Gender Equity: Stipendien f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs
Stipendien Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre
Diese Stipendien k?nnen f¨¹r die Abschlussphase einer Promotion bei ¨¹berdurchschnittlichen Leistungen an Frauen vergeben werden, die an der Universit?t Augsburg promovieren. Die Promotion muss als Grundlage f¨¹r die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.
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Die Stipendien werden aus Mitteln des Freistaats Bayern zur Realisierung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre finanziert.
- Stipendienh?he: 1500 €
- Kinderbetreuungszuschlag: 300 € f¨¹r das erste Kind und 100 € f¨¹r jedes weitere Kind unter 12 Jahren
- Stipendiendauer: maximal 1 Jahr
Unterlagen f¨¹r die Antragstellung
- Stipendienantragsformular downloaden
- Gutachten von zwei Universit?tsprofessor*innen
- eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan, max. 5 Seiten) sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
- ggf. Publikationsliste
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Best?tigung der Fakult?t, der das Promotionsvorhaben zugeordnet ist, ¨¹ber den Beginn der Promotion bzw. Kopie der Immatrikulationsbescheinigung f¨¹r das Promotionsstudium
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
- Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)
Stipendienantrag?????????
Antragsverfahren
Ihre Unterlagen ben?tigen wir in folgender Form:
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Digital als eine zusammenh?ngende PDF-Datei:
- Hierf¨¹r f¨¹llen Sie das digitale Formular als aus, speichern dieses als .pdf ab und f¨¹gen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o. g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
In Papierform:
- ben?tigen wir nur das Antragsformular ausgedruckt und unterschrieben sowie die Gutachten im Original. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichth¨¹llen.
Die Entscheidung ¨¹ber die eingegangenen Antr?ge trifft nach einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren die Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, der die Universit?tsfrauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied angeh?rt.
Allgemeine Hinweise
Voraussetzungen:
- W?hrend des Bezugs des Stipendiums aus den o. g. Mitteln darf kein weiteres Stipendium bezogen werden.
- In besonderen pers?nlichen Situationen (z. B. Elternzeit) kann das Stipendium als Teilzeitstipendium (50%) mit gek¨¹rzter Dotierung beantragt werden.
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Erwerbst?tigkeit:
- Die gef?rderten Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen ihre gesamte Arbeitskraft f¨¹r ihr wissenschaftliches Vorhaben einsetzen. Abweichend davon k?nnen Bezieherinnen eines Stipendiums f¨¹r Postdoktorandinnen oder?Habilitandinnen eine ¨¹ber die geforderte Lehrt?tigkeit hinausgehende bezahlte Lehrt?tigkeit von bis zu 4 SWS aus¨¹ben.
- Bezieherinnen eines Stipendiums f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs k?nnen eine Erwerbst?tigkeit von bis zu 40 Stunden im Monat aus¨¹ben.
- Antragstellerinnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Universit?t Augsburg besch?ftigt sind, m¨¹ssen sich f¨¹r die Dauer der Inanspruchnahme des Stipendiums beurlauben lassen. Die Kombination einer halben Stelle (50%) und eines Teilzeitstipendiums (50%) sowie die Kombination eines Teilzeitstipendiums (50%) mit Elternzeit sind m?glich.
Teilnahme am Workshop-Programm KLeVer:
Wir erwarten, dass Sie an mindestens einem Angebot des KLeVer-Programms teilnehmen.
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Nutzung der Infrastruktur der Universit?t:
Dazu m¨¹ssen Sie leider selbst aktiv werden:
- Sie ben?tigen ein Schreiben der Fakult?t oder des Lehrstuhls, an die/den Sie angebunden sind, zur Vorlage bei der EDV-Betreuung, die Ihre RZ-Kennung aktiviert/verl?ngert.
- Daraufhin kann das Zebra einen Gastausweis ausstellen.?
- Am Informationsschalter der Zentralbibliothek k?nnen Ihre Nutzungsrechte auf den Mitarbeitendenstatus erweitert werden k?nnen.
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Bewerberinnen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit:
Sie k?nnen Antr?ge stellen, wenn die Bewerberin in das deutsche Wissenschaftssystem integriert ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und hier eine wissenschaftliche Karriere anstrebt.
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Beratung:
Die Frauenbeauftragte und das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit stehen f¨¹r Beratung und Hilfe bei der Antragstellung zur Verf¨¹gung und empfehlen dringend, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.
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Wir w¨¹nschen Ihnen viel Erfolg!
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