Wenn Sie entliehene Medien verloren haben oder besch?digt an uns zur¨¹ckgeben, sind Sie dazu verpflichtet, Ersatz zu leisten. Dies erfolgt auf einem der folgenden Wege:
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Beschaffung eines neuen Exemplars desselben Mediums
Beschaffung einer gebundenen Kopie des Buches (falls das Buch im Buchhandel nicht mehr erh?ltlich ist)
Beschaffung eines anderen, gleichwertigen Ersatzmediums (von der Bibliothek festgelegt)
angemessenen Wertersatz in Geld
(siehe?ABOB ¡ì8, Absatz 3, Satz 4)
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Sie k?nnen das neue Exemplar bzw. Ersatzmedium selbst beschaffen und bei der Information der Zentralbibliothek abgeben. Andernfalls erfolgt die Ersatzbeschaffung durch die Bibliothek. Dies ist mit einer zus?tzlichen Geb¨¹hr von 12,50 € verbunden (Kostenverzeichnis des Freistaats Bayern vom 08.04.1999).
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Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema an die Mahnzentrale (0821/598-5322)? schreiben Sie eine E-Mail an?
ersatz@bibliothek.uni-augsburg.de.