etwa detailliert auf die Frage nach dem verletzten Recht, auf Probleme im Rahmen der Kausalit?t und der Rechtswidrigkeit sowie auf Probleme auf Rechtsfolgenseite ein.

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? Universit?t Augsburg

Von der Relativierung des nulla-poena-Prinzips

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30.5.2023

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Der dritte und abschlie?ende Vortrag der Reihe "(Un-)Recht in Unrechtssystemen" war dem Strafrecht gewidmet. Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Universit?t Hamburg) sprach über die "Relativierung des nulla-poena-Prinzips".

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Das Gesetzlichkeitsprinzip gilt als rechtsstaatlicher Fundamentalgrundsatz. Es steht an der Spitze des Strafgesetzbuchs (§ 1 StGB) und ist zudem verfassungsrechtlich verankert (Art. 103 Abs. 2 GG). Als Ahnherr des Satzes "nulla poena sine lege" gilt Paul Johann Anselm Feuerbach (1775-1833). Der Referent schilderte eindringlich, dass es bereits unmittelbar nach der "Machtergreifung" aus Anlass des Reichstagsbrands - mit Billigung des Reichsgerichts - zu einer einschneidenden Relativierung des Rückwirkungsverbots kam ("lex van der Lubbe": rückwirkende Anwendung der Todesstrafe für schwere Brandstiftung). Das nunmehr als "liberalistisch" denunzierte Analogieverbot wurde im Jahre 1935 durch die sog. "Analogienovelle" geschliffen. Ma?geblich war fortan nicht mehr der Gesetzeswortlaut, sondern das (vermeintliche) Strafbedürfnis des "gesunden Volksempfindens".

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In der nachfolgenden, eingehenden Diskussion richteten sich die Fragen der zahlreich erschienenen Studierenden nicht allein auf das NS-Strafrecht, sondern auch auf die Problematik des Gesetzlichkeitsprinzips im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NS- und DDR-Unrechts.

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Aufgrund der au?erordentlich gro?en Beteiligung der Studierenden erf?hrt die Vortragsreihe "(Un-)Recht in Unrechtssystemen" im kommenden Sommersemester eine Fortsetzung.

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? Universit?t Augsburg

Klimawandelfolgenrecht

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15.5.2023

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Im zweiten Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" stellte Prof. Dr. Sina Fontana vor mehr als 60 im H?rsaal anwesenden und via Zoom zugeschalteten Zuschauerinnen und Zuschauern das "Klimawandelfolgenrecht" als analytische Betrachtungsweise mit einheitsstiftender Funktion vor.

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Diese ergebe sich aus den Auswirkungen des Klimawandels auf eine Vielzahl von Lebensbereichen und ihrer Regelung durch das Recht. Fontana untergliederte das Klimarecht in das Klimaschutzrecht sowie das Klimawandelfolgenrecht und argumentierte, dass das Klimaanpassungsrecht bisher überwiegend umwelt- und infrastrukturrechtlich gepr?gt sei und sich folglich auf ?kologische Aspekte konzentriere. Sie zeigte anhand übergreifender Analysekriterien auf, wie mithilfe der Betrachtungsweise des? Klimawandelfolgenrechts Synergieeffekte und Koordinierungspotentiale genutzt sowie Wechselwirkungen ad?quat aufgel?st werden k?nnen, um auch soziale und ?konomische Konsequenzen der Erderw?rmung in die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung einzubeziehen.

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? Universit?t Augsburg

Privatrecht und Privatunrecht

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15.5.2023

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Im zweiten Vortrag in der Reihe ?Nationalsozialistisches Recht – Rechtspolitik, Rechtsdogmatik, Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert unter dem Titel ?Privatrecht und Privatunrecht“ auf, wie das Zivilrecht von den Nationalsozialisten instrumentalisiert wurde.

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Nachdem der Referent zun?chst die These widerlegte, dass die Zivilrechtsjustiz im NS-Unrechtssystem ?standhaft“ geblieben sei, legte er dar, dass der Schwerpunkt des Privatunrechts nicht auf der Gesetzgebung, sondern auf der Rechtsanwendung durch die Justiz gelegen habe. Mithilfe von Generalklauseln und anderen offenen Rechtsbegriffen sowie einer v?llig entstellten Zivilrechtsdogmatik und Methodenlehre sei das Zivilrecht auf die Linie nationalsozialistischer Ideologie und Politik gebracht worden. Dieses ?Umdenken der Rechtsbegriffe“ (Carl Schmitt) habe zu schlicht ?unkorrekter“ Rechtsanwendung und vielfach grob ungerechten gerichtlichen Entscheidungen geführt. Rückert schloss seinen Vortrag mit dem Aufruf an die zuh?renden (Nachwuchs-)Jurist:innen: ?Gehorchen Sie dem Gesetz gewissenhaft und loyal und vergessen Sie nicht das Kritische zu kritisieren.“

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Die sich anschlie?ende intensive Diskussion mit den über 80 Teilnehmenden im H?rsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Teilnehmenden am Seminar ?(Un-)Recht in Unrechtssystemen“, Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft behandelte unter anderem die sog. Positivismuslegende. Ferner wurde die vielfach ungenügende Behandlung der juristischen Methodenlehre im heutigen Studium des Rechts thematisiert.

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? Universit?t Augsburg

Vom Schwinden des Rechts

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2.5.2023

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Im ersten Vortrag in der Reihe ?Nationalsozialistisches Recht – Rechtspolitik, Rechtsdogmatik, Rechtswissenschaft“ beschrieb Prof. Dr. Horst Dreier unter dem Titel ?Vom Schwinden des Rechts“ den Zerfall des Staatsrechts in der Zeit des Nationalsozialismus.

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Eingangs zeigte der Referent auf, wie F?deralismus, Demokratie, Rechtsstaat und die Grundrechte als die zentralen Elemente des f?deralen Verfassungsstaates vom NS-Regime zerschlagen wurden. Dies habe – so Dreier – zu Zerfall und Aush?hlung der Rechtsetzungsinstitutionen geführt und letztlich zu einer vollst?ndigen Verlagerung der Macht vom Reichstag zur Reichsregierung und damit letztlich zu Hitler. Die Vorstellung vom ?Willen des Führers“ als einzige wahre Kompetenzquelle habe ihrerseits eine Formindifferenz und schlie?lich einen Formverlust von Recht und Gesetz nach sich gezogen. Ergebnis von alledem sei der Zerfall des Staatsrechts gewesen, dessen Gehalt auf einen einzigen Satz reduziert worden war: ?Es gilt der Wille des Führers.“

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Die sich anschlie?ende intensive Diskussion mit den über 80 Teilnehmenden im H?rsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Teilnehmenden am Seminar ?(Un-)Recht in Unrechtssystemen“, Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft konzentrierte sich insbesondere auf die Frage, wie es zu einem solch tiefen ?Fall der Staatsrechtswissenschaft“ hatte kommen k?nnen.

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? Universit?t Augsburg

Erfolgreicher Auftakt eines neuen Lehr- und Veranstaltungsformats

30.3.2023

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Vom 22. bis 24. M?rz 2023 fand unter Leitung der Professoren Michael Kubiciel und Daniel Wolff die erste Legal Masterclass der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg zum Thema ?Verfassung, Verfassungsgericht, Demokratie“ statt. Damit feierte ein neues Lehrformat seine Premiere, das in der deutschen Fakult?tslandschaft eine neu- und einzigartige Stellung einnimmt. Im Rahmen der Legal Masterclass wird eine renommierte Pers?nlichkeit aus der Rechtswissenschaft (der Meister bzw. die Meisterin) mit einer Gruppe von ausgew?hlten Nachwuchswissenschaftler:innen und besonders interessierten Studierenden ins Gespr?ch gebracht. Konkret wird über ein von der jeweils eingeladenen Pers?nlichkeit intensiv und pr?gend erforschtes Generalthema auf Grundlage von Publikationen des/der Meister:in diskutiert.

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Meister der ersten Masterclass war Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard). Dieter Grimm ist ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, Professor für ?ffentliches Recht an der Universit?t Bielefeld und der HU Berlin, Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin und langj?hriger Gastprofessor an der Yale Law School. Mit ihm konnte nicht nur einer der führenden Denker des ?ffentlichen Rechts der Nachkriegszeit, sondern auch ein international und interdisziplin?r wahrgenommener Wissenschaftler und public intellectual gewonnen werden.

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Im Gespr?ch mit dem Meister behandelten die Schüler:innen über drei Tage hinweg in sechs 90-minütigen Sitzungen aus dogmatischer, theoretischer, historischer und vergleichender Perspektive das Spannungsverh?ltnis von sowie das Zusammenspiel zwischen Verfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratie auf nationaler und internationaler Ebene. Grundlage und Ausgangspunkt bildeten hierbei ausgew?hlte Publikationen des Meisters sowie thesenartige Impulsvortr?ge der Schüler:innen.

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Hinzutraten ein gemeinsames Mittag- sowie Abendessen des Meisters, der Schüler:innen und der Organisatoren sowie ein ?ffentlicher Abendvortrag von Dieter Grimm zum Thema ?Geltung und Wirkung – Die Rolle von Grundgesetz und Verfassungsrechtsprechung in der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik“. In diesem skizzierte Grimm, in welchem Ausma? das Grundgesetz Gesellschaft und Politik der Bundesrepublik gepr?gt hat, ohne dass Historiker:innen diesen Faktor in ihren ma?geblichen Darstellungen der Geschichte der Bundesrepublik angemessen gewürdigt h?tten. Vor rund 80 Zuh?rer:innen aus Fakult?t und Stadtgesellschaft rief er die Geschichtswissenschaften zu einem ?constitutional turn“ auf.

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Insgesamt kann auf drei Tage intensiven Austausches zurückgeblickt werden, die angeregt, inspiriert und begeistert haben. Für die finanzielle Unterstützung der Masterclas seien der Gesellschaft der Freunde der Universit?t Augsburg sowie der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. für die freundliche Unterstützung der Veranstaltung herzlich gedankt. Im Frühjahr 2024 soll das Format mit einer Masterclass fortgesetzt werden, die ihren Schwerpunkt im Strafrecht hat.

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Der Meister der ersten Legal Masterclass, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard) ? Universit?t Augsburg

Werkstattgespr?ch: Digitalisierung und Recht – Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schl?uchen?

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1.2.2023


Im dritten und letzten Werkstattgespr?ch in der Reihe ?Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im H?rsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit gro?en Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts l?gen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbu?en geh?ren. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden ?Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.

Universit?t Augsburg

Werkstattgespr?ch: Klimaprotest und Strafrecht

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25.1.2023


Im ersten Werkstattgespr?ch in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h.?c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des ?Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander.

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Nachdem zun?chst die besondere Beziehung zwischen zivilem Ungehorsam und strafrechtlicher Sanktionierung dargestellt wurde, ging Kubiciel auf das Urteil des Amtsgerichts Flensburg ein, in dem mithilfe der dogmatischen Konstruktion eines ?Klimanotstands“ ein tatbestandlicher Hausfriedensbruch gerechtfertigt worden war. Der Referent betonte, dass die Argumentation des Gerichts ein schwerwiegendes Problem nach sich ziehe. Denn wenn ein überindividuelles Rechtsgut wie das vom Amtsgericht Flensburg bemühte ?humane Klima“ grunds?tzlich als notstandsf?hig angesehen werde, setzte sich dieses gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern auf der Ebene der Interessenabw?gung nahezu ausnahmslos durch. Ein gewichtigeres Rechtsgut als die Existenzbedingung zukünftiger Generationen sei n?mlich kaum vorstellbar. Der damit drohenden Ausuferung des Notstandsrechts habe das Amtsgericht auch bei der Prüfung der weiteren Voraussetzungen des § 34 StGB nicht konsequent entgegengewirkt. Im Gegenteil. So hielt es das Amtsgericht Flensburg für die Erforderlichkeit der Notstandshandlung für ausreichend, wenn die Tathandlung nur in Kumulation mit tats?chlich oder potenziellen Verhaltensweise Dritter einen erforderlichen Beitrag leisten kann. Dies führe – so Kubiciel – die Erforderlichkeitsprüfung ad absurdum.

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Kubiciel argumentierte auf, dass das vom Amtsgericht Flensburg postulierte Notstandsverst?ndnis missbrauchsanf?llig sei, k?nne es doch durch weniger legitime politische Bewegungen, als es die Klimabewegung sei, übernommen und für ihre jeweiligen politischen Zwecke genutzt werden. Er warnte vor einer Erosion der (Straf-)Rechtspflege für den Fall, dass sich ihre Vertreter:innen dezidiert politischen Programmatiken verschreiben, seien diese auch noch so ehrenwert.

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In der anschlie?enden lebhaften Diskussion mit den über 80 Teilnehmer:innen im H?rsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft wurde dem Referenten überwiegend dahingehend beigepflichtet, dass die pers?nliche Einstellung oder Sympathie zu den Protesten der Klimaaktivist:innen keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung nehmen dürfe. Auf die Nachfrage, ob unsere Regierungsform überhaupt den Anforderungen der Klimakrise gewachsen sei, schloss Kubiciel mit dezidiert optimistischen Ausführungen: Die Geschichte zeige, dass die Demokratie deutlicher resilienter sei als bisweilen angenommen. Und auch wenn Entscheidungen bisweilen Zeit br?uchten, so würden sie – einmal getroffen – deutlich nachhaltig ausfallen und von der Gesellschaft besser akzeptiert werden, als dies etwa in autorit?ren oder totalit?ren Regimen der Fall sei.

Universit?t Augsburg

Werkstattgespr?ch: Das Internationale Privatrecht der Digitalisierung

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14.12.2022


Im zweiten von drei Werkstattgespr?chen in der Reihe ?Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Tobias Lutzi die digitalisierungsbedingten Herausforderungen für das Internationale Privatrecht auf und stellte anschlie?end L?sungsans?tze vor. Im Vortrag selbst sowie auch in der lebhaften Diskussion mit den etwa 30 Teilnehmer:innen bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zeigte sich, dass die bisherigen gesetzgeberischen und h?chstrichterlichen Probleml?sungsangebote nicht hinreichend sind. ?ber den genauen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen ?way forward“ konnte allerdings unter den Diskutanten (noch) kein Einvernehmen erzielt werden. Die Diskussion wird aber sicherlich im n?chsten Werkstattgespr?ch am 1.2.2023 fortgesetzt werden.

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? Universit?t Augsburg

Werkstattgespr?ch: Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung

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8.11.2022


Im ersten von drei Werkstattgespr?chen in der Reihe ?Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ trugen Dr. Andreas Katzer (Sonntag & Partner) und Dr. Sebastian Kraska (IITR Datenschutz GmbH) Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung vor und diskutierten mit den etwa 30 anwesenden Teilnehmer:innen, bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft. Es zeigte sich, dass die facettenreiche Digitalisierung gro?e und bislang noch nicht bew?ltigte Herausforderungen an Lehre und Forschung des Rechts stellt. Die Diskussion zu diesem Thema wird in den folgenden Werkstattgespr?chen fortgesetzt werden, die am 14.12.22 und am 1.2.23 stattfinden werden.

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Universit?t Augsburg

Vortrag: Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen

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7.11.2022


Auf der von Frau Prof. Dr. Andrea Kie?ling organisierten inter- und intradisziplin?ren Tagung ?Quarant?ne“ hielt Herr Wolff am 3. November 2022 in Frankfurt am Main einen Vortrag mit dem Titel ?Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“, in dem er Absonderungen aus verwaltungsrechtlicher, verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Perspektive beleuchtete. Eine ausführliche Schriftfassung des Vortrags wird in Co-Autorenschaft mit Clara Folger im Jahr 2023 in der Zeitschrift Verwaltungsarchiv und in einem von Andrea Kie?ling herausgegebenen Tagungsband erscheinen.

Wikimedia Commons

Veranstaltungsbericht: Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck

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2.11.2022


Anl?sslich der seit dem Jahr 2021 bestehenden geschlechterparit?tischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts und in Anknüpfung an eine vorangegangene Vortragsveranstaltung zum Thema ?Frauen an Verfassungsgerichten“ im Juni 2022 wurde der Blick auf die weibliche Seite der Verfassungsgerichtsbarkeit nun mit einer Retrospektive komplettiert. Herr Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl von der Universit?t Leipzig referierte auf Einladung von [fam] und Herrn Prof. Dr. Daniel Wolff am 2.11.2022 zum Thema ?Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie – Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“ vor mehr als 70 Teilnehmer:innen. Michl portraitierte die von 1963 bis zu ihrem Tod als zweite Richterin des Bundesverfassungsgerichts amtierende Richterin, die erste Karriereschritte in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, und stellte vor dem Hintergrund biographischer Pr?gungen und Ambivalenzen den Einfluss der Ausnahmejuristin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Im Anschluss an den Vortrag stand, moderiert von der fam-Sprecherin Sophie Borchert, der Raum für Fragen und Diskussionen offen, der vom Publikum rege genutzt wurde.

Universit?t Augsburg

Vortrag: One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments


20.10.2022


Herr Wolff hat am 13. Oktober 2022 auf der Mid-term Conference des EU-Projekts ?Local Government and the changing urban-local interplay” (logov-rise.eu) einen Vortrag mit dem Thema “One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments” gehalten, in dem er ein rechtsordnungsübergreifendes Konzept für die Zuordnung von Kompetenzen zu Kommunen entwickelte.

LOGOV

Werkstattgespr?ch: Corona vor Gericht

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13.7.2022


Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag abrupt, tiefgreifend und langanhaltend ver?ndert. Die meisten staatlichen Eind?mmungsma?nahmen wurden gerichtlich angegriffen – angefangen von Kontakt- und Ausgangsbeschr?nkungen über Versammlungsverbote und Gesch?ftsschlie?ungen bis hin zu den 2G/3G-Regeln.


Vor diesem Hintergrund fand am 13.7. ein von Phillip Hellwege und Daniel Wolff organisiertes und gemeinsam mit der Juristischen Gesellschaft Augsburg veranstaltetes Werkstattgespr?ch zum Thema "Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit" an der Juristischen Fakult?t statt. Der Referent, Dr. Philip Hahn, Richter am für das Infektionsschutzrecht zust?ndigen 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erl?uterte, wie die Pandemie den Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichtshofs gepr?gt hat, wie sich das Mit- und (bisweilen) Gegeneinander von Rechtsprechung, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft in der Krise dargestellt hat, und welche Lehren aus der Pandemie für die (Verwaltungs-) Gerichtsbarkeit zu ziehen sind. Die sich aus Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zusammensetzenden über 40 Teilnehmer:innen erlebten einen facettenreichen Vortrag, an den sich eine engagierte Diskussion anschloss.

? Universit?t Augsburg

Veranstaltungsbericht: Frauen am Bundesverfassungsgericht


22.6.2022


Seit dem vergangenen Jahr setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen als m?nnlichen Richter*innen zusammen. Das nahm die Juristische Fakult?t zum Anlass, um im Rahmen einer von dem Netzwerk ?[fam] – Frauen arbeiten miteinander“ und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten sowie von der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. unterstützten Veranstaltung über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. Es war gelungen, die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universit?t Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff als Referentin zu gewinnen. Nach einem Gru?wort von Frau Prof. Dr. Martina Benecke, der Frauenbeauftragten der Fakult?t, hielt Frau Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende ?berlegungen und pers?nliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema ?Frauen an Verfassungsgerichten – Was h?ngt an ihrer Pr?senz?“. Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Pr?senz- und Zoom-Teilnehmer*innen zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.

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Video zur Veranstaltung

? Universit?t Augsburg

Vortrag: Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen


2.6.2022


Herr Wolff hat am 2.6.2022 an der Johannes Gutenberg-Universit?t Mainz im Rahmen der Vortragsreihe "Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen" einen Vortrag zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen M?nner gehalten. Gegenstand von Vortrag und Diskussion waren die Geschichte des § 175 StGB, die Entwicklung der politischen Rehabilitierungsdebatte sowie deren verfassungsrechtliche Dimension.

Wikimedia Commons

Filmvorführung und Diskussion: RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit


2.5.2022


Herr Wolff hat für die Juristische Fakult?t der Universit?t Augsburg und für die Juristische Gesellschaft Augsburg an einer gemeinsam mit dem Katholischen Deutschen Frauenbund (Stadtverband Augsburg) organisierten Veranstaltung zum Thema ?RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit“ mitgewirkt. Die Teilnehmer:innen sahen sich zun?chst gemeinsam den preisgekr?nten Dokumentarfilm über Ruth Bader Ginsburg an, eine 2020 verstorbene Richterin des Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Anschluss diskutierte Herr Wolff gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Katholischen Frauenbunds in Bayern, Frau Sabine Slawik, und den Teilnehmer:innen über gesellschaftliche Transformation durch Rechtsprechung, Besonderheiten des US-amerikanischen Rechtssystems und den Faktor Mensch bei der Rechtsanwendung.

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Vortrag: Lernen im juristischen Studium


27.4.2022


Zu Beginn des Sommersemesters 2022 hat Herr Wolff einen Vortrag gehalten, der auf Grundlage empirischer Studien zum Lernprozess in- und au?erhalb des juristischen Studiums Strategien und Methoden für das individuelle Lernen zum Inhalt hatte. Da das individuelle Lernen immense Bedeutung für den Studienerfolg hat und Studierenden bislang dafür kaum Anleitung gegeben wurde, versucht der in Zukunft regelm??ig zu haltende Vortrag eine Lücke im bisherigen Curriculum zu schlie?en und den Studierenden Hilfestellung für eine strukturierte, entspannte und erfolgreiche Examensvorbereitung ab dem ersten Semester zu geben. Das vortragsbegleitende Skript kann dauerhaft auf der Homepage der Juniorprofessur (unter "Lehrveranstaltungen") abgerufen werden.

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PIXNIO

Vortragsabend: Verfassungsjubil?um und Jubil?umsverfassung


27.1.2022


Am 27.1.2022 moderierte Herr Wolff einen von ihm initiierten und von ihm sowie den Kollegen Lindner und Wollenschl?ger organisierten Vortrags- und Diskussionsabend zum 75. Jubil?um der Bayerischen Verfassung, an dem der Pr?sident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herr Dr. Hans-Joachim He?ler, der Richter des Bundesverfassungsgerichts und Ordinarius an der LMU München Herr Prof. Dr. Peter M. Huber sowie - ebenfalls von der LMU München - Frau Prof. Dr. Birgit Schmidt am Busch, LL.M. (Iowa) referierten und zu dem etwa 240 G?ste aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft angemeldet und via Zoom zugeschaltet waren. Themen des Abends waren unter anderem, welche rechtliche und praktische Bedeutung die Bayerische Verfassung im Laufe der letzten 75 Jahre im Freistaat Bayern sowie im deutschen Bundesstaat entfaltet hat, welche Besonderheiten sie auszeichnen und wie es um ihre Zukunft bestellt ist. In absehbarer Zeit wird ein Tagungsbericht zu dieser Veranstaltung in den Bayerischen Verwaltungsbl?ttern erscheinen. Ein Tagungsband, der die Referate des Abends enth?lt, ist ebenfalls in Arbeit.

M. Ihn-Danner

Proseminar/Seminar: Verfassungskonflikte polarisierter Gesellschaften


25.1.2022


Polarisierung. Kaum ein Konzept wurde in letzter Zeit h?ufiger für den Zustand der deutschen und vieler weiterer westlicher Gesellschaften verwendet. W?hrend ein gewisser Grad an Polarisierung im Sinne eines lebendigen Pluralismus wichtig für erkennbare Unterschiede in der politischen Debatte ist, sind starke Polarisierungen, bei denen sich Teile der Bev?lkerung verst?ndnis- sowie kompromisslos und damit letztlich unvers?hnlich gegenüberstehen, für ein demokratisches Gemeinwesen zumindest nicht unproblematisch.


Das Seminar widmet sich den die Gesellschaft vermeintlich und tats?chlich spaltenden Konflikten aus der Perspektive der Verfassungsrechtswissenschaft, verstanden hier als die Summe dogmatischer, theoretischer, philosophischer, historischer und vergleichender Zug?nge zum Verfassungsrecht. Etliche der zentralen gesellschaftlichen Streitfragen, angefangen bei der Frage nach der gerechten Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands über die Migrationspolitik bis hin zur Thematik des Klimaschutzes, werden n?mlich auch und gerade verfassungsrechtlich formuliert, diskutiert und entschieden.

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Details zum Seminar finden Sie in der ausführlichen Seminarankündigung.

Deutschlandfunk Kultur/Getty Images/DigitalVision Vectors/smart

Vortrag: Qualit?tsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung


8.12.2021


Herr Wolff hat im Rahmen des Graduiertenzentrums der Juristischen Fakult?t vor Promovierenden aller drei Fachs?ulen einen Themenvortrag mit dem Titel ?Qualit?tsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung“ gehalten. Diskutiert wurde darüber, warum es keine konzertierten Qualit?tskriterien in der Rechtswissenschaft gibt, welche Qualit?tskriterien gleichwohl ma?geblich sind bzw. sein sollten und welche M?glichkeiten indirekter Qualit?tsmessung es gibt.

Wikimedia Commons

Proseminar/Seminar: Zeit für ein neues Grundgesetz?


14.7.2021


Im Wintersemester 2021/2022 bietet Herr Wolff ein Pro- und Schwerpunktbereichsseminar zum Thema "Zeit für ein neues Grundgesetz?" an. Das Seminar richtet sich sowohl an Studierende im Grundstudium, die ihre prop?deutische Seminarleistung erbringen wollen als auch an Studierende des Schwerpunktbereichs IX (Grundlagen des Rechts).

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Weitere Informationen erhalten Sie in der Seminarausschreibung.

Bundeszentrale für politische Bildung

Vortrag: Lehren aus der Pandemie für die Rechtswissenschaft


10.11.2021


Herr Wolff hat am 10. November im Rahmen der Ringvorlesung ?Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Coronakrise“ der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg einen Vortrag zum Thema ?Alles neu oder alles wie gehabt? Inhalte, Formate und Methoden rechtswissenschaftlicher Forschung und Ausbildung nach der Pandemie“ gehalten. Konkret wurde analysiert, wie sich ?die Rechtswissenschaft” in der Krise geschlagen hat, welche St?rken und Schw?chen rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre sich gezeigt haben und welche Reformvorschl?ge sich daraus ableiten lassen.

? Universit?t Augsburg

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