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Lehramt Grundschule: Musik als Didaktikfach

Africa Studio – stock.adobe.com

Sie haben bereits mehrere Jahre Instrumentalunterricht hinter sich und verfügen über Basisfertigkeiten im Singen? - Das Studium von Musik als Didaktikfach vermittelt Ihnen professionelle Kompetenzen, die notwendig sind, um Musikunterricht in der Grundschule in allen Lernfeldern kind- und sachgerecht zu planen und durchzuführen.

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Aufbau des Studiums

Ihr Fachstudium Musik gliedert sich in zwei gro?e Bereiche,?Musikpraxis und Musikdidaktik. Die Lehrveranstaltungen in Musik k?nnen Sie zeitlich variabel belegen -?d??ie hier gezeigte??bersicht ist als Orientierungshilfe gedacht, es handelt sich nicht um einen verbindlichen Studienplan.

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Die Studienleistungen, die Sie erbringen, werden Ihnen zun?chst auf einem von der jeweiligen Dozentin bzw. vom jeweiligen Dozenten schriftlich bescheinigt. Wenn Sie ein Modul abgeschlossen und die Modulprüfung bestanden haben, k?nnen die Leistungen des Moduls in STUDIS eingetragen werden.?

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Die Anmeldung zu Vorlesungen, Seminaren und ?bungen erfolgt über (nicht STUDIS).?

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Instrumental- und Vokalausbildung

In den F?chern Gesang/Sprechen, Instrument und Schulpraktisches Klavierspiel wird w?hrend der Vorlesungszeit Einzelunterricht zu je 45 Minuten pro Woche angeboten. Als Studierende*r des Didaktikfachs Musik (Lehramt GS oder MS) haben Sie die M?glichkeit, im Rahmen der gesamten Studiendauer ein Kontingent von maximal 8 solcher Unterrichtseinheiten zu belegen und je nach Ihrem individuellen Bedarf auf die drei genannten F?cher zu verteilen.?

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Die Anmeldung zum Einzelunterricht? erfolgt über ?jeweils im Januar für das folgende Sommersemester und im Juni/ Juli für das folgende Wintersemester.?N?here Informationen finden Sie jeweils unter .

Prüfungen

Modulprüfungen

W?hrend des Studiums absolvieren Sie zwei Modulprüfungen: eine Klausur im Fach Allgemeine Musiklehre (Dauer: 60 Minuten) und eine mündlich-praktische Prüfung in Gesang und Instrumentalspiel, in der Sie?zwei selbst gew?hlte?Vokalstücke und ein?selbst gew?hltes?Instrumentalstück vortragen (Dauer: insgesamt 10 Minuten).

  • Bitte melden Sie sich fristgerecht in? zu den Modulprüfungen an (jeweils bis zum 1. Dezember eines Jahres?(Prüfung am Ende des Wintersemesters) bzw.?bis zum 1. Juni (Prüfung am Ende des Sommersemesters)!
  • Zu denselben Terminen melden Sie uns bitte Ihre Prüfungsstücke für die Prüfung ?Gesang und Instrumentalspiel“! Verwenden Sie dazu das vorgesehene? das Sie ausgefüllt im Lehrstuhlbüro abgeben.?

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Staatsexamen

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung absolvieren Sie die Prüfung ?Schulpraktisches Singen und Schulpraktisches Instrumentalspiel“ (Dauer: 40 Minuten, vgl. §36 Abs. 2?LPO I und zugeh?riges Kerncurriculum).?

  • Dabei legen Sie zehn Lieder vor, die sich für das Singen in der Grundschule eignen. Aus diesem Repertoire w?hlen die Prüfer*innen drei Lieder aus, die Sie vortragen. Dabei begleiten Sie sich auf Gitarre, Klavier oder Akkordeon. Die notwendigen F?higkeiten k?nnen Sie sich im Rahmen von Tutorien und Einzelunterricht im Rahmen des Moduls MUP-1001?aneignen.?
  • Teil 2 der Staatsprüfung bildet ein Prüfungsgespr?ch, in dem Sie Wissen und praktische Kompetenzen in folgenden Bereichen unter Beweis stellen:??
    • Kenntnisse zu Voraussetzungen und Bedingungen musikalischen Lehrens und Lernens
    • F?higkeit, Musikunterricht in der Grundschule in allen Lernfeldern zu planen und zu analysieren, auch unter Einschluss f?cherübergreifender Bezüge?
    • Kenntnis der Lehrpl?ne?
    • Kenntnisse in Musikgeschichte (einschlie?lich Volksmusik und Popul?rer Musik).

Bitte melden Sie Ihr Liedrepertoire bis zum 15. Januar eines Jahres (Prüfung im Frühjahr) bzw. bis zum 15. Juni (Prüfung im Herbst)! Verwenden Sie dazu das vorgesehene , das Sie ausgefüllt im Lehrstuhlbüro abgeben.?

Schriftliche Hausarbeit (?Zulassungsarbeit“)

Falls Sie Ihre Schriftliche Hausarbeit (?Zulassungsarbeit“) im Fach Musik anfertigen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig (= mindestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen) bei einem Mitglied unseres Betreuer*innenteams!

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Geeignete Ansprechtpartner*innen sowie weitere Informationen zur Schriftlichen Hausarbeit in Musik finden Sie?in unserer?

Kontakt

Lehrkraft für besondere Aufgaben
Musikp?dagogik (Lehramt)
Lehrkraft für besondere Aufgaben
Musikp?dagogik (Lehramt)

Dr. Andreas Becker ist für die inhaltliche Beratung zum Lehramtsstudium Musik an Grundschulen zust?ndig, Dr. Christoph Teichner für die Verbuchung Ihrer Leistungen in STUDIS.

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