拉斯维加斯赌城

图片

Gültig ab 1. November 1997

?

Diese Betriebsregelungen wurden nach § 7 der Betriebsordnung des Rechenzentrums von der Leitung des Rechenzentrums zur Durchführung eines ordnungsgem??en und effektiven Rechner- und Netzbetriebs erlassen. Alle Betriebsregelungen des Rechenzentrums in ?lteren Fassungen sind damit ungültig.

Bestandteil dieser Betriebsregelungen sind die "Benutzungsrichtlinien für die Informationsverarbeitungssysteme des Rechenzentrums der Universit?t Augsburg". Zu beachten sind au?erdem die gesondert herausgegebenen Hinweise und Merkbl?tter für die Nutzung der Dienste oder Rechner des Rechenzentrums.

Ferner sind auch die entsprechenden Benutzungsrichtlinien und Hinweise der jeweiligen Systembetreiber zu beachten. Es wird angestrebt, diese Richtlinien durch Benutzungsrichtlinien zu ersetzen, die für alle Informationsverarbeitungssysteme der Universit?t Augsburg gelten.

?

§1

Leistungsangebot des Rechenzentrums

?

Das Leistungsangebot des Rechenzentrums orientiert sich an den in der Betriebsordnung des Rechenzentrums genannten Aufgaben und den Empfehlungen des Senatsausschusses für Informationsverarbeitung nach Ma?gabe der personellen und betrieblichen M?glichkeiten.

Das Rechenzentrum betreibt eine Informationsverarbeitungs-Infrastruktur (IV-Infrastruktur), bestehend aus Datenverarbeitungsanlagen (Rechnern), Kommunikationssystemen (Netzen) und weiteren Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung. Die IV-Infrastruktur ist in das deutsche Wissenschaftsnetz und damit in das weltweite Internet integriert.

Für die Nutzung des Leistungsangebots des Rechenzentrums sind diese Betriebsregelungen, insbesondere der Teil "Benutzungsrichtlinien für die Informationsverarbeitungssysteme des Rechenzentrums der Universit?t Augsburg" ma?gebend.

?

§2

Bekanntmachungen des Rechenzentrums

?

Die aktuellen Ordnungen und Regelungen sowie weitere Informationen zur Nutzung des Dienstleistungsangebots des Rechenzentrums werden in der Regel (mindestens) an folgenden Stellen bekanntgemacht:

  • ??? am Anschlagbrett des Rechenzentrums im Eingangsbereich des Geb?udes des Rechenzentrums,
  • ??? im WWW-Server des Rechenzentrums unter "Allgemeine Informationen",
  • ??? im Mitteilungsblatt des Rechenzentrums "connect".

?

In Zweifelsf?llen kann auch das Benutzersekretariat des Rechenzentrums angesprochen werden.

?

§3

Benutzersekretariat

?

Das Benutzersekretariat ist die Kontaktstelle zwischen den Benutzern und den Mitarbeitern des Rechenzentrums. Es befindet sich im Raum 2055, Geb?ude NW1/RZ und ist in der Regel zu den in einem gesonderten Aushang bekanntgemachten Zeiten besetzt. Das Benutzersekretariat

  • nimmt Antr?ge zur Nutzung der IV-Infrastruktur des Rechenzentrums entgegen,
  • ist Beratungsstelle für elementare Benutzungsprobleme,
  • nimmt Hinweise auf Betriebsst?rungen (Software, Hardware, Netz) entgegen,
  • gibt Auskunft zu den organisatorischen Einzelheiten im Rechenzentrum,
  • vermittelt den Kontakt zur Benutzerberatung und den Mitarbeitern des Rechenzentrums,
  • ist Anlaufstelle für den Verkauf von Informationsmaterialien,
  • verwaltet die Zugangskarten zu den R?umen des Rechenzentrums,
  • nimmt die Anmeldungen zu Kursen des Rechenzentrums entgegen,
  • gibt die Teilnahmebest?tigungen zu den Kursen aus,
  • ist erste Ansprechstelle für alle hier nicht geregelten F?lle.

Der Verkauf von Informationsmaterialien etc. wird in Abstimmung mit der Haushaltsabteilung der Universit?t gesondert geregelt.
?

?

§4

Nutzung des Leistungsangebots

?

Für die Nutzung des Leistungsangebots des Rechenzentrums ist in der Regel ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dies gilt insbesondere für die

  • Nutzung der Internetdienste durch Studenten,
  • Nutzung der Modemzug?nge,
  • Nutzung des Registrierungspools des Rechenzentrums (ausgenommen die erstmalige Benutzung mit dem Ziel der Registrierung),
  • Nutzung der CIP-Pools der Fakult?ten, soweit sie sich dem Benutzerverwaltungssystem des Rechenzentrums angeschlossen haben.

?

Die Einzelheiten sind in den "Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des Rechenzentrums der Universit?t Augsburg" geregelt . Die Bestimmungen dieser Richtlinien sind verbindlich anzuerkennen.

?

Der Anschlu? von DV-Ger?ten an das Datennetz der Universit?t Augsburg wird im § 9 geregelt.

?

§5

Beratung für Studenten der Universit?t Augsburg

?

Das Rechenzentrum organisiert eine Beratung für Probleme, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Studentenarbeitspl?tze im Geb?ude NW1/RZ entstehen. Die Beratung erfolgt durch Studentische Hilfskr?fte; Ort und Zeit werden durch Aushang bekanntgegeben. Die Studentenberatung ist zust?ndig für

  • den Macintosh-Pool, Raum 1012/1013 (Sport/Mathematik),
  • den Microsoft-Pool, Raum 2040 (Mathematik),
  • den Registrierungspool/Internetpool , Raum 2034 (Rechenzentrum).

?

Die Benutzerberatung für den Datenbankpool im Raum 2035 (Informatik) wird gesondert durch den Lehrstuhl für Praktische Informatik II (Datenbanken und Informationssysteme) organisiert. Die Benutzerberatung für den Unix-Pool im Raum 1015 wird durch die Institute für Mathematik und Informatik gemeinsam organisiert.

?

Die Benutzerberatung für die anderen Pools wird durch die jeweils zust?ndige Fakult?t organisiert.

?

§6

Beratung für die Mitarbeiter der Universit?t Augsburg

?

Das Rechenzentrum ber?t im Rahmen seiner M?glichkeiten die DV-Betreuer der Fakult?ten und sonstigen Bereiche.

Die Beratung der Mitarbeiter der Universit?t Augsburg erfolgt generell durch die jeweiligen DV-Betreuer der Fakult?ten und sonstigen Bereiche. Eine Beratung von "Endbenutzern" kann vom Rechenzentrum nur in besonderen Ausnahmef?llen und nur im Einverst?ndnis mit dem zust?ndigen DV-Betreuer erfolgen. Ausgenommen hiervon ist das in dieser Betriebsregelung beschriebene Beratungsangebot des Rechenzentrums für spezielle Applikationen.

Das Rechenzentrum organisiert eine Beratung für Benutzung spezieller Software (beispielsweise TeX), spezieller Hardware (z.B. Schriftenleser und CD-Brenner) und Kommunikationstechniken (z.B. Modemzugang, Videokonferenz). N?heres wird durch Aushang bekanntgemacht und ist beim Benutzersekretariat zu erfragen.

In Erg?nzung zum Beratungsangebot gibt das Rechenzentrum halbj?hrlich das Mitteilungsblatt "connect" heraus, das über aktuelle Entwicklungen im Rechenzentrum berichtet und Hinweise zur effektiven Nutzung der IV-Infrastruktur enth?lt.
?

?

§7

Datensicherung

?

Die Benutzer sind in jedem Falle selbst für die Sicherung ihrer Daten verantwortlich. Ungeachtet dessen werden vom Rechenzentrum in regelm??igen Abst?nden auf ausgew?hlten Systemen Datensicherungen durchgeführt. Bei Verlust von Daten kann gegebenenfalls auf die Sicherung des Rechenzentrums (nach Absprache) zurückgegriffen werden, jedoch wird vom Rechenzentrum keine Garantie für die Wirksamkeit und Vollst?ndigkeit der Sicherung oder die Korrektheit und Aktualit?t der Daten übernommen.
?

?

§8

Spezialger?te

?

Das Rechenzentrum stellt einige Rechner, Programme und Ger?te für spezielle Anwendungen zur Verfügung. Zur Zeit werden angeboten

  • ein CD-Brenner zum einmaligen Beschreiben von CD-Rohlingen,
  • ein Schriftenleser zur Texterkennung,
  • ein Farbdrucker (Postscript, thermotransfer),
  • ein Videokonferenzsystem,
  • ein tragbarer Video-Projektor zum Anschlu? an PCs und Workstations bis zu einer Aufl?sung von 1024x768 Pixeln.

?

Die Nutzung dieser Ger?te erfolgt in Absprache mit dem Benutzersekretariat (Schriftenleser, Videokonferenzsystem, Video-Projektor) oder der Studentenberatung (CD-Brenner, Farbdrucker). Für die Abdeckung der Verbrauchskosten wird ein Kostenbeitrag erhoben (CD-Rohlinge, Farb-Output). Die H?he des Kostenbeitrags ist abh?ngig von den aktuellen Beschaffungskosten und ist beim Benutzersekretariat zu erfragen.
?

?

§9

Betrieb des Datennetzes der Universit?t Augsburg und Anschlu? von Ger?ten der Informationsverarbeitung

?

Das Rechenzentrum betreibt das Datennetz der Universit?t Augsburg. Erweiterungen, Erg?nzungen oder Korrekturen an der Netzstruktur dürfen nur vom Rechenzentrum vorgenommen oder in Abstimmung mit dem Rechenzentrum in Auftrag gegeben werden. Wer ein Ger?t der Informationsverarbeitung (z.B. PC, Workstation, Server) an das Datennetz anschlie?en will, wendet sich an den für ihn zust?ndigen DV-Betreuer. Jeder Neuanschlu? und Umzug, jede Stillegung von Ger?ten ist dem Rechenzentrum mitzuteilen (Formblatt "Antrag auf Zuteilung einer Netzadresse").

Netzwerkkarten für Personalcomputer und zugeh?rige Anschlu?kabel k?nnen gegen Verrechnung der Beschaffungskosten vom Rechenzentrum bezogen werden. Die Abwicklung erfolgt durch das Sekretariat des Rechenzentrums.

Das Rechenzentrum ist für die Adre?- und Namensvergabe für die Dom?ne Uni-Augsburg.DE verantwortlich. Es betreibt im Verbund des weltweiten "Domain Name Service (DNS)" jeweils einen "Primary Name Server" und einen "Secondary Name Server" für die Universit?t Augsburg. Die Verantwortung für die Vergabe der IP-Adressen und IP-Namen liegt beim Rechenzentrum, ist aber für einige Bereiche an die dortigen DV-Betreuer delegiert. Sofern einzelne Bereiche in Absprache mit dem Rechenzentrum selbst einen "Primary Name Server" betreiben, sind sie auch für die Korrektheit und Vollst?ndigkeit der Eintr?ge im Nameserver für ihren Bereich verantwortlich; in anderen F?llen ist eine Meldung der Kenndaten an das Rechenzentrum verbindlich vorgeschrieben.

Die modernen Techniken der Datenkommunikation arbeiten auf Basis verschiedener Protokolle (TCP/IP, IPX, NetBEUI, NetBIOS, Appletalk, u.a.), die unterschiedliche Auswirkungen auf die Netztopologie und die Konfiguration von "aktiven Netzkomponenten" (z.B. Routern) haben k?nnen. Deshalb ist der Einsatz eines jeden Protokolls vorher mit dem Rechenzentrum abzustimmen.
?

?

§10

Externer Zugang zum Datennetz

?

Das Rechenzentrum betreibt einen Modemserver, über den der externe Zugang zum Datennetz der Universit?t Augsburg erm?glicht wird. Der Zugang wird in der Regel gew?hrt für:

  • Studenten der Universit?t Augsburg,
  • Mitarbeiter der Universit?t Augsburg,
  • G?ste der Universit?t Augsburg,
  • Studenten und Mitglieder anderer Hochschulen, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern bereits eine Zugangsberechtigung zur dortigen IV-Infrastruktur gew?hrt wurde. Ausgenommen hiervon sind Studenten und Mitarbeiter der Fachhochschule Augsburg.

?

In allen genannten F?llen kann die Einrichtung einer Zugangskennung von der Zustimmung der Leitung des Rechenzentrums abh?ngig gemacht werden.

Anderen Personen und Einrichtungen kann der Zugang mit Zustimmung der Leitung des Rechenzentrums gew?hrt werden. Die Zustimmung kann aber ohne Angabe von Gründen versagt werden.

Für Mitarbeiter der Universit?tsbibliothek kann das Rechenzentrum den Modemzugang nur mit schriftlicher Zustimmung des Leiters der Universit?tsbibliothek einrichten.

Zur Antragstellung und Einrichtung der Zugangskennung wenden sich (a) Studenten der Universit?t Augsburg und (d) Studenten und Mitglieder anderer Hochschulen, etc. direkt an das Benutzersekretariat des Rechenzentrums, (b) Mitarbeiter und (c) G?ste der Universit?t an den für sie zust?ndigen DV-Betreuer.
?

?

?

§11

Netzunterbrechungen

?

Das Rechenzentrum versucht alle Wartungs- und Pflegearbeiten an den Komponenten des Datennetzes und Arbeiten, die eine Unterbrechung im lokalen Netz wahrscheinlich machen, nach M?glichkeit auf die Zeit

Montag 8:00 bis 11:30 Uhr

zu legen. Das Wartungsfenster für die Komponenten des Anschlusses an das Wissenschaftsnetz (B-WIN) wurde vom Betreiber (DFN-Verien/ DeTeSystem) auf die Zeit

Dienstag 6:30 bis 7:30 Uhr

festgelegt. Netzunterbrechungen, die auf solche Wartungsarbeiten zurückzuführen sind, werden nicht gesondert angekündigt.

Vorhersehbare St?rungen im Zuge von Netzarbeiten werden in der Newsgruppe uni-augsburg.netz bekanntgegeben. Unvorhersehbare St?rungen und Unterbrechungen werden sobald n?here Informationen bekannt sind über EMail an die DV-Betreuer gemeldet (sofern m?glich). Nach M?glichkeit werden solche St?rungsmeldungen auch über den Anrufbeantworter (Nebenstelle 2010) verbreitet.

?

?

§12

Electronic Mail

?

Das Rechenzentrum betreibt einen zentralen Mailserver für die Dom?ne Uni-Augsburg.DE und organisiert ein verteiltes Mailsystem auf Basis des Protokolls SMTP für die Universit?t Augsburg. Die Mailadressen haben generell die Form

Vorname.Nachname@Bereich.Uni-Augsburg.DE.

Die Einrichtung der Mailadresse beantragen Studenten beim Rechenzentrum, die Mitarbeiter der Universit?t bei ihrem DV-Betreuer. Die aktuelle Liste der Bereiche und die zugeordneten DV-Betreuer wird gesondert bekanntgemacht und ist beim Benutzersekretariat zu erfragen.

Basis für die Vergabe von Mailadressen ist die vom "Senatsausschu? für Informationsverarbeitung (IV-Ausschu?)" verabschiedete Schrift "Konzept einer Namensstruktur im Datennetz für die Universit?t Augsburg (Stand 20.5.1994)".

Besonderheiten für die EMail-Benutzung, beispielsweise die Beschr?nkung der Gr??e von EMails oder die Verwendung des POP-Protokolls, werden in den Hinweisen zur Benutzung der einzelnen Mailserver geregelt.

?

§ 13
Informationsserver

?

Das Rechenzentrum betreibt die folgenden zentralen Informationsserver der Universit?t Augsburg:

?

ftp.Uni-Augsburg.DE ?? ?anonymer FTP-Server,
news.Uni-Augsburg.DE ?? ?News-Server, eingebunden in das bayerische Hochschulnetz,
www.Uni-Augsburg.DE ?? ?zentraler WWW-Server der Universit?t Augsburg,
wwwProxy.Uni-Augsburg.DE ?? ?WWW-Proxyserver der Universit?t Augsburg.

?

Die Nutzung dieser Informationsdienste kann in der Regel ohne eine formale Zugangsberechtigung erfolgen. Gleichwohl sind die Bestimmungen der Benutzungsrichtlinien sinngem?? verbindlich einzuhalten. Das Rechenzentrum kann zus?tzliche organisatorische Regelungen treffen, die gesondert bekannt gemacht werden.
?

?
§ 14
Zentrale Server des Rechenzentrums

?

Das Rechenzentrum betreibt einen Computeserver, einen Applikationsserver und einen Fileserver auf Basis von Unix.

Das Rechenzentrum betreibt derzeit zus?tzlich Server für EMail und/ oder WWW für folgende Bereiche:

Archiv, Asta, Gast, Geo, HDZ, IEK, KTHF, Personalrat, RZ, Sport, SZ, WiSo, ZSK.

Das Rechenzentrum betreibt einen Windows-NT Server mit den Auskunftssystemen

??? Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
??? Telefonbuch für Deutschland

Der Zugriff kann ohne formale Zugangsberechtigung prinzipiell von verschiedenen Betriebssystemplattformen aus geschehen, darf aber erst erfolgen, wenn eine Microsoft Lizenz für den Zugriff auf einen Windows-NT Server erworben wurde (Client Lizenz).

Nutzungshinweise werden gesondert bekanntgemacht und sind beim Benutzersekretariat zu erfragen.
?

?
§ 15
Softwarelizenzen

?

Das Rechenzentrum erwirbt spezielle Softwarelizenzen, die an Endbenutzer weitergegeben werden k?nnen (in der Regel gegen Kostenerstattung). Die Liste der Lizenzprogramme wird gesondert bekanntgegeben und ist beim Benutzersekretariat zu erfragen.

?
§ 16
Verwaltungsrechner

?

Der Verwaltungsrechner MX500 wird als "zentraler Server" eingestuft und vom Rechenzentrum betrieben. Abgedeckt sind damit die üblichen Aufgaben eines Systemverwalters zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rechners (Systemaktualisierung, Datensicherung, ?berwachung des laufenden Betriebs, Benutzerverwaltung, Spoolverwaltung). Ausdrücklich nicht abgedeckt sind damit alle "Anwendert?tigkeiten" soweit sie ohne "root"-Berechtigung durchgeführt werden k?nnen.

Das Rechenzentrum übernimmt die Aufgaben des Informix-Datenbankadministrators (Einrichten der Onlinesysteme für die Projekte, Sicherung, Tuning). Ausdrücklich nicht übernommen wird die Funktion des Datenbankverwalters für die einzelnen Anwendungsdatenbanken (z.B. DIAPERS, SOS, MBS, etc.).
?

?
§ 17
Entsorgung

?

Das Rechenzentrum unterstützt die Anwender bei der Entsorgung von Verbrauchsmaterialien (Tonerkassetten, Disketten, B?nder, etc.). Die Abwicklung erfolgt durch das Sekretariat des Rechenzentrums.
?

?
§ 18
Schlu?bestimmungen

?

Für hier nicht geregelte F?lle kann die Leitung des Rechenzentrums von Fall zu Fall zus?tzliche Regelungen erlassen.

拉斯维加斯赌城