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Bibliotheksbenutzung für UKA & BKH-Besch?ftigte

Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?

?rztliches und weiteres wissenschaftliches Personal des UKA

Der Bibliotheksausweis der Universit?tsbibliothek ist integriert in die CAMPUS CARD der Universit?t. Eine CAMPUS CARD erhalten Sie über das Rechenzentrum (ZEBRA) der Universit?t (Rechenzentrumskennung erforderlich).

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Um Ihre CAMPUS CARD für die Bibliotheksnutzung freizuschalten, füllen Sie bitte das Online-Formular zur "Einrichtung eines Bibliotheksbenutzerkontos" aus. Teilen Sie uns im Anschluss über die??Online-Auskunft?die Bibliothekskennung Ihrer CAMPUS CARD mit oder kommen Sie in der Teilbibliothek Medizin vorbei, damit Ihre Karte freigeschaltet werden kann.

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Nicht-wissenschaftliches Personal des UKA und Personal des BKH

Um einen Bibliotheksweis zu erhalten, füllen Sie bitte das Online-Formular zur "Einrichtung eines Bibliotheksbenutzerkontos" aus.
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Damit wir Ihre Antr?ge eindeutig zuordnen k?nnen, geben Sie dabei bitte im Feld "Fakult?t/Lehrstuhl bzw. Einrichtung:" den Eintrag "UKA" bzw. "BKH" an. sowie im Feld "Email-Adresse dienstlich:" Ihre UKA- bzw. BKH-Mailadresse.
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Ihnen wird der Bibliotheksausweis innerhalb etwa einer Woche per Hauspost zu geschickt.

Was kann ich mit meinem Bibliotheksausweis ausleihen?

Alle Besch?ftigten des UKA und des BKH (Besch?ftigungsnachweis erforderlich):

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?ber Ihren Bibliotheksausweis k?nnen Sie folgende Medien der UB Augsburg ausleihen:

  • Bis zu fünf B?nde aus dem Pr?senzbestand. Die Leihfrist betr?gt eine Woche. Zwei Verl?ngerungen um eine weitere Woche sind m?glich, sofern keine Vormerkungen vorliegen.
  • Bis zu 20 B?nde aus dem Magazin. Die Leihfrist betr?gt 4 Wochen. Zwei Verl?ngerungen um jeweils 4 Wochen sind m?glich, sofern keine Vormerkungen vorliegen.
  • B?nde aus der Lehrbuchsammlung sind mit Ihrem?Bibliotheksbenutzerausweis leider nicht ausleihbar.

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?rztliches und weiteres wissenschaftliches Personal des UKA und des BKH:

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Abweichend k?nnen Sie bis zu 20 B?nde aus dem Pr?senzbestand ausleihen. Die Leihfrist betr?gt vier Wochen. Zwei Verl?ngerungen um jeweils weitere vier Wochen sind m?glich, sofern keine Vormerkungen vorliegen.

Wie kann ich auf E-Medien zugreifen?

Der Zugriff auf lizenzierte E-Medien für das Fach Medizin ist für alle Besch?ftigten des UKA und des BKH m?glich:

  • in den R?umen der Teilbibliothek Medizin und allen anderen Standorten der Universit?tsbibliothek?
  • sowie in der Regel von internetf?higen Rechnern im UKA
  • (falls vorhanden) über Ihre Rechenzentrumskennung per VPN oder Shibboleth

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Für ?rzliches und weiteres wissenschaftliches Personal bieten wir zus?tzlich einen ortsunabh?ngigen Zugriff via E-Medien-Login an.

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