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Stipendien Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre

Diese Stipendien k?nnen f¨¹r die Abschlussphase einer Promotion bei ¨¹berdurchschnittlichen Leistungen an Frauen vergeben werden, die an der Universit?t Augsburg promovieren. Die Promotion muss als Grundlage f¨¹r die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.

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Die Stipendien werden aus Mitteln des Freistaats Bayern zur Realisierung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre finanziert.

  • Stipendienh?he: 1500 €
  • Kinderbetreuungszuschlag: 300 € f¨¹r das erste Kind und 100 € f¨¹r jedes weitere Kind unter 12 Jahren
  • Stipendiendauer: maximal 1 Jahr

Unterlagen f¨¹r die Antragstellung

  • Stipendienantragsformular downloaden
  • Gutachten von zwei Universit?tsprofessor*innen
  • eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan, max. 5 Seiten) sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
  • ggf. Publikationsliste
  • (tabellarischer) Lebenslauf
  • Best?tigung der Fakult?t, der das Promotionsvorhaben zugeordnet ist, ¨¹ber den Beginn der Promotion bzw. Kopie der Immatrikulationsbescheinigung f¨¹r das Promotionsstudium
  • Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
  • Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)

Stipendienantrag?????????

Antragsverfahren

Ihre Unterlagen ben?tigen wir in folgender Form:

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Digital als eine zusammenh?ngende PDF-Datei:

  • Hierf¨¹r f¨¹llen Sie das digitale Formular als aus, speichern dieses als .pdf ab und f¨¹gen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o. g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.

In Papierform:

  • ben?tigen wir nur das Antragsformular ausgedruckt und unterschrieben sowie die Gutachten im Original. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichth¨¹llen.


Die Entscheidung ¨¹ber die eingegangenen Antr?ge trifft nach einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren die Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, der die Universit?tsfrauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied angeh?rt.

Allgemeine Hinweise

Voraussetzungen:

  • W?hrend des Bezugs des Stipendiums aus den o. g. Mitteln darf kein weiteres Stipendium bezogen werden.
  • In besonderen pers?nlichen Situationen (z. B. Elternzeit) kann das Stipendium als Teilzeitstipendium (50%) mit gek¨¹rzter Dotierung beantragt werden.

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Erwerbst?tigkeit:

  • Die gef?rderten Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen ihre gesamte Arbeitskraft f¨¹r ihr wissenschaftliches Vorhaben einsetzen. Abweichend davon k?nnen Bezieherinnen eines Stipendiums f¨¹r Postdoktorandinnen oder?Habilitandinnen eine ¨¹ber die geforderte Lehrt?tigkeit hinausgehende bezahlte Lehrt?tigkeit von bis zu 4 SWS aus¨¹ben.
  • Bezieherinnen eines Stipendiums f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs k?nnen eine Erwerbst?tigkeit von bis zu 40 Stunden im Monat aus¨¹ben.
  • Antragstellerinnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Universit?t Augsburg besch?ftigt sind, m¨¹ssen sich f¨¹r die Dauer der Inanspruchnahme des Stipendiums beurlauben lassen. Die Kombination einer halben Stelle (50%) und eines Teilzeitstipendiums (50%) sowie die Kombination eines Teilzeitstipendiums (50%) mit Elternzeit sind m?glich.

Teilnahme am Workshop-Programm KLeVer:

Wir erwarten, dass Sie an mindestens einem Angebot des KLeVer-Programms teilnehmen.

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Nutzung der Infrastruktur der Universit?t:

Dazu m¨¹ssen Sie leider selbst aktiv werden:

  • Sie ben?tigen ein Schreiben der Fakult?t oder des Lehrstuhls, an die/den Sie angebunden sind, zur Vorlage bei der EDV-Betreuung, die Ihre RZ-Kennung aktiviert/verl?ngert.
  • Daraufhin kann das Zebra einen Gastausweis ausstellen.?
  • Am Informationsschalter der Zentralbibliothek k?nnen Ihre Nutzungsrechte auf den Mitarbeitendenstatus erweitert werden k?nnen.

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Bewerberinnen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit:
Sie k?nnen Antr?ge stellen, wenn die Bewerberin in das deutsche Wissenschaftssystem integriert ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und hier eine wissenschaftliche Karriere anstrebt.

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Beratung:
Die Frauenbeauftragte und das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit stehen f¨¹r Beratung und Hilfe bei der Antragstellung zur Verf¨¹gung und empfehlen dringend, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.

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Wir w¨¹nschen Ihnen viel Erfolg!

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