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Platzannahme & weitere Schritte

Nach der erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie per E-Mail die Zusage und müssen das Dokument?Annahmeerkl?rung?unterschreiben, um den Austauschplatz und die damit verbundenen Bedingungen verbindlich anzunehmen. Die hierfür geltende Frist wird Ihnen in der Zusage-E-Mail mitgeteilt.

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Anschlie?end erhalten Sie eine digitale??Informationsmappe“?zu den weiteren Schritten durch das Akademische Auslandsamt. Darin finden Sie Ihr pers?nliches?Fact Sheet zur Gasthochschule sowie eine Website mit?Pr?sentationen, Podcasts, Anleitungen u.v.m.?Dadurch erfahren Sie genau, was die n?chsten Schritte?zur erfolgreichen Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsemesters sind wie beispielsweise die Bewerbung an der Gasthochschule, das Learning Agreement, Stipendiendokumente usw.
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Die Informationen werden zu folgenden Zeitpunkten zur Verfügung gestellt:

  • Februar-April für Studierende, die im darauffolgenden WS ins Ausland gehen????
  • Juli-September für Studierende, die im darauffolgenden?SoSe ins Ausland gehen

In eigens dafür angebotenen Zoom-Sessions k?nnen Sie etwaige noch offene Fragen zu den weiteren Schritten kl?ren.

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Nominierung & Bewerbung an der Gasthochschule

Nach der Teilnahme an der Pre-Departure Session führt das Akademische Auslandsamt Ihre Nominierung an der Gasthochschule durch. Dies bedeutet, dass Sie der Kooperationshochschule als offizielle(r) Erasmus-Student*in gemeldet werden und eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt.

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Anschlie?end müssen Sie die Bewerbung an der Gasthochschule durchführen. Das Bewerbungsverfahren l?uft an jeder Kooperationshochschule unterschiedlich ab?und es gelten unterschiedliche Fristen.
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Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Bewerbung fristgerecht und vollst?ndig durchzuführen, da Sie sonst nicht von der Kooperationshochschule für das Auslandssemester?zugelassen werden.

Was die Bewerbung jeweils beinhaltet, haben Sie durch Ihre digitale Infomappe erfahren.

Standardm??ig verlangen viele Universit?ten einige der folgenden Unterlagen von Ihnen:
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  • (Online) Application Form
  • gültiges Ausweisdokument/Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis (EHIC)
  • Transcript of Records der Universit?t Augsburg
  • Sprachzertifikat für die Unterrichtssprache

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Leistungsanerkennung & Learning Agreement

Sobald Sie das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gasthochschule einsehen k?nnen, kümmern Sie sich bitte darum die Leistungsanerkennung in Augsburg abzukl?ren. Dieser Prozess ist für alle Studierenden gleich unabh?ngig vom Studiengang oder vom Austauschprogramm und beinhaltet den Abschluss der so genannten Anerkennungsvereinbarung (AV).
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Das Formular und ausführliche Infos zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite zur Leistungsanerkennung.

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Im seltenen Fall, dass keine Anerkennung von Ihrer Seite angestrebt wird, müssen Sie anstelle der AV eine pers?nliche Erkl?rung Ihrer Gründe für die Nicht-Anerkennung über?Mobility-Online einreichen.

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Im Anschluss müssen alle Erasmus-Teilnehmer*innen das so genannte Before the Mobility- Learning Agreement (BTM-LA) abschlie?en. Dieses zentrale Erasmus-Dokument fasst noch einmal Ihre Kurswahl an der Gasthochschule sowie die vereinbarte Anerkennung an der Universit?t Augsburg zusammen und muss von Ihnen, der Universit?t Augsburg und der Gasthochschule vor Antritt der Mobilit?t 拉斯维加斯赌城: werden.

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Grant Agreement & Online Linguistic Support

Vor Antritt des Auslandssemesters erhalten Sie Ihr so genanntes Grant Agreement, die F?rdervereinbarung im Rahmen des Erasmus+-Programms. In diesem Dokument sind?alle Bedingungen für den Erasmus-Studienaufenthalt sowie die H?he der Erasmus-F?rderung geregelt.

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Informationen zur F?rderung k?nnen Sie auf folgender Seite zur Erasmus-F?rderung nachlesen.

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Erasmus sieht au?erdem vor, dass alle Teilnehmer*innen einen Online-Einstufungstest in der Unterrichtssprache ablegen. Mit diesem Test wird der Sprachstand vor Antritt der Mobilit?t einheitlich festgestellt und dokumentiert werden - er dient nicht als Auswahlkriterium.

Es besteht au?erdem die M?glichkeit, dass Sie an einem kostenlosen Online-Sprachkurs in der Unterrichtssprache und - ??falls diese abweicht - in der Landessprache,?teilnzunehmen.?

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Diese kostenlose Sprachenf?rderung findet über die Plattform Online Linguistic Support (OLS) statt.

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Versicherungsschutz im Ausland

Die Teilnahme am Erasmus+-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Teilnehmende Studierende müssen daher selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen und k?nnen ohne ausreichenden Versicherungsschutz nicht an der Partneruniversit?t immatrikuliert werden und über das Programm gef?rdert werden. Weitere Informationen zum Thema Versicherung für die Erasmus+-Moblit?t finden Sie hier.

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