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zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge (mit NC)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Vergabe von Studienpl?tzen für das erste Fachsemester in grundst?ndigen Studieng?ngen mit einer Zulassungsbeschr?nkung (NC). Diese Informationen gelten nur für Studieng?nge mit einer ?rtlichen Zulassungsbeschr?nkung. Das betrifft alle zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge au?er den Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen). Für Masterstudieng?nge informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Seite des Studiengangs.

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Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen)

Wenn Sie sich für den Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen) interessieren, finden Sie hier die entsprechenden Informationen.

Internationale Bewerbungen

Wenn Sie sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung bewerben, die nicht in Deutschland erworben wurde, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite für internationale Bewerbungen.

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Zum Wintersemester 2024/25 haben folgende Studieng?nge eine Zulassungsbeschr?nkung (NC):

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  • Global Business Management B.Sc.
  • Medien und Kommunikationswissenschaft B.A.
  • Medizinische Informatik B.Sc.?
  • Rechts- und Wirtschaftswissenschaften B.Sc.
  • Wirtschaftsinformatik B.Sc.
  • Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc.

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Frist

Um am Vergabeverfahren teilnehmen zu k?nnen, müssen Sie sich fristgerecht bewerben.?Die Bewerbungsfrist endet bei einer Bewerbung für das Wintersemester am 15. Juli des entsprechenden Jahres, bei einer Bewerbung für das Sommersemester am 15. Januar des jeweiligen Jahres.?Dies ist eine absolute Ausschlussfrist! Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung sp?testens an diesem Termin bei der Universit?t eingegangen sein muss. Es z?hlt nicht das Datum des Poststempels!

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Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten.

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1. Schritt: Anlegen der Bewerbungskonten

Die Studienpl?tze werden über das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Dies bedeutet, dass Sie zun?chst einen Account bei hochschulstart.de ben?tigen. Dort erhalten Sie bei der Registrierung eine Bewerber-ID (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN).

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Anschlie?end registrieren Sie sich in unserem Online-Bewerbungs-Portal (VIBS). Auf der Registrierungsseite werden durch die Eingabe von BID und BAN die Daten aus Ihrem hochschulstart.de-Account übernommen.

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Nachdem Sie sich registriert haben, führen Sie im VIBS-Portal bitte die Bewerbung durch. Am Ende des Bewerbungsprozesses müssen Sie erneut BID und BAN eingeben. Damit wird die Bewerbung mit hochschulstart.de synchronisiert.

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Sie sind oder waren bereits an der Universit?t Augsburg eingeschrieben?

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In diesem Fall ist eine Neuregistrierung im VIBS unter Umst?nden nicht erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Registrierungsseite (?Wann muss ich mich registrieren?“).

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LINK zu hochschulstart.de

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LINK zum VIBS-Portal

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2. Schritt: Einreichen der Bewerbung

Wenn Sie die Bewerbung im VIBS-Portal abgeschlossen haben, bewertet das System Ihre Bewerbung. Hier gibt es zwei M?glichkeiten:

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Ihre Bewerbung ist ein Regelfall (Status ?gültig“)

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Ihre Bewerbung wird vom System als Regelfall bewertet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie keinen Sonderantrag einreichen und die Hochschulreife durch die Abiturprüfung am Gymnasium erworben haben. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ihr Abiturzeugnis legen Sie erst bei der Einschreibung vor.


Sie erhalten einen Antrag auf Zulassung (Status ?eingegangen“)

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Aufgrund der Angaben in Ihrer Bewerbung generiert das System einen Antrag auf Zulassung. Dies bedeutet, dass Sie einen Sonderantrag stellen oder bspw. einen Dienst angegeben haben. In diesem Fall müssen Sie den Antrag auf Zulassung ausdrucken und unterschreiben. Anschlie?end reichen Sie diesen zusammen mit den Unterlagen bei uns schriftlich ein. Eine Einreichung per E-Mail ist NICHT m?glich.

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F?lle, in denen Unterlagen eingereicht werden müssen (NICHT ABSCHLIE?END):

  • Anerkennung eines Dienstes
  • Beantragung eines H?rtefalls
  • Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit und Notenverbesserung)
  • Bewerbung für ein Zweitstudium
  • Bewerbung mit begonnenem Hochschulstudium (FH-Wechsel)
  • Bewerbung mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht in Deutschland erworben wurde

ACHTUNG:

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung angezeigt bekommen, müssen Sie diesen unbedingt bei uns einreichen! Geht dieser nicht innerhalb der Frist ein, nimmt Ihre Bewerbung nicht am Verfahren teil.


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Wird Ihnen ein Antrag auf Zulassung angezeigt, haben Sie in der Bewerbung einen Sonderantrag gestellt oder eine besondere Hochschulzugangsberechtigung angegeben, die geprüft werden muss. In der Regel wird mit dem Antrag auf Zulassung angegeben, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Informationen finden Sie auch in den Beschreibungen zu den Quoten.

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Wenn Sie sich für mehrere zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge bewerben, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder die Bescheinigung eines Dienstes nur einmal einreichen.

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Link zum Vergabeverfahren (mit den Quoten)

Empf?nger der Bewerbungsunterlagen ist die Studierendenkanzlei der Universit?t Augsburg. Die Adresse ist auf dem Antrag auf Zulassung angegeben. Wenn Sie die Unterlagen pers?nlich abgeben m?chten, geben Sie diese bitte in der Studierendenkanzlei ab oder werfen diese in den Briefkasten am Haupteingang (Drehkreuz) an der Stra?enbahnhaltestelle. Bitte verwenden Sie ausschlie?lich diesen Briefkasten, da nur hier ein fristgem??er Eingang sichergestellt werden kann. Werfen Sie Ihre Unterlagen nicht in einen anderen Briefkasten auf dem Campus (bspw. bei einer Fakult?t).

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Adresse der Studierendenkanzlei:

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Universit?t Augsburg

Studierendenkanzlei

Universit?tsstra?e 2

86159 Augsburg

Um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu k?nnen, müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Die Bewerbungsfrist endet bei einer Bewerbung für das Wintersemester am 15. Juli des jeweiligen Jahres, bei einer Bewerbung für das Sommersemester am 15. Januar des jeweiligen Jahres. Dies sind Ausschlussfristen! Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung sp?testens an diesem Termin bei der Universit?t eingegangen sein muss. Es z?hlt nicht das Datum des Poststempels.

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Stichwort ?Alt-Abiturienten“

Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Bewerbungsfrist für sog. ?Alt-Abiturienten“ nur für unseren Modellstudiengang Humanmedizin gilt. Für alle anderen zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge gilt einheitlich die oben genannte Bewerbungsfrist.

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3. Schritt: Entscheidung abwarten

Sobald Sie Ihre Bewerbung abgeschlossen und ggf. Unterlagen an der Universit?t eingereicht haben, k?nnen Sie anhand des Status im Bewerbungsportal sehen, ob eine Bearbeitung stattgefunden hat. Sobald der Status Ihres Antrages auf ?gültig“ gesetzt wurde, ist alles in Ordnung und Ihre Bewerbung nimmt am Verfahren teil. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann.

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Ist Ihre Bewerbung ein sog. Regelfall, wird diese vom System auf gültig gesetzt.

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Wenn Sie sich für das ?rtliche Vergabeverfahren interessieren, finden Sie auf der nachfolgenden Seite weitere Informationen:

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Link zur Seite mit Informationen zum ?rtlichen Vergabeverfahren

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Hinweis für Bewerbungen über hochschulstart.de

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Bitte informieren Sie sich auch zum Verfahren auf hochschulstart.de, insbesondere dann, wenn Sie sich für mehrere Studieng?nge beworben haben. Wichtig ist hier die Priorisierung Ihrer Bewerbungen. Eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie auf hochschulstart.de (Punkt 1. Informieren & Planen):

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Link zu hochschulstart.de

Sie haben eine Zulassung erhalten und sind noch nicht an der Universit?t Augsburg immatrikuliert?

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Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, nehmen Sie diese bitte an. Damit erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid. Anschlie?end steht Ihnen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation zur Verfügung. Bitte führen Sie diese durch. Hier werden erg?nzende Informationen für die Einschreibung abgefragt. Dies ist jedoch nur der erste Schritt der Einschreibung. Die Einschreibung wird erst abgeschlossen, wenn Sie den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den Unterlagen einreichen (siehe n?chster Schritt).

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Sie haben eine Zulassung erhalten und sind bereits an der Universit?t Augsburg immatrikuliert?

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Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, nehmen Sie diese bitte an. Damit erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid. Die anschlie?ende Online-Immatrikulation müssen Sie jedoch nicht durchführen. Sie k?nnen sich umschreiben (siehe n?chster Schritt).

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Wichtige Information:

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Wenn Sie Ihre Zulassung angenommen haben, erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid. Bitte bewahren Sie diesen gut auf. Sie haben nur zeitlich begrenzt Zugriff darauf. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungskonten aus Datenschutzgründen gel?scht und damit auch die hinterlegten Zulassungsbescheide. Eine Zweitschrift kann nicht erstellt werden.

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4. Schritt: Einschreibung

Sie sind noch nicht an der Universit?t Augsburg immatrikuliert?

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Wenn Sie die Zulassung angenommen und die Online-Immatrikulation durchgeführt haben, reichen Sie bitte den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den Unterlagen bei der Studierendenkanzlei ein. Die Adresse ist auf dem Antrag. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei:

Informationen zur Einschreibung

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Sie sind bereits an der Universit?t Augsburg immatrikuliert?

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Wenn Sie die Zulassung angenommen haben, reichen Sie bitte einen Antrag auf Umschreibung zusammen mit dem Zulassungsbescheid in der Studierendenkanzlei ein. Den Antrag sowie Informationen zur Umschreibung finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei:

Informationen zur Umschreibung

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Wichtige Information:

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Bitte nehmen Sie die Ein- bzw. Umschreibung in der auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist vor. Wird diese nicht eingehalten, kann eine Bearbeitung nicht mehr erfolgen.

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hochschulstart.de

Hier geht es zu hochschulstart.de. ?ber dieses Portal werden unsere zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge vergeben.

VIBS-Portal

Hier geht es zu unserem VIBS-Portal. Dort k?nnen Sie sich für unsere Studieng?nge bewerben.

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