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Was sind ausreichende Sprachkenntnisse?

Sprachkenntnisse sind das A und O für ein Auslandssemester. Bitte bedenken Sie, dass?Sie w?hrend des Auslandssemesters dem Unterricht in der Fremdsprache folgen k?nnen müssen und alle Leistungen wie Klausuren, Referate, Hausarbeiten in der Fremdsprache erbringen müssen. ?berlegen Sie sich also im ersten Schritt selbst, ob Sie sich dieser Herausforderung gewachsen fühlen. Erfahrungsgem?? werden Sie w?hrend des Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse stetig verbessern. Nichtsdestotrotz müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung angemessene Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

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Im Suchportal Austauschm?glichkeiten finden Sie die jeweiligen formalen Sprachanforderungen der Partnerhochschule ("Erforderliche Sprachkenntnisse").

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Im Rahmen des internen Bewerbungsverfahrens am Akademischen Auslandsamt versuchen wir m?glichst entgegenkommend zu sein und akzeptieren Sprachnachweise, die bis zu 3 Jahre alt sind. Doch natürlich ist es besser, wenn Sie einen m?glichst aktuellen Sprachnachweis einreichen. Sollten Sie tats?chlich nur einen 2-3 Jahre alten Nachweis haben, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse auffrischen müssen und in vielen F?llen auch nochmal einen aktuellen Spachnachweis erbringen müssen. Planen Sie dies also unbedingt ein!

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Bitte bedenken Sie, dass Sie im Rahmen des Erasmus-Programms mind. 15 ECTS an der Partnerhochschule erbringen müssen - ansonsten verlieren Sie Ihren Stipendienanspruch und müssen die bereits ausbezahlte F?rderung komplett zurückzahlen.

Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, sich nur für Kooperationen zu bewerben, deren Unterrichtssprache Sie sicher beherrschen (i.d.R. B2 Niveau).

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Wann muss ich einen Sprachnachweis einreichen?

Sie ben?tigen im Erasmus+-Austauschprogramm zu zwei Zeitpunkten einen Sprachnachweis:?

  1. Bei der Bewerbung um einen Erasmus-Platz im Akademischen Auslandsamt (ca. ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts)
  2. Bei der Bewerbung an der Gasthochschule (ca. ein halbes Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts)
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  • Bei der?Unterrichtssprache Englisch muss der eingereichte Nachweis für die Bewerbung im Akademischen Auslandsamt i.d.R. bereits dem von der Gasthochschule geforderten Niveau entsprechen.
  • Bei den Unterrichtssprachen Spanisch, Italienisch, Franz?sisch?ist es bei der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt noch nicht zwingend erforderlich, dass Ihr eingereichter Nachweis bereits das von der Gasthochschule geforderte Niveau enth?lt. Es ist auch ein geringeres Niveau m?glich, sofern plausibel gemacht werden kann, dass die notwendige Niveaustufe?rechtzeitig zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gasthochschule erreicht wird. Dies bedeutet nicht, dass Sie sich um einen Platz bewerben k?nnen, ohne Sprachkenntnisse nachzuweisen.

    Beispiel:?Sie bewerben sich im November 2023 für einen Platz in Spanien im WS 24/25. Die spanische Universit?t fordert das Spanischniveau B2.?
    Es is in Ordnung, wenn Sie bei der Bewerbung im Auslandsamt einen B1-Nachweis einreichen und kenntlich machen, dass Sie aktuell noch den B2-Spanischkurs besuchen und diesen bis zum Frühjahr 2024 abschlie?en werden.?
    Es ist nicht m?glich, dass Sie zur Bewerbung im Auslandsamt noch gar keinen Sprachnachweis vorlegen k?nnen!


    Bei Fragen hierzu, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung!

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Sprachnachweis Englisch (für die Bewerbung im Akademischen Auslandsamt)

Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung?nicht ?lter als 3 Jahre?sein.

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Sie haben folgende M?glichkeiten, Ihre Englischkenntnisse bei der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt über Mobility-Online nachzuweisen:

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Fall 1: Sie haben bereits einen offiziellen Sprachnachweis
Offizielle Nachweise sind: TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Duolingo English Test, DAAD Sprachnachweis, Oxford Online Placement Test

? Laden Sie dieses Zertifikat hoch.?

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Bitte beachten Sie: Das Abiturzeugnis wird?als Sprachnachweis für Englisch im Erasmus+-Programm nicht akzeptiert.?

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Fall 2: Sie haben noch keinen offiziellen und aktuellen Sprachnachweis

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??Studierende anglistischer F?cher (LA Englisch, BA Anglistik/Amerikanistik, ANIS): Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Leitung der Abteilung Englisch I des Sprachenzentrums und bitten Sie um die Ausstellung eines DAAD-Sprachnachweises auf Basis Ihrer Englisch Sprachpraxis-Leistungen. Alternativ k?nnen Sie natürlich auch den Oxford Online Placement Test machen (siehe unten).

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? Studierende aller anderen F?cher: Bitte nehmen Sie am Oxford Online Placement Test teil und laden Sie das entsprechende Testergebnis hoch.

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Anmeldung und Kosten:

  • Der Test wird von der VHS Augsburg in regelm??igen Abst?nden angeboten.?
  • Die genauen Termine finden Sie online auf der Homepage der VHS Augsburg.
  • Geben Sie einfach auf der Startseite in das Suchfeld rechts oben "Oxford" ein.
  • W?hlen Sie dann einen Termin und geben Sie Ihre Daten an.
  • Die Gebühr von 25?Euro wird kurz vor dem Test von Ihrem Konto abgebucht.

Weitere Informationen zum Oxford Online Placement Test:

  • Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Lichtbildausweis und Ihre CampusCard zum Test mitzubringen!
  • Der Test dauert ca. 60 Minuten und testet Grammatik, Wortschatz, Lese- und H?rverstehen.
  • Sie bekommen das Testergebnis gleich nach dem Test von der VHS abgestempelt ausgeh?ndigt und k?nnen es so in Ihrer Erasmus+-Bewerbung in Mobility-Online?hochladen.
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Sprachnachweis romanische Sprachen (für die Bewerbung im Akademischen Auslandsamt)

Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht ?lter als 3 Jahre sein.

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Fall 1: Sie haben einen offiziellen Sprachnachweis,?z.B.?DELE (Spanisch), DELF (Franz?sisch), CILS (Italienisch),?DIPLE (Portugiesisch), DAAD Sprachnachweis?

? Laden Sie dieses Zertifikat hoch.

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Fall 2: Sie haben einen Sprachkurs/ eine Prüfung am Sprachenzentrum absolviert

? Wenn Sie bereits eine entsprechende Prüfung am Sprachenzentrum der Universit?t Augsburg abgelegt haben, laden Sie den Schein oder die verifizierbare STUDIS Modul- und Lehrveranstaltungsbest?tigung hoch, auf der Sie den Kurs farblich markiert haben.

Studierende vieler Studieng?nge haben die M?glichkeit, sich für Prüfungen am Sprachenzentrum über STUDIS anzumelden. Wenn diese Studierenden eine Prüfung am Sprachenzentrum ablegen m?chten, um einen Sprachnachweis zu erhalten, müssen sie sich zu der entsprechenden Prüfung über STUDIS anmelden. Die STUDIS-Anmeldung ist unabh?ngig von dem Besuch des betreffenden Kurses.
Studierende, denen aufgrund ihres Studiengangs eine STUDIS-Anmeldung zu einer Sprachenzentrumsprüfung nicht m?glich ist, wenden sich bitte an die zust?ndige Abteilungsleitung.

Fragen richten Sie bitte an das Sprachenzentrum.

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Fall 3: Sie haben?einen?Sprachkurs/ eine Prüfung an einer externen Einrichtung absolviert

? Wenn Sie einen Sprachkurs an einer externen Einrichtung (z.B. Sprachschule, andere Universit?t o.a.)?absolviert haben, dann laden Sie das entsprechende Zertifikat mit dem erreichten Sprachniveau nach dem europ?ischen Referenzrahmen hoch.?

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Fall 4:?Sie haben keinen der o.g. Nachweise, haben die Sprache durchgehend bis zum Abitur gelernt.

? Reichen Sie das Abiturzeugnis ein.

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FAQs

Ja, es ist erforderlich, dass Sie sowohl für Englisch als auch Spanisch einen Nachweis vorweisen, damit alle Ihre Priorit?ten berücksichtigt werden k?nnen. Bitte fassen Sie mehrere Sprachnachweise in 1 Pdf-Datei zusammen und laden Sie diese in der Rubrik ?Sprachnachweis“ hoch.

Wenn Sie den OOPT an der VHS abgelegt haben, laden Sie zwingend das eingescannte Original-Dokument mit Unterschrift und Stempel der VHS hoch. Ansonsten k?nnen wir nicht sicher sein, dass das Dokument authentisch ist.

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Wenn Sie den OOPT an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t abgelegt haben, k?nnen Sie einfach die ungestempelte Version hochladen, die Sie per E-Mail erhalten haben. Diese Fakult?t stellen uns die Ergebnislisten zur Verfügung, so dass wir die Authentizit?t des hochgeladenen OOPT überprüfen k?nnen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Datei?ohne Schutz hochladen.

Ob oder welchen Sprachnachweis die Gasthochschule im Rahmen der externen Bewerbung ben?tigt, ist für jede Kooperation unterschiedlich. Sie erhalten diese Information zusammen mit weiteren kooperationsspezifischen Infos daher individuell vom Akademischen Auslandsamt, wenn Sie für einen Platz ausgew?hlt worden sind und haben dann noch ausreichend Zeit, sich darum zu kümmern.

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