?nderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Seit Kurzem gibt es neue Regelungen zur ?nderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens. Diese erm?glichen es nun, dass Menschen ihren
?
- Geschlechtseintrag oder
- ihre Vornamen
Ab dem 01. August 2024 kann eine Anmeldung der Erkl?rung zur ?nderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt erfolgen. Die Erkl?rung kann dann drei Monate nach der Anmeldung abgegeben werden.
An der Universit?t Augsburg kann eine ?nderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Einreichung folgender Unterlagen vorgenommen werden:
- Unterschriebener Antrag auf ?nderung pers?nlicher Daten (zu finden unter: /de/organisation/einrichtungen/studierendenkanzlei/antrage/)
- Bescheinigung über die ?nderung im Personenstandsregister ODER Kopie der ge?nderten Geburtsurkunde ODER Kopie des ge?nderten Lichtbildausweises
Rechtlicher Hintergrund
Das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG) ersetzt ab dem 01. November 2024 das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980. Durch das SBGG sollen die Rechte für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbin?re Menschen sichergestellt werden.
Bitte beachten Sie: Erg?nzungsausweise oder Best?tigungen zur Anmeldung oder Einreichung der Erkl?rung beim Standesamt sind leider für eine ?nderung Ihrer pers?nlichen Daten nicht ausreichend.